Hallo zusammen,
kann aufgrund einer Arbeitsplatzbewertung ( - bzw. abstufung ) ein Gehalt gekürzt und / oder kann eine Stelle entsprechend abgewertet werden ( z.B. eine Stelle wird von 100 % auf 80 % herabgesetzt und entsprechend auch bezahlt ) ?
Welche juristische Grundlage ( Tarifvertrag etc. ) hat eine Arbeitsplatzbewertung ?
Danke im Voraus
Hallo,
hier werden zwei unterschiedliche Dinge unzulässig vermischt:
- Natürlich kann ein Arbeitsplatz neu bewertet werden, dies geschieht ständig in der Republik. Gibt es im Betrieb keine Arbeitnehmervertretung, ist dies alleiniges Direktionsrecht des AG.
- Durch eine bloße „Neubewertung“ des Arbeitsplatzes kann idR aber nicht automatisch in arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten eingegriffen werden. Dies muß separat im Rahmen der entsprechenden Gesetze z. B. im Wege einer Versetzung oder Änderungskündigung geklärt werden.
&Tschüß
Wolfgang
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