Fragen zu Auswärtstätigkeiten bei Selbstständigen

Hallo,

Folgende Situation: Herr S ist selbstständiger Journalist, arbeitet meistens von zu Hause, manchmal in verschiedenen Sendern, besitzt aber kein Auto. Er hat im Rahmen seiner Tätigkeit öfters Auswärtstermine, oft dauern diese auch einen ganzen Tag (z.B. wenn er mit einem Kamerateam vor Ort dreht). Herr S besitzt ein Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr und fährt meistens mit Bus/S-Bahn zu den Terminen.

Folgende Fragen:

  1. Wenn Herr S nun in seiner Steuererklärung diese Tage als Auswärtstätigkeit samt Verpflegungspauschale ansetzen will, wie kann er bei einer Steuerprüfung diese nachweisen? Er hat aufgrund des Monatstickets häufig keine Fahrkarten, mit deren Hilfe er seine Fahrt nachweisen könnte…

  2. Wenn Herr S in einen Sender fährt (z.B. um seine Beiträge dort zu schneiden), ist das dann auch eine Auswärtstätigkeit? Wie gesagt: Herr S arbeitet für diverse Sender als freiberufl. Journalist und auch viel von zu Hause. Keiner der Sender stellt den Mittelpunkt seiner Arbeit dar, der ist zu Hause in seinem Arbeitszimmer.

  3. Gilt für Herrn S auch die Günstigerprüfung bei Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeiten? Bei Arbeitnehmern ist es ja so, dass man gegen die tatsächlichen Fahrtkosten Autokilometer gegenrechnen kann und dann der höhere Wert angesetzt werden kann. Gilt diese Regelung auch für Selbstständige?

Danke und Gruss
Aron

Hallo,

  1. Wenn Herr S nun in seiner Steuererklärung diese Tage als
    Auswärtstätigkeit samt Verpflegungspauschale ansetzen will,
    wie kann er bei einer Steuerprüfung diese nachweisen?

mit einer aufstellung

  1. Wenn Herr S in einen Sender fährt (z.B. um seine Beiträge
    dort zu schneiden), ist das dann auch eine Auswärtstätigkeit?
    Wie gesagt: Herr S arbeitet für diverse Sender als freiberufl.
    Journalist und auch viel von zu Hause. Keiner der Sender
    stellt den Mittelpunkt seiner Arbeit dar, der ist zu Hause in
    seinem Arbeitszimmer.

kommt drauf an, wieviel tage das in der woche sind und ob es immer derselbe sender ist. ich würds erstmal wie eine auswärtstätigkeit behandeln…

  1. Gilt für Herrn S auch die Günstigerprüfung bei Fahrtkosten
    bei Auswärtstätigkeiten? Bei Arbeitnehmern ist es ja so, dass
    man gegen die tatsächlichen Fahrtkosten Autokilometer
    gegenrechnen kann und dann der höhere Wert angesetzt werden
    kann. Gilt diese Regelung auch für Selbstständige?

diese regelung gilt bei AN im rahmen der entfernungspauschale. bei reisekosten gelten immer die aufwendungen. also entweder die kosten für bus und bahn oder 0,30€ per kilometer

gruß inder

Hallo,

erstmal danke für die Antworten.

  1. Wenn Herr S nun in seiner Steuererklärung diese Tage als
    Auswärtstätigkeit samt Verpflegungspauschale ansetzen will,
    wie kann er bei einer Steuerprüfung diese nachweisen?

mit einer aufstellung

D.h. es reicht aus, wenn Herr S eine Aufstellung vorlegen kann, aus der hervor geht, an welchem Tag er wo war und was er dort gemacht hat?

  1. Wenn Herr S in einen Sender fährt (z.B. um seine Beiträge
    dort zu schneiden), ist das dann auch eine Auswärtstätigkeit?
    Wie gesagt: Herr S arbeitet für diverse Sender als freiberufl.
    Journalist und auch viel von zu Hause. Keiner der Sender
    stellt den Mittelpunkt seiner Arbeit dar, der ist zu Hause in
    seinem Arbeitszimmer.

kommt drauf an, wieviel tage das in der woche sind und ob es
immer derselbe sender ist. ich würds erstmal wie eine
auswärtstätigkeit behandeln…

Nein, es ist nicht immer derselbe Sender, sondern 3 verschiedene Sender und 2 verschiedene Produktionsfirmen. Es gibt dabei auch kein festes Schema. Im Durchschnitt verhält es sich in etwa so:
Herr S. fährt ca. 1 Woche/Monat jeweils von Mo-Fr in Sender A in und 1 Woche/Monat von Mo-Fr in Sender B. Er bleibt dort zwischen 5-8 Stunden am Tag. Abends arbeitet er dann zu Hause weiter. In manchen Monaten ist er auch nur eine Woche in einem der beiden Sender.

Die restlichen 2 (bzw. 3) Wochen des Monats arbeitet Herr S. zu Hause in seinem Arbeitszimmer und fährt max. 1-2 Tage pro Woche in wieder einen anderen Sender oder zu einer der Produktionsfirmen.
Da er für die gesamte Region eine Monatskarte besitzt, hat er für keine der Fahrten separte Tickets.

  1. Gilt für Herrn S auch die Günstigerprüfung bei Fahrtkosten
    bei Auswärtstätigkeiten? Bei Arbeitnehmern ist es ja so, dass
    man gegen die tatsächlichen Fahrtkosten Autokilometer
    gegenrechnen kann und dann der höhere Wert angesetzt werden
    kann. Gilt diese Regelung auch für Selbstständige?

diese regelung gilt bei AN im rahmen der entfernungspauschale.
bei reisekosten gelten immer die aufwendungen. also entweder
die kosten für bus und bahn oder 0,30€ per kilometer

War dies früher anders? Ich kenne es so, dass auch bei Auswärtstätigkeiten eine Günstigerprüfung für AN durchgeführt werden kann.

Danke und Gruss
Aron