Guden Abend,
Ich bin gerade dabei mich mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung zu beschäftigen.
Habe mir jetzt konkret ein Angebot eingeholt von Kosmos Direkt.
Nun gibt es zur Zeit noch 2 Fragen die mich dabei beschäftigen:
1.) Da ich die versicherung als Student abschließe werde ich da ja in einer gewisse Berufsgruppe eingestuft.
Mir wurde jetzt gesagt, dass ich dann auch sozusagen wie als Student versichert bleibe, also auch wenn ich später einen Beruf ausübe der körperlich gefährlich ist bleiben die Bedingungen wie als Student:
Also es wirds nicht teurer für mich, oder es wird keine neue Risikoprüfung durchgeführt, das z.B. etwas augeschlossen werden könnte etc. wenn ich in einen riskanteren Beruf wechsel
Dies würde, so der Berater, im Vetrag unter vorvetragliche anzeigepflicht stehen.
Ich konnte da aber nix konkrtes im Vertrag zu finden, außer das diese vorvetragliche Anzeigepflicht besteht, aber nicht genaues zu meiner Frage.
Würde das nur gerne irgendwie schwarz auf weiß haben!
2.) Ich hatte mir das Angebot jetzt für bis zum 60. Lebensjahr berechnen lassen( das war bei denen damals die voreinstellung).
Jetzt hatte mir ein Bekannter gesagt, dass ich zumindetens bis zum 62. Lebensjahr versichert sein sollte, weil man da zumindestens schon in Rente gehen kann und dann nicht an 2 Jahren sparen sollte.
Weil wenn ich dann mit 61 jahren berufsunfähig sein sollte, war es ja alles für die Katz.
Anfangs dacht ich mir wenn ich dann über 60. noch berufsunfähig werde hab ich bestimmt schon ein bißchen was angespart, aber 2 Jahre ohne einküfte is ja auch net wenig.
Eine allgemeingültige Aussage ist da wohl schwer, aber wie seht ihr das? Kenn mich da auch zu wenig mit der Gesetzeslage aus wann ich denn theoretisch, wenn ich jetzt 24 bin, mal in rente gehen kann.
Vielen Dank schon mal
Gruß muxi