Fragen zu Berufsunfähigkeitsversicherung

Guden Abend,

Ich bin gerade dabei mich mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung zu beschäftigen.
Habe mir jetzt konkret ein Angebot eingeholt von Kosmos Direkt.

Nun gibt es zur Zeit noch 2 Fragen die mich dabei beschäftigen:

1.) Da ich die versicherung als Student abschließe werde ich da ja in einer gewisse Berufsgruppe eingestuft.

Mir wurde jetzt gesagt, dass ich dann auch sozusagen wie als Student versichert bleibe, also auch wenn ich später einen Beruf ausübe der körperlich gefährlich ist bleiben die Bedingungen wie als Student:

Also es wirds nicht teurer für mich, oder es wird keine neue Risikoprüfung durchgeführt, das z.B. etwas augeschlossen werden könnte etc. wenn ich in einen riskanteren Beruf wechsel

Dies würde, so der Berater, im Vetrag unter vorvetragliche anzeigepflicht stehen.
Ich konnte da aber nix konkrtes im Vertrag zu finden, außer das diese vorvetragliche Anzeigepflicht besteht, aber nicht genaues zu meiner Frage.

Würde das nur gerne irgendwie schwarz auf weiß haben!

2.) Ich hatte mir das Angebot jetzt für bis zum 60. Lebensjahr berechnen lassen( das war bei denen damals die voreinstellung).

Jetzt hatte mir ein Bekannter gesagt, dass ich zumindetens bis zum 62. Lebensjahr versichert sein sollte, weil man da zumindestens schon in Rente gehen kann und dann nicht an 2 Jahren sparen sollte.
Weil wenn ich dann mit 61 jahren berufsunfähig sein sollte, war es ja alles für die Katz.

Anfangs dacht ich mir wenn ich dann über 60. noch berufsunfähig werde hab ich bestimmt schon ein bißchen was angespart, aber 2 Jahre ohne einküfte is ja auch net wenig.

Eine allgemeingültige Aussage ist da wohl schwer, aber wie seht ihr das? Kenn mich da auch zu wenig mit der Gesetzeslage aus wann ich denn theoretisch, wenn ich jetzt 24 bin, mal in rente gehen kann.

Vielen Dank schon mal

Gruß muxi

Hallo,

wenn der ‚Berater‘ meint, dass die nicht bestehende Meldepflicht bei Berufswechsel etwas mit ‚vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung‘ zu tun hat, würde ich mich beratungstechnisch umorientieren (und wer berät zu Cosmos außer Cosmos selber?)

Es gibt Meldepflichten bei der Cosmos, z.B. über die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit der versicherten Person während der Rentenbezugszeit; eine solche Medelpflicht findet man unter § 8 Abs. 1 Satz 2 der Comfortschutz Bedingungen im Druckstück LA 1013 A (12.10).
Wenn nun eine ähnliche Meldepflicht nicht für Berufswechsel in den Bedingungen (oder sonst irgendwo) verankert ist, gibt es sie eben nicht - und man kann lange suchen… ;o)

Die Frage ist nun also weniger, ob man den Wechsel in einen anderen Beruf melden muss (muss man nicht), sondern was passiert, wenn man bereits während des Studiums berufsunfähig wird? Gilt ein Studium bei der Cosmos als Beruf? Was ist, wenn man direkt nach dem Studium keinen Job ausübt, sondern z.B. wegen Nachwuchses in Elternzeit geht - was ist dann bei Cosmos versichert? Und was ist, wenn alles nach Plan läuft und man die versicherte Berufsunfähigkeitsrente erhöhen will - muss man dafür ein Kind in die Welt setzen? Muss man binnen 2 Monaten nach einem Ereignis an die Erhöhung seiner Berufsunfähigkeitsrente gedacht haben? Wie oft kann man erhöhen, wie lange und wie hoch? Muss die obligatorische Lebensversicherung, an die die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung angehängt wird, im gleichen Maß erhöht werden, auch wenn sich nicht automatisch auch dafür der Bedarf erhöht? Das sind nur ein paar spontane Fragen…

Zur Dauer der Absicherung: Man kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ohne Weiteres ‚verlängern‘. Die meisten werden ab 50 berufsunfähig und viele davon bleiben es bis zum Eintritt in die Altersrente. Regulärer Rentenbeginn ist für Ihre Generation 67. Noch. Hätten Sie im Alter von 60 Jahren nur 1.500 EUR BU-Rentenanspruch, der aber wegen des Ablaufdatums von 60 Jahren entfällt, ‚verschenken‘ Sie bis zum Alter von 67 Jahren also rund 126.000 EUR: Um jetzt ein paar Euros im Monat zu sparen? Ich kann man mir durchaus vorstellen, dass es so manchen BU-Versicherer freut, wenn er eine Berufsunfähigkeitsrente nur bis 60 oder 62 zahlen muss. Die Frage ist nur, ob Sie dann auch wirklich keinen Bedarf mehr haben? Darüber brauchen Sie jetzt allerdings auch nicht nachzudenken - denn Sie werden das erst dann abschätzen können…

Hallo muxi,

einige wichtige Punkte wurden bereits richtig erklärt. Zum genannten Versicherer ist noch zu erwähnen, dass das OLG Saarbrücken zum führenden Oberlandesgericht in BU-Sachen geworden ist … durch die besonders hohe Zahl der Fälle im dortigen Zuständigkeitsgebiet. Schau mal ins Impressum des genannten Versicherers!

Die Versicherungsdauer bis zum 60. Lebensjahr wurde schon zurecht kritisiert. Wenn du bis dahin ausreichend und zuverlässig erbst, kannst du das Risiko eingehen. Ansonsten solltest du planen, wovon du in der verbleibenden Zeit bis zur Altersrente lebst. Das gleiche Problem kommt ab Beginn der Altersrente auf dich zu. Wenn es keine beitragspflichtigen Erwerbszeiten (min. 60 Monate) gab oder neben der BU keine Anerkennung der gesetzlichen EM, dann fehlen die Aufstockungs-Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rente. Eine BU mit Erhöhungsoption kann auch eine Option auf Neueinrichtung einer Rentenversicherung mit Beitragsbefreiung beinhalten.

Zum Einstieg und zur Vorbereitung auf Beratungsgespräche empfehle ich dir das aktuelle BU-Buch der Verbraucherzentrale „Berufsunfähigkeit gezielt absichern“. Die 10 Euro und 3-4 Stunden Zeit sind gut investiert. Wenn du dich gut einarbeitest, kannst du dem (neuen) Berater ein paar Testfragen stellen und so herausfinden, ob er ausreichend qualifiziert ist. In BU-Sachen sind das die wenigsten.

Viel Erfolg wünscht
oscar.

Hallo Muxi,

Guden Abend,

Ich bin gerade dabei mich mit dem Thema
Berufsunfähigkeitsversicherung zu beschäftigen.
Habe mir jetzt konkret ein Angebot eingeholt von Kosmos
Direkt.

Bei Berufsunfähigkeitsversicherung empfehle ich keinen Direktversicherer sondern einen Versicherungsvermittler vor Ort.

Nun gibt es zur Zeit noch 2 Fragen die mich dabei
beschäftigen:

1.) Da ich die versicherung als Student abschließe werde ich
da ja in einer gewisse Berufsgruppe eingestuft.

Mir wurde jetzt gesagt, dass ich dann auch sozusagen wie als
Student versichert bleibe, also auch wenn ich später einen
Beruf ausübe der körperlich gefährlich ist bleiben die
Bedingungen wie als Student.

dies ist nicht ganz richtig: bei den meisten Versicherer ist es jedoch so, dass neue Risiken ohne Beitragserhöhung dazu kommen.

Also es wirds nicht teurer für mich, oder es wird keine neue
Risikoprüfung durchgeführt, das z.B. etwas augeschlossen
werden könnte etc. wenn ich in einen riskanteren Beruf wechsel

entsprechend des bestehenden Vertrages ändert sich nichts!
Jedoch besteht die Möglichkeit, dass ein Beruf eingeschlagen wird, der durch den abgeschlossenen Vertrag nicht richtig abgesichert ist.

z.B. Arzt - hier ist eine erweiterte Absicherung erforderlich.
Beamter - hier wäre eine Dienstunfähigkeitsversicherung erforderlich.
Soldat - hier gibt es besondere Absicherungen die nur über einen Rahmenvertrag des Bundeswehrverbandes möglich sind.
Auch gibt es Berufe, die von vielen Versicherern ausgeschlossen werden wie z.B. Formel-1-Fahrer, Fußballprofi, Künstler usw.

Dies würde, so der Berater, im Vetrag unter vorvetragliche
anzeigepflicht stehen.

mit einer vorvertraglichen Anzeigepflicht hat dies überhaupt nichts zu tun. Lediglich wie oben schon erwähnt, werden neue Risiken ohne erneute Gesundheitsprüfung in den Vertrag übernommen, jedoch nur wenn dieses Risiko versicherbar ist.

Ich konnte da aber nix konkrtes im Vertrag zu finden, außer
das diese vorvetragliche Anzeigepflicht besteht, aber nicht
genaues zu meiner Frage.

Würde das nur gerne irgendwie schwarz auf weiß haben!

2.) Ich hatte mir das Angebot jetzt für bis zum 60. Lebensjahr
berechnen lassen( das war bei denen damals die
voreinstellung).

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte bis zum 65. Lebensjahr abgeschlossen werden!

Jetzt hatte mir ein Bekannter gesagt, dass ich zumindetens bis
zum 62. Lebensjahr versichert sein sollte, weil man da
zumindestens schon in Rente gehen kann und dann nicht an 2
Jahren sparen sollte.
Weil wenn ich dann mit 61 jahren berufsunfähig sein sollte,
war es ja alles für die Katz.

Anfangs dacht ich mir wenn ich dann über 60. noch
berufsunfähig werde hab ich bestimmt schon ein bißchen was
angespart, aber 2 Jahre ohne einküfte is ja auch net wenig.

super diese Überlegung! Und was passiert, wenn Sie schon mit 30 Berufsunfähig werden, von was kommen dann die angesparten Beträge ?

Eine allgemeingültige Aussage ist da wohl schwer, aber wie
seht ihr das? Kenn mich da auch zu wenig mit der Gesetzeslage
aus wann ich denn theoretisch, wenn ich jetzt 24 bin, mal in
rente gehen kann.

Vielen Dank schon mal

Gruß muxi

Viele Grüße!