Fragen zu Autoverkauf und Versicherung

Hallo und guten Abend,

angenommen Herr A verstirbt. Er hinterlässt einen Pkw (welcher auch auf ihn zugelassen ist). Die Ehefrau des Herrn A gibt den Pkw ihres verstorbenen Ehemannes an den Sohn zum verkauf weiter.

Der Sohn der Familie A möchte das Fahrzeug nun Privat verkaufen.

Wenn Herr A der Versicherungsnehmer der Kfz Versicherung ist, ab wann erlischt die Versicherung des Pkw (da keiner die Versicherung seit dem Tod des Herrn A gekündigt hat).

Und, wie muss der Sohn des verstorbenen vorgehen, wenn er das Auto privat verkaufen will, das Auto aber nicht abgemeldet ist. Muss eine Ab / Ummeldung der neue Käufer des Pkw selbst übernehmen (obwohl der Fahrzeuginhaber auf den Fzg. Papieren der verstorbene ist) ?

Vielen Dank im Voraus für die Mühe.

Schönen Abend, Leni

Hallo!

Abmelden (dafür sind nur die Papiere u Kennzeichen notwendig) u das Ding verscheuern. Meldung erfolgt automatsich von der Zulassung zur Versicherung. Vers.-Beiträge u Steuern werden bis zu Stilllegung fällig.

Kaufvertrag nich vergessen!

Gruss

Mutschy

Erst einmal mein Beileid.

Der einfachste Weg ist,
Käufer suchen und solange das Fahrzeug angemeldet lassen. Der potentielle Käufer will ja eine Probefahrt machen.

Sobald der Handel beschlossene Sache ist beginnt das Vertrauen der Mißtrauen. Wird das Fahrzeug angemeldet übergeben oder unangemeldet. Ist der Käufer vertrauenswürdig, dann würde ich das Fahrzeug angemeldet übergeben, und im Kaufvertrag vereinbaren das Fahrzeug muss innerhalb einer Frist von Käufer umgemeldet werden. Wenn nicht, dann eben vorher abmelden. Darauf achten, abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht auf der Straße stehen. Wobei ich persönlich da eher vom Kauf abstand nehmen würde. Wie soll ich jemanden trauen der mir nicht vertraut. Ist aber meine persönliche Ansicht. Es kompliziert die ganze Sache.

Ist das Fahrzeug umgemeldet oder abgemeldet geht der Rest automatisch. Versicherung und Finanzamt zahlen die zuviel gezahlten Beiträge / Steuern automatisch zurück

Kaufverträge gibt es jede Menge im Internet.

Was noch zu überlegen wäre, ob der Sohn dann möglicherweise die Versicherung des Vaters übernehmen könnte, um einen besseren Schadensfreiheitsrabatt zu erhalten.

Gruß

hartmut