Hallo Rechtskundige,
folgende Situation:
wir haben einige Schafe, die einen Teil unseres und eines Nachbargrundstücks (ca. 1000 m2 kurzhalten (sie arbeiten dort als ‚Rasenmäher‘).
Das Grundstück (eine Streuobstwiese) gehörte einer Nachbarin, die vor kurzem gestorben ist. Mit ihr hatte ich eine mündliche Vereinbahrung, daß ich meine Schafe auf dieser Wiese weiden lassen darf und die Obstbäume abernten kann.
Die Erben wohnen nun einige Dörfer weiter und der ‚Vertrag‘ ist klaglos übernomen worden, allein schon weil die Erben keine Lust haben regelmäßig vorbeizukommen um die Wiese zu mähen.
Nun meinte ein anderer Nachbar, daß es für beide Seiten besser bzw. rechtssicherer wäre, einen Pachtvertrag abzuschließen.
Er begründetet es u.a. damit, daß für den Fall, daß ich auf dem Grundstück verunfallen sollte, der Besitzer einige Probleme kriegen könne. Da ich das nicht möchte, bin ich geneigt einen Pachtvertrag abzuschließen.
Meine Fragen:
Stimmt es, daß der Eigentümer Probleme kriegen kann, wenn ich dort verunfalle?
Der ‚Vertrag‘ den wir haben ist ein mündlicher, wir haben allerdings keine Zeugen. Inhalt ist, daß ich die Schafe weiden lassen und die Obstbäume abernten darf. Weitere Pflichten/Rechte hab ich nicht vereinbart.
Welche Vorteile/Nachteile gibt es für die jeweilige Seite
Welche Kosten (Pacht) ist üblich? Gibt es die Möglichkeit einer symbolischen Pacht (z.B. 1 Euro pro Jahr).
Worauf ist generell zu achten?
Gibt es Musterverträge und wenn ja wo?
Das wars fürs erste
Gandalf
Hi,
seid wann laeuft denn der mündliche pachtvertrag? Normalerweise muss ein pachtvertrag schriftlich abgeschlossen werden laeuft er allerdings schon laenger als zwei jahre ist auch der muendliche vertrag rechtswirksam (§585a BGB). Deswegen wäre erstmal wichtig zu wissen wie lange der Pachtvertrag schon laeuft und ob man nicht evtl. noch einen schriftlichen Vertrag abschliesen muss.
gruesse
Raoul
P.S: zumindest habe ich das just heute in meiner Zivilrechtsvorlesung so gelernt
.
Hi Raoul,
seid wann laeuft denn der mündliche pachtvertrag?
ich hab mit Absicht ‚Vertrag‘ in ‚‘ geschrieben, weil es eine mündliche Vereinbarung ist. Die läuft jetzt seit gut sieben Jahren.
Normalerweise muss ein pachtvertrag schriftlich abgeschlossen
werden laeuft er allerdings schon laenger als zwei jahre ist
auch der muendliche vertrag rechtswirksam (§585a BGB).
Es ist insofern m.E. kein Pachtvertrag, weil weder eine Nutzungsbeschreibung noch ein Pachtzins vereinbart wurde. Die Dame hat mir schlicht erlaubt, ihr Grundstück zu nutzen, Gegenleistung war einfach, daß die Wiese stets kurz gehalten und Fallobst vertilgt wurde (beides von den Schafen). Ernten durfte ich auch, was ich teilweise getan hab.
Deswegen wäre erstmal wichtig zu wissen wie lange der
Pachtvertrag schon laeuft und ob man nicht evtl. noch einen
schriftlichen Vertrag abschliesen muss.
Es geht mir schlicht um Rechtsicherheit, spezielle für den Eigentümer. Wenn mir was auf dem Grundstück passiert, möchte ich nicht, daß man ihm daraus einen Strick drehen kann.
Gandalf
P.S.
Kennst Du einen URL oder eine Stelle in der realen Welt, wo man Musterpachtvertäge für solche Fälle herkriegt?