Fragen zu den Reisekosten bei der vereinfachten Steuererklärung

Hallo, ich mache dieses Jahr zum ersten Mal die vereinfachte Steuererklärung.
In folgenden Punkten bin ich mir da etwas unsicher:

  1. Ich fahre täglich mit dem Zug zur Arbeit, da ergibt sich für mich die Rechnung 26 km * 230 Tage * 0,30 € = 1764 €.
    Ich muss hier ja auch die Urlaubs- und Krankheitstage angeben. Setze ich trotzdem die pauschalen 230 Tage an?

  2. Ist das dann der Wert den ich bei „Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln“ eintragen muss? Oder fülle ich das Feld nur aus wenn meine tatsächlichen Kosten den Pauschalwert übersteigen?

  3. Kann ich die aktuelle Steuererklärung einfach mit denen der vorherigen Jahre (Die ich rückwirkend ausfülle) zusammen in einem normalen Brief ans Finanzamt schicken?

Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar!

Nein, wenn du steuerehrlich bist, setzt du die tatsächlichen Tage an. Wenn du die nicht mehr genau ermitteln kannst, dann schätzt du sie. Bis zu 230 Tage werden bei einer Fünftagewoche im Regelfall von der Finanzverwaltung ohne weitere Nachfragen akzeptiert, es ist aber keine Pauschale.

Nur dann wirkt es sich aus. Aber du kannst auch etwas reinschreiben, wenn der tatsächliche Aufwand niedriger ist. Das Finanzamt setzt dann den höheren der beiden Werte an, maximal 4.500 €.

Ja, alles zusammen.