Hallo! bins nochmal zu Elterngeld:
- im Formular kann man vollen oder halben Monatsbetrag haben
- letzteren dann über die doppelte Auszahlungsdauer
- ist diese sicher was anderes wie die Bezugsdauer?
- d.h. in der 2. Hälfte der Auszahlungszeit ist (neuer) Job egal?
- oder reduziert der ggf. auch die Höhe???
und noch ne Frage:
- fuer die Zeit vor UND nach der Geburt sind „SO“-Leistungen anzugeben
- zaehlen dazu auch Unterhaltsleistungen des Vaters (des 1., des 2. Kindes) fuer Kinder und/oder Mutter?
- vermindern Unterhaltsleistungen ggf. das Elterngeld??
DANKE cu Kai
Hi,
- im Formular kann man vollen oder halben Monatsbetrag haben
- letzteren dann über die doppelte Auszahlungsdauer
- ist diese sicher was anderes wie die Bezugsdauer?
- d.h. in der 2. Hälfte der Auszahlungszeit ist (neuer) Job
egal?
- oder reduziert der ggf. auch die Höhe???
voller Betrag wird über ein Jahr ausgezahlt, halber Betrag über zwei
Jahre. Wenn man wieder arbeiten geht, wird das generell anteilig auf
das Elterngeld angerechnet, egal, ob man das ein Jahr oder zwei Jahre
lang bezieht. Solange man arbeitet, während man Elterngeld bezieht,
wird es angerechnet, Punkt.
- fuer die Zeit vor UND nach der Geburt sind „SO“-Leistungen
anzugeben
- zaehlen dazu auch Unterhaltsleistungen des Vaters (des 1.,
des 2. Kindes) fuer Kinder und/oder Mutter?
- vermindern Unterhaltsleistungen ggf. das Elterngeld??
Dazu kann ich nichts sagen. Manchmal lohnt es sich aber, einfach mal beim
zuständigen Amt anzurufen und zu fragen.
Gruß
Cess