Fragen zu den Wahlzetteln

Mich interessiert, ob Wahlzettel auch als Urkunden gelten bzw. ob es Richtlinien gibt, mit was auf dem Wahlzettel das Kreuzchen gemacht werden soll.
Urkunden müssen doch mit Tinte oder Tintenstift unterschrieben werden, damit die Unterschrift nicht entfernt werden kann. Gilt das für Wahlzettel auch?

Hallo Christa,
für Urkunden muss keine Tinte benutzt werden.
Als Wahlhelfer hatten wir immer Kopierstifte, oder Wahlmaschinen benutzt.
http://shop.allago.de/kopierstift_castell_document-3…

Gruß, Joe

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Danke Joe,
aber kopierstifte sind dokumentenecht, ich kam nicht auf diesen Begriff. Ist es denn zulässig, daß nur einfach Bleistifte verwendet werden?

Grüße
Christa

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aber kopierstifte sind dokumentenecht, ich kam nicht auf
diesen Begriff. Ist es denn zulässig, daß nur einfach
Bleistifte verwendet werden?

Hallo Christa,
das weiß ich leider nicht, glaube es aber nicht.

Aber da Wahllokale meines Wissens nach immer mit Politikern verschiedener Lager besetzt sind halte ich manipulationen in Deutschland für ausgeschlossen.

Gruß, Joe

Hi

Aber da Wahllokale meines Wissens nach immer mit Politikern
verschiedener Lager besetzt sind halte ich manipulationen in
Deutschland für ausgeschlossen.

Gruß, Joe

Ausgeschlossen sind sie nicht
Siehe Wahlfälschungsskandal bei der Kommunalwahl in Dachau 2002

Gruß
Mike

Hi Christa,

weiss nicht, ob es zulaessig ist - aber bei der letzten Kommunalwahl, an der ich teilgenommen habe, lagen Bleistifte zum ankreuzen aus (zum Glueck hatte ich einen Kuli dabei); schaetze, dass haengt ab von der jeweiligen Ausstattung der Schule, in der die Wahlurnen aufgestellt werden… :wink:

Gruss
G

Danke Joe,
aber kopierstifte sind dokumentenecht, ich kam nicht auf
diesen Begriff. Ist es denn zulässig, daß nur einfach
Bleistifte verwendet werden?

Grüße
Christa

Hi Gandalf,
das ist ja das verwunderliche: zum Wahlkampf schmeißen alle mit Kulis und anderen Werbesachen um sich, aber bei der Wahl ist die Ausstattung der Schule maßgebend, und es reicht nur für Bleistifte. Find ich echt merkwürdig!!!
Weiß jemand, wo man nachschauen kann, ob es da bestimmte Vorschriften gibt?

lG
Christa

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Hallo!

Soweit mir bekannt ist, sind Stimmzettel keine Urkunden. Es gibt hier keine Urkundenfälschung sondern Wahlfälschung.

Ganz sicher bin ich mir darüber, dass es keine gesetzlichen Hinweise zum Ausfüllen der Stimmzettel gibt (Bleistift oder dokumentenechter Stift). Es dürfte in keinem der Wahlrechte so etwas festgelegt sein (Europawahlrecht, Bundeswahlrecht, Landeswahlrecht, Kommunalwahlrecht).

Aber!

Mit Sicherheit gibt es hierzu umfassende Rechtsprechung. Ich halte es für mehr als wahrscheinlich, dass diese Frage (Bleistift oder Kugelschreiber) in einem Verfahren bei einem Oberverwaltungsgericht behandelt wurde.

Sind wir doch mal ehrlich - wie kann es denn sein, dass in einem Wahllokal ein Bleistift zum Ankreuzen liegt. Auch wenn ich mir nur sehr schlecht vorstellen kann, dass jemand die Wahl in dieser Art und Weise manipuliert - aber was denken denn die Wähler? Keine gute Idee, Bleistifte einzusetzen. Aber bestimmt hat sich eines unserer Gerichte mit der Frage ausführlich befasst…

Viele Grüße aus der Pfalz,

Markus

Zumindest hier in Nordrhein-Westfalen schreibt die Landeswahlordnung leider nicht explizit einen dokumentenechten Stift vor. Hierin ist bei der Nennung der Standardausstattung nicht einmal ein Stift erwähnt. Ich hatte mich nach der Landtagswahl auch damit auseinander gesetzt, da ich Wahlhelfer war und zum wiederholten Male nur Bleistifte als Ausstattung vorfand. Wir haben diese nach meinem Einwand dann gegen Kugelschreiber ausgetauscht. Leider kann man ja auch nicht immer mit Sicherheit sagen, dass die Wahllokale „neutral“ besetzt sind. Ich selbst bin Kommunalpolitiker und habe da schon manches Mal meine Zweifel gehabt…

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