Fragen zu Ausländerrecht

Hallo,

eine Frau ist in Russland geboren. Ihre Mutter ist gebürtige Deutsche.
Sie kommt nach Deutschland und erhält die deutsche Staatsbürgerschaft.

Nach Jahren in Deutschland kehrt sie zurück nach Russland. Sie hat beide Staatsbürgerschaften. Sie ist somit nicht in Deutschland wohnhaft und gemeldet.

Meine Fragen:

1.) Wenn sie nach Deutschland kommt, kann sie sich einfach ohne Weiteres hier mit ihrem Wohnsitz anmelden? Wenn Sie schwanger ist und hier dann in Deutschland ihr Kind bekommt, erhält das Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft?

2.) Wenn sie nach Deutschland zu Besuch kommt und sich deswegen nicht gesondert anmeldet und hier ihr Kind bekommt, erhält dann das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft, obwohl die Mutter sich hier nicht angemeldet hat?

3.) Die Kosten für das Krankenhaus zwecks Entbindung müssen die Eltern selbst bezahlen?

4.) Wenn das Kind in Russland geboren wird, kann es auch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, da die Mutter auch Deutsche ist? Wenn ja, wie lange dauert das und wo muss man sich deswegen melden?

5.) Welches Amt ist für solche Wege zuständig?

Bitte um eure Hilfe.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

Hallo!

eine Frau ist in Russland geboren. Ihre Mutter ist gebürtige
Deutsche.

Wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt Deutsche war, ist die Frau auch Deutsche

Sie kommt nach Deutschland und erhält die deutsche
Staatsbürgerschaft.

Sie hatte sie schon bei Geburt, wenn das obige zutreffen sollte.

Nach Jahren in Deutschland kehrt sie zurück nach Russland. Sie
hat beide Staatsbürgerschaften. Sie ist somit nicht in
Deutschland wohnhaft und gemeldet.

Meine Fragen:

1.) Wenn sie nach Deutschland kommt, kann sie sich einfach
ohne Weiteres hier mit ihrem Wohnsitz anmelden?

Als Deutsche sicher.

Wenn Sie
schwanger ist und hier dann in Deutschland ihr Kind bekommt,
erhält das Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft?

Ja, mit Geburt.

2.) Wenn sie nach Deutschland zu Besuch kommt und sich
deswegen nicht gesondert anmeldet und hier ihr Kind bekommt,
erhält dann das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft, obwohl
die Mutter sich hier nicht angemeldet hat?

Ja.

3.) Die Kosten für das Krankenhaus zwecks Entbindung müssen
die Eltern selbst bezahlen?

Wenn sie keine gültige Krankenversicherung in Deutschland haben, dann ja. Es könnte sein, dass die ALG2 Behörde bzw. Sozialhilfebehörde etwas übernimmt - da bin ich persönlich überfragt.

4.) Wenn das Kind in Russland geboren wird, kann es auch die
deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, da die Mutter auch
Deutsche ist? Wenn ja, wie lange dauert das und wo muss man
sich deswegen melden?

Es ist deutscher Staatsangehöriger - daher ist im Ausland das örtlich zuständige Konsulat zuständig.

Gruß
Tom

Hallo,

eine Frau ist in Russland geboren. Ihre Mutter ist gebürtige
Deutsche.
Sie kommt nach Deutschland und erhält die deutsche
Staatsbürgerschaft.

Da schließe ich mich meinem Vorredner an: Wenn die Mutter deutsch ist, ist das Kind auch deutsch. Man hat da wohl nur versäumt, direkt nach der Geburt einen deutschen Pass ausstellen zu lassen. Falls der Vater Russe ist, hat sie wohl deshalb die russische Staatsbürgerschaft erhalten?

Nach Jahren in Deutschland kehrt sie zurück nach Russland. Sie
hat beide Staatsbürgerschaften. Sie ist somit nicht in
Deutschland wohnhaft und gemeldet.

Wenn sie einen deutschen Pass hat, ist es egal. Sie muss nicht in D leben, um deutsch zu sein.

Meine Fragen:

1.) Wenn sie nach Deutschland kommt, kann sie sich einfach
ohne Weiteres hier mit ihrem Wohnsitz anmelden? Wenn Sie
schwanger ist und hier dann in Deutschland ihr Kind bekommt,
erhält das Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft?

Das Kind erhält die deutsche Staatsbürgerschaft, egal wo sie es bekommt. Anmelden kann sie sich, wo sie möchte.

2.) Wenn sie nach Deutschland zu Besuch kommt und sich
deswegen nicht gesondert anmeldet und hier ihr Kind bekommt,
erhält dann das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft, obwohl
die Mutter sich hier nicht angemeldet hat?

Ja, da die Mutter Deutsche ist.

3.) Die Kosten für das Krankenhaus zwecks Entbindung müssen
die Eltern selbst bezahlen?

Sofern es in Russland Auslandskrankenversicherungen gibt, könnten sie dort eine abschließen. Ich glaube jedoch nicht, dass diese Kosten für eine Entbindung zahlen, da diese keine plötzliche Erkrankung o.ä. ist, sondern der Geburtstermin ja feststeht. Vermutlich müssen sie es dann bezahlen - aber genaues kann ich da auch nicht sagen. Einen Anspruch auf Hilfe durch Alg2 o.ä. hat ein Urlauber nicht. Wer Alg2 beziehen will, muss hier gemeldet sein und nachweisen, dass er quasi mittellos ist. Ob es eine Möglichkeit gibt, sich in Deutschland bei einer Kasse zu versichern, kann ich nicht genau sagen - evtl. als freiwillig Versicherte? Das könnte allerdings nicht ganz billig sein. Evtl. könnte ein Blick auf die Seite des Bundes der Auslandserwerbstätigen helfen www.bdae.de

4.) Wenn das Kind in Russland geboren wird, kann es auch die
deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, da die Mutter auch
Deutsche ist? Wenn ja, wie lange dauert das und wo muss man
sich deswegen melden?

Konsulat.

Sofern diese Frau in Russland ein gutes Krankenhaus hat, besteht m.e. kein Grund, warum sie das Kind in Deutschland bekommen sollte. Die deutsche Staatsbürgerschaft kann es auf jeden FAll erhalten, da sie auch deutsche ist. Wenn der Vater eine andere Nationalität hat, ist ggf. eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.

Gruß,
kathi