als ersten Tipp empfehle ich Dir mal die Brettbeschreibung zu diesem Brett, das gibt es den Link „Wegweiser für Wehrpflichtige“, bietet eine ganze Menge an nicht uninteressanten Infos.
Wie stehen die Chancen „ausgemustert“ zu werden, also weder
Bund noch Zivildienst zu machen?
Keine, wenn Du gesund bist. Kaum welche, wenn Du gesundheitliche Einschränkungen hast, etwas mehr, wenn Du schwerstbehindert bist. Entschuldige meinen Sarkasmus, aber seit der Einführung des Tauglichkeitsgrades T7 werden auch körperlich Eingeschränkte einberufen.
Wie erreicht man am besten eine Ausmusterung?
Siehe oben. Entweder Du erfüllst die Voraussetzungen, die eine Ausmusterung rechtefertigen oder Du verstümmelst Dich selber. Da aber letztlich allein der Amtsarzt entscheidet, ob Du tauglich bist, kannst Du mit Mitteln und Tricks kaum etwas erreichen.
Falls eine Ausmusterung fehlschlägt, bis wann muss ich
spätestens meinen Antrag zur Kriegsdienstverweigerung
einreichen?
Am Tag der Musterung. Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV-Antrag). Den musst Du ordentlich und ausführlich begründen, warum Du keinen Wehrdienst antreten willst, kannst, oder nicht zu können glaubst.
Ich muß Dich ein bisserl korrigieren. Mach ich gerne
Falls eine Ausmusterung fehlschlägt, bis wann muss ich
spätestens meinen Antrag zur Kriegsdienstverweigerung
einreichen?
Am Tag der Musterung.
Das stimmt so nicht ganz. Ich kann auch noch bei Erhalt des Einberufungsbescheides einen KDV-Antrag stellen. Und zwischendrin auch, wenn ich der Meinung bin, mein Gewissen hat sich plötzlich verändert.
Nix für ungut. Übrigens, ich bin ausgemustert!!!
Bei mir war´s aber mehr Glück als alles andere.Hat halt grad alles gepasst
Das stimmt so nicht ganz. Ich kann auch noch bei Erhalt des
Einberufungsbescheides einen KDV-Antrag stellen. Und
zwischendrin auch, wenn ich der Meinung bin, mein Gewissen hat
sich plötzlich verändert.
gut zu wissen, reicht dann eigentlich ein KDV-Antrag oder sollte
ich mich bei der Musterung noch mit Attests etc. absichern?
Bei mir war´s aber mehr Glück als alles andere.Hat halt grad
alles gepasst
wie meinst du das hat gerade alles gepasst?? da gibts doch sicher
ein paar tricks oder?
eine Korrigierung meinerseits. Wenn Du den E-Bescheid erhältst und dann erst einen KDV-Antrag stellst, wird es Dir ( zu 95%) passieren, dass die Einberufung erfolgt, bevor Dein KDV-Antrag entschieden wurde. In diesem Falle wirst Du einige Zeit bei der Bundeswehr ableisten dürfen. Daher gehst Du auf Nummer sicher, diesen Antrag rechtzeitig, also weit vor einer möglichen Einberufung zu stellen.
ich mich bei der Musterung noch mit Attests etc. absichern?
Hast Du irgendwelche Erkrankungen oder Einschränkungen, so ist es ratsam, sämtliche zur Verfügung stehenden Unterlagen der Dich behandelnen Ärzte zur Musterung mitzubringen und vorzulegen. Das heisst aber dennoch nicht, dass der Amtsarzt sich danach richten muss.
eine Korrigierung meinerseits. Wenn Du den E-Bescheid erhältst
und dann erst einen KDV-Antrag stellst, wird es Dir ( zu 95%)
passieren, dass die Einberufung erfolgt, bevor Dein KDV-Antrag
entschieden wurde. In diesem Falle wirst Du einige Zeit bei
der Bundeswehr ableisten dürfen. Daher gehst Du auf Nummer
sicher, diesen Antrag rechtzeitig, also weit vor einer
möglichen Einberufung zu stellen.
hi,
genau das hatten wir in unsere ausbildungskompanie. da war ein typ, der hat den KDV antrag einen tag vor ziehung gestellt, der durfte die ganze grundausbildung mitmachen, natuerlich ohne waffen. musste dafür immer einen grossen geschnitzten ast auf dem rücken tragen (eigenanfertigung von unserem feldwebel gewesen …
war schon ein ding.
was damit zu sagen ist, KDV lohnt sich eigentlich (m.E.) nur wegen der harten grundausbildung, die 8 monate danach waren bei mir zwar manchmal stressig, aber nun blicke ich auf die gammligste zeit meines lebens zurück
eine Korrigierung meinerseits. Wenn Du den E-Bescheid erhältst
und dann erst einen KDV-Antrag stellst, wird es Dir ( zu 95%)
passieren, dass die Einberufung erfolgt, bevor Dein KDV-Antrag
entschieden wurde. In diesem Falle wirst Du einige Zeit bei
der Bundeswehr ableisten dürfen. Daher gehst Du auf Nummer
sicher, diesen Antrag rechtzeitig, also weit vor einer
möglichen Einberufung zu stellen.
Du hast ja Recht
Aber Möglich isses trotzdem. Wenn auch zugegeben wenig sinnvoll…
gut zu wissen, reicht dann eigentlich ein KDV-Antrag oder
sollte
ich mich bei der Musterung noch mit Attests etc. absichern?
Der KDV-Antrag ist notwendig, wenn Du Zivi machen willst. Attests etc. brauchst Du, wenn Du mit viel Glück ausgemustert werden willst, für den Zivi brauchst Du keine.
wie meinst du das hat gerade alles gepasst?? da gibts doch
sicher
ein paar tricks oder?
Nöö. Tricks gibt´s da leider keine soweit ich weiß. Bei mir waren nur die äußeren Umstände hinsichtlich eines Befundes gerade passend. Wenn Du´s genau wissen willst, schreib mir ´ne Mail.
Hi, du hast nur ne Chance, wenn du n Schwerbehindertenausweis mit mindestens 50 %, am besten 10000 % hast, sonst nicht, es sitzen dort Psychotiker, Neurotiker, Rollstuhlfahrer, Astmatiker, Diabetiker usw.
Stell bloß schnelkl na Antrag auf Pisspottschwenken, sonst siehste dort beim Bund alt aus , denn deine Grundeinstellung gegenüber dem Bund wird dir dort alles versauern und wehe, die kriegen das dort spitz, dann hast du dort keinen gnädigen Gott, dort sind alle Zivilgesetze ausgeschaltet, Menschenleben gelten dort nichts und richtige ärztliche Behandlung suchst du dort vergebens.Und mit auf balla balla machen bei der Untersuchung läuft auch nichts, es sei, denn, du hast mn Schwerbehinderten Ausweis darauf,
Tschüß
Nöö. Tricks gibt´s da leider keine soweit ich weiß. Bei mir
waren nur die äußeren Umstände hinsichtlich eines Befundes
gerade passend. Wenn Du´s genau wissen willst, schreib mir ´ne
Mail.
ich hab gerade versucht dir ne Mail zu schreiben, kam aber ein
E-Mail Zustellungsfehler zurück. Ist das deine richtige Mail Adresse?
entschuldige bitte den etwas harten Ton.
Ich finde nur, wenn man schon nicht zum Bund will, dann sollte man wenigstens so fair sein, und artig den Zividienst leisten.
Fair demjenigen gegenüber, der dieser unschönen Verpflichtung nachkommt.
Ich war beim Bund und sooo schlimm war das gar nicht, wenn man mal vom Verdienstausfall absieht. Aber das hängt wahrscheinlich davon ab, wo man hinkommt.
Ich glaube behaupten zu können, das kleinere Übel gewählt zu haben und ziehe vor jedem Zivi meinen Hut.
entschuldige bitte den etwas harten Ton.
Ich finde nur, wenn man schon nicht zum Bund will, dann sollte
man wenigstens so fair sein, und artig den Zividienst leisten.
Fair demjenigen gegenüber, der dieser unschönen Verpflichtung
nachkommt.
sorry für meinen harten Ton, aber das ist wohl meine Entscheidung!
Attests etc. brauchst Du, wenn Du mit viel Glück ausgemustert
werden willst
Man sollte dann aber nicht hingehen und so in der Art tun „ich habe hier 'nen Packen Atteste, ihr könnt mich mal“.
Ein Freund von mir hat das gemacht und wurde dafür gnadenlos bestraft: mit 2 gemustert und ab zu den Gebirgsjägern.
Ich war auch bei den Jägern und fand es trotz Übergewicht eigentlich ganz cool. Viele Sachen waren zwar anstrengend, aber im Wald rumrobben und andere Gruppen ärgern hat ziemlichen Spaß gemacht (z.B. den Spieß beim Pis…n gekidnappt).
Wir hatten aber auch Fälle, welche, welche auf stur gestellt haben.
Das reicht von Selbstverstümmelung (mit Feustel Hand zertrümmern lassen) bis zur Fahnenflucht (mehrmals, der bekam Psychatrie (hatte 'nen „leichten“ Schaden) und anschl. 1 Jahr Knast).
Ob sich das lohnt? Da sitzt man die 10 Monate doch locker ab (mittlerweile IMHO nur noch 9 Monate).
sorry für meinen harten Ton, aber das ist wohl meine
Entscheidung!
gruss
Na klar, das ist Deine, wenn auch unfaire, Entscheidung.
Wäre ja auch grundsätzlich ok, wenn es die Auflage für Drückeberger gäbe, sich ‚frei‘ zu kaufen.
Dieser Betrag in Höhe des Verdienstausfalles eines Durchschnittsbürger (so ca. DM 62000 vor Steuer p.a.) sollte dann einer nützlichen Einrichtung zu gute kommen.
Wahrscheinlich gäbe es dann weniger von Deiner Sorte.
den KDV-Antrag gibst Du bei Deinem zuständigen KWEA ab. Von dort wird er an die Zentrale nach Köln geschickt, wo auch endgültig über diesen entschieden wird.