Hallo,
Folgende Situation: Herr S ist selbstständiger Journalist, arbeitet meistens von zu Hause, manchmal in verschiedenen Sendern, besitzt aber kein Auto. Er hat im Rahmen seiner Tätigkeit öfters Auswärtstermine, oft dauern diese auch einen ganzen Tag (z.B. wenn er mit einem Kamerateam vor Ort dreht). Herr S besitzt ein Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr und fährt meistens mit Bus/S-Bahn zu den Terminen.
Folgende Fragen:
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Wenn Herr S nun in seiner Steuererklärung diese Tage als Auswärtstätigkeit samt Verpflegungspauschale ansetzen will, wie kann er bei einer Steuerprüfung diese nachweisen? Er hat aufgrund des Monatstickets häufig keine Fahrkarten, mit deren Hilfe er seine Fahrt nachweisen könnte…
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Wenn Herr S in einen Sender fährt (z.B. um seine Beiträge dort zu schneiden), ist das dann auch eine Auswärtstätigkeit? Wie gesagt: Herr S arbeitet für diverse Sender als freiberufl. Journalist und auch viel von zu Hause. Keiner der Sender stellt den Mittelpunkt seiner Arbeit dar, der ist zu Hause in seinem Arbeitszimmer.
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Gilt für Herrn S auch die Günstigerprüfung bei Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeiten? Bei Arbeitnehmern ist es ja so, dass man gegen die tatsächlichen Fahrtkosten Autokilometer gegenrechnen kann und dann der höhere Wert angesetzt werden kann. Gilt diese Regelung auch für Selbstständige?
Danke und Gruss
Aron