wir werden uns schon noch einig…
Hi Marco,
wir sind uns schon einig, denke ich:
die staatliche Förderung besteht eigentlich aus zwei Teilen: zum einen aus der Zulage und zum anderen aus dem Sonderausgabeabzug, der ja auf jeden Fall vom Finanzamt überprüft wird (ähnlich wie beim Kindergeld, was günstiger ist wird genommen).
Beispiel: (Jahr 2002)
Einkommen, 40000 Euro, 525 Euro im Riesterprodukt
Zulage (eine Person) 38 Euro
Sonderausgabeabzugsfähig 525 Euro (nämlich der Beitrag des Produktes).
Steuervorteil (ich habe keine Ahnung, nehmen wir mal 30% an):
525*30% = 157,5 Euro abzüglich der 38 Euro bereits gezahlter Zulagen, damit verbleiben 119,50 Euro vom Finanzamt.
Andreas
