Fragen zu Autoverkauf - Auto verkauft -

Hallo,

habe ein Auto privat verkauft… Habe eine Anzahlung bekommen 1500 Euro und der Rest sollte folgen… Er hat das Auto auch gehabt…

Dann kommt er wieder und bringt das Auto wieder und will sein Geld wieder…

Ich habe das Auto als Privatperson verkauft und dem Käufer war alles bekannt…

Kaufvertrag wurde abgeschlossen…

Jetzt will er das komplette Geld wieder. Ich will ihm aber nicht alles zurückzahlen, da ich das Auto dann an jmd anders verkaufen musste mit Verlust!

Ich will ja auch nicht drauf sitzen bleiben… Hätte ich das Auto nicht zurückgenommen, hätte ich das Restgeld niemals gesehen…

Muss ich ihm jetzt das ganze Geld zurück geben oder kann ich einen Teil davon als Entschädigun behalten?? Wie hoch darf diese Entschädigung maximal sein? Gibt es hierfür eine gesetzliche Regelung?

Freue mich auf Antowrten.

Gruss

Eine Frage mal: Warum hat der Käufer das Auto wiedergebracht???

Liebe Grüsse

Sunny

Weil er das Auto in die Werkstatt gebracht hat. Das Auto ist ok. Und in der Werkstatt haben die gesagt, dass die Verschleißteile (wie. Bremsbeläge oder Auspuff) ausgetauscht werden müssten.

So hat er das mir gesagt. Aber für Verschleißteile hafte ich doch nicht. Es ist ja kein Defekt.

Und dann verlangt ich soll dass alles vorher bitte für ihn austauschen lassen… ich hab mich geweigert, deshalb hat er mir das auto zurückgebracht. nun das auto habe ich jetzt jemanden anderes verkauft und der hat sich nicht beschwert!!!

Ich habe die Vermutung dass ich für ihn nur Mittel zum Zweck war deshalb bin ich jetzt auch so sturr und will ihm nicht das ganze Geld zurück geben!

LG

Hi Shaki,

Sie werden ihm wohl die komplette Anzahlung zurückgeben müssen. Der Anzahler hat Ihnen das KFZ zurückgebracht und Sie habe es zurückgenommen. Das hätten Sie nicht tun sollen, denn nur vor der Rücknahme hätten Sie die Möglichkeit gehabt, auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen. Mit Rücknahme des Autos haben Sie quasi Ihr Einverständnis signalisiert, den Kaufvertrag rückgängig machen zu wollen, d.h. Sie müssen die Ihrerseits empfangenen Leistungen (Anzahlung) ebenfalls vollständig an Ihren ehemaligen Vertragspartner zurückgeben. Der ehemalige Käufer kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, daß Sie nun einen geringeren Preis erzielt haben.

Wie ist das denn gemeint…Sie waren für ihn nur Mittel zum Zweck???Für welchen Zweck denn???

Liebe Grüsse
Sunnyhexe