Fragen zu einem Mietvertrag- dringend

Hallo!
Habe ein paar Fragen zum einem Mietvertrag, vielleicht kann sie mir jemand kurzfristig beantworten. Bin in Eile…

Gibt es eine Unterschied zwischen einer Bürgschaft und dem zusätzlichen Unterschreiben des Mietvertrags durch den Bürgen? (in dem fiktiven Fall wurde zunächst nur nach einem Bürgen gefragt)
Kann der Vermieter einen Kündigungsverzicht für ein Jahr festlegen?
In welchem Fall kann der Vermieter die Miete erhöhen? (grob)
In welchem Fall kann der Vermieter dem Mieter kündigen?
(Gibt es Gesetze dafür, die in jedem Fall eingehalte werden müssen, unabhängig vom Inhalt des Mietvertrags?)
Hausordnung: Musizieren bedarf im interesse der Hausbewohner der Abstimmung mit dem Vermieter.

Besonders die Antworten auf die ersten beiden Fragen interessieren mich.
Danke. Anwärter.

Hallo,

Gibt es eine Unterschied zwischen einer Bürgschaft und dem
zusätzlichen Unterschreiben des Mietvertrags durch den Bürgen?

Sicher, den gibt es. Wird der Bürge sozusagen zur Absicherung Mitmieter, will heißen er steht als Vertragspartei im Mietvertrag, so ist er ebenso wie sein Mitmieter für die Erfüllung der Pflichten aus dem Mietvertrag verantwortlich. Als reiner Bürge wird die Sicherheit nach § 551 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html) begrenzt.

Kann der Vermieter einen Kündigungsverzicht für ein Jahr
festlegen?

Ja. Es muß jedoch für beide Vertragsseiten (Mieter und Vermieter) gelten.

In welchem Fall kann der Vermieter dem Mieter kündigen?

ordentliche Kündigung:
nicht unerhebliche Vertragsverletzung des Mieters
Eigenbedarf
Weiterverwertung des Grundstückes (eingeschränkt)
nach Erfüllung der Bedingung aus §573a auch ohne Begründung

Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist:
Tod des Mieters
Mieterhöhung
Modernisierungsmaßnahme

Außerordentliche fristlose Kündigung:
Mietrückstand
nachhaltige Störung des Hausfriedens
unbefügte Überlassung an Dritte

(alles nur mal auf die Schnelle und nicht komplett, nachzulesen in den §§ 543, 549, 569, 573, 573a … BGB)

(Gibt es Gesetze dafür, die in jedem Fall eingehalte werden
müssen, unabhängig vom Inhalt des Mietvertrags?)

Gesetze über den Mieterschutz sind in der Regel unabdingbar.

Hausordnung: Musizieren bedarf im interesse der Hausbewohner
der Abstimmung mit dem Vermieter.

klingt sehr vernünftig :wink:

Gruß

Joschi

Nochmal hallo,

In welchem Fall kann der Vermieter dem Mieter kündigen?

Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist:
[…]
Mieterhöhung
Modernisierungsmaßnahme

manchmal ist schnell doch nicht gut :smile:, aus Modernisierungsmaßnahmen und Mieterhöhungen lässt sich natürlich kein Kündigungsgrund für den Vermieter ableiten sondern nur für den Mieter.

Gruß

Joschi