Fragen zu AVWL-Vorsorge

Hallo zusammen,

folgende Situation:
Meine Frau und ich sind derzeit beide berufstätig.
Meine Frau ist schwanger, Geburtstermin ist im April 2008.
Sie wird nach der Geburt direkt die Elternzeit für 12 Monate nehmen - was danach ist, wissen wir noch nicht 100%ig.
Ich habe schon eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen, meine Frau bisher noch nichts.
Der Arbeitgeber meiner Frau bietet eine AVWL mit beliebigen Riester-Produkten an und zahlt dafür ca. 30€/Monat

Was wir nun machen wollen:
Ab Januar 2008 jeweils eine Riester-Rente abschließen.

Fragen dazu:
Wir sind uns nun nicht sicher, in welcher Höhe wir in das Riester-Produkt einzahlen sollen. Bis April bekommt meine Frau wie gesagt noch die Förderung vom AG. Können wir dann, wenn das Kind dann da ist, Ihren AVWL-Riester-Vertrag mit einem Minimal-Betrag weiterführen? Ist also eine Änderung des Einzahlungsbetrags so einfach möglich?

Könnte man dann, sollte meine Frau nach einem Jahr wieder arbeiten, die Einzahlung der Förderung des AG einfach wieder aufnehmen?

Was wäre, wenn meine Frau mal in einem Betrieb arbeitet, der keine AVWL anbietet. Kann man den Vetrag dann einfach mit rein privaten Einzahlungen weiterlaufen lassen?

Ich hoffe, dass mir jemand bei diesen sehr speziellen Fragen weiterhelfen kann. Bisher waren wir nicht sehr erfolgreich. Viele Banken/Vertreter kann AVWL gar nicht und wollten uns etwas anderes andrehen. Uns geht es jetzt aber einfach mal speziell um diese Sache.

Danke und Grüße
SODL

Wir sind uns nun nicht sicher, in welcher Höhe wir in das
Riester-Produkt einzahlen sollen.

4 % vom Brutto des Jahres 2007 minus 454 € durch 12 ist Monatbeitrag für optimale Förderung für Deine Frau, 4 % vom Brutto des Jahres 2007 minus 154 € durch 12 ist Monatbeitrag für optimale Förderung für Dich. In 2009 reduziert sich der Beitrag für Deine Frau, weil sie nicht mehr das ganze Jahr verdient. Mindest-Eigenbeitrag ist 60 € pro Jahr.

Minimal-Betrag weiterführen? Ist also eine Änderung des
Einzahlungsbetrags so einfach möglich?

Ja.

Könnte man dann, sollte meine Frau nach einem Jahr wieder
arbeiten, die Einzahlung der Förderung des AG einfach wieder
aufnehmen?

Ja.

Was wäre, wenn meine Frau mal in einem Betrieb arbeitet, der
keine AVWL anbietet. Kann man den Vetrag dann einfach mit rein
privaten Einzahlungen weiterlaufen lassen?

Ja.

Ich hoffe, dass mir jemand bei diesen sehr speziellen Fragen
weiterhelfen kann.

Und ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte.

Hallo Nordlicht,

Und ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte.

Das konntest Du, danke.

Hört sich ja alles sehr positiv an. Jetzt mach ich mich mal auf die Suche nach einem AVWL-fähigen Riester-Vertrag. Habe bisher nur die DWS TopRente Premium gefunden, die jedoch nicht schlecht zu sein scheint.

Grüße
SODL

Hallo SODL,

sowohl die DWS TopRente als auch die DWS RiesterRentePremium (Top Rente Premium gibbet nicht) haben die schicke Eigenschaft, dass der Partnervertrag nur aus staatlichen Zulagen bedient werden kann - ein Eigenbeitrag ist nicht nötig.

Bei langen LAufzeiten ist die TopRente weniger kostenintensiv bzw. höher in der Ablaufleistung! Dies wird gerne von Vermittlern vergessen, weil Sie bei der RiesterRentePremium die Provision direkt zu BEginn ausgezahlt bekommen, statt auf ratierliche Auszahlungen zu warten.

Bei der RiesterRentePremium hagelt’s am Anfang derbe Kosten, dafür KANN(!) der Automatismus der Umschichtung sowie die Möglichkeit der Kapitalgarantie zu einem frei wählbaren Zeitpunkt (ab 55?) eine höhere Ablaufleistung bewirken.

Frank Wilke

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