Fragen zu einem Bußgeldbescheid

Hallo!

Habe einige kurze Fragen zu enem Bußgeldbescheid. Ich hoffe es kennt sich einer aus.

Ich hatte vor 2 Wochen bei Regen einen Autounfall auf der Autobahn. Es ist alles ordnungsgemäß von der Polizei aufgenommen worden. Jetzt meine kurzen Fragen:

1.) Mein Bußgeldbescheid beinhaltet eine Geldbuße von 75€ (+20€ Verwaltung und 4,50€ Versand), was ich schon sehr viel finde. Ist dies unweigerlich mit Punkten verbunden? Wenn ja, weiss jemand wie viele?

2.) Auf diesem Bußgeldbescheid lautet der Tatbestand:" Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zu einem Unfall." Ich bin seitlich gegen eine Leitplanke gerutscht. Merkwürdigerweise sind als Beweismittel Zeugenaussagen aufgeführt. Zum Unfallzeitpunkt war aber kein Auto hinter mir, also kann es gar keine Zeugen gegeben haben! Kurz nach dem Unfall kam ein Auto und die Personen haben mir geholfen, jedoch waren sie definitiv zum Unfallzeitpunkt nicht vor Ort.
Lohnt es sich Einspruch einzulegen?
Können die kosten durch einen Einspruch steigen?

Ich war eigentlich wirklich nicht schnell. Durch eine Windböhe ist mein Auto auf regennasser Straße auf der Beschleunigungsspur ins schleudern geraten und gegen eine Leitplanke gefahren.

Vielen Dank für Eure Mühen im vorraus!

MfG
Sven

Hi Sven

Hi Sven

Wenn alles tatsächlich so war, dann ist es besser einen Anwalt mit der Sache zu beauftragen. Bei einem Unfall ist meistens alles anders und zweitens kommt man schnell zur Schuld, obwohl man gar nicht schuldig ist. Bei mir hat ein Einspruch einmal den Betrag verdoppelt, ohne dass irgendein Beamter sich dazu äußerte! Ein anderes Mal bekam ich eine Teilschuld, obwohl mir jemand die Vorfahrt nahm: Grund: Blockierspur war auf der Sperrfläche. Wichtig!!! Alles was am Unfallort gesagt wird ist absolut irrelevant. Selbst die Aussage der Verkehrs-Polizei, welche mir auf Grund verschiedener Tatsachen völlige Unschuld vor Ort bewiesen haben. (Umfahren eines Hindernis) Wollen dann nix mehr davon gewusst haben. Du wirst verarscht, dass Dir die Tränen kommen. wer wundert sich dann noch, dass beim nächsten Mal übertrieben wird ohne Ende damit man wenigsten sein bißchen Recht bekommt.
Die Arbeit der Beamten hat auch nicht wirklich überzeugt. Meist sind diese zu faul den Unfall vorschriftsmäßig aufzunehmen du dann hat man keine Möglichkeit mehr wichtige Tatsachen vor Gericht zu beweisen. Das ist kein BLA::BLA sondern die nackte Wahrheit. Vertrauen zur Polizei? Vergiss es !!!
Wie gesagt geh zum Anwalt, vielleicht hast Du ja Rechtschutz…
Tatbestand???
Wer hat denn den Zettel geschrieben und auf wessen Aussage stützt sich die angebliche Tatsache, dass Du so schnell warst?
Zu schnell…… 30kmh auf eine spiegelglatten Autobahn ist leider auch zu schnell, oder besser den Straßenverhältnissen nicht angepasst!! Mann kann das hinreden wohin man will…
Wichtig wären die Zeugen. Ich denke mal dass niemand außer Dir zu Schaden kam somit entfällt auch der Verdacht eigene Schaden auf Grund unangepasster Fahrweise Dir anzulasten…

Versuch Dein Glück…
Einen Einspruch ohne anwaltliche Unterstützung ist das Papier nicht Wert auf das er geschrieben ist.

In dieser Hinsicht bin ich vom Recht enttäuscht!

Silvio

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sven,

bei nicht angepasster Geschwindigkeit die zu einem typischen Aquaplaning Unfall führt, bekommst du i.d.R. immer so ein Bußgeld inklusive 3 Punkte (ohne Fahrverbot).

Kann ich dir aus eigener Erfahrung berichten und dass obwohl ich unter der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs war.

Gruß Ivo

…ohne Kommentar…

Silvio

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

und auf wessen Aussage
stützt sich die angebliche Tatsache, dass Du so schnell warst?

Aussage?
Ich würde eher sagen auf der TATSACHE, dass ein Unfall passiert ist…

Ich denke mal dass niemand außer Dir
zu Schaden kam…

Und was ist mit der Leitplanke?

Ich würde zahlen. Dass dem Einspruch stattgegeben wird - ob mit oder ohne Anwalt - , das glaube ich einfach nicht.

Grüße von
Tinchen

1 Like

Servus Sven,

auf jedenfall solltest Du eine Anwalt einschalten, da Du nur hierüber Einblick in die Aussagen der Zeugen erhältst.

Viel Erfolg
Richy

Hallo Sven,
ich schließe mich der Meinung von Ivo uneingeschränkt an. Die Tatsache, dass Du in die Leitplanke gefahren bist, beweist, dass Du mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs warst. Die der Verkehrssituation angepasste Geschwindigkeit hat nichts mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit zu tun.
Woher die Zeugen kommen, weiss ich nicht, aber evtl. handelt es sich einfach um die Polizisten, die den Unfall aufgenommen haben.
Ich sehe nicht die kleinste Chance, durch einen Rechtsanwalt was zu erreichen, in Anbetracht der relativ geringen Strafe würde ich das finanzielle Risiko nicht eingehen, es sei denn Du hast Verkehrsrechtsschutz.
Gruß
Jens

Unfälle…
Hallo,

Wann wurde eigentlich der Unfall als solcher abgeschafft, der einfache bedauerliche Unfall, bei dem niemand die Schuld trägt, sondern der einfach so passiert?

Viele Grüsse, Peter