Fragen zu einer Verkehrskontrolle im TV

Hallo Wissende!

Im Fernsehen sah ich („Achtung Kontrolle“ oder sowas), wie ein PKW mit drei Jugendlichen angehalten wurde.

Der Fahrer erschien den Beamten nervös. Ein Alcotest verlief negativ, der Fahrer verneinte jeglichen Konsum von Alkohol oder BTM.
Der Polizist sagte dann in etwa: „OK, getrunken haben Sie ja wohl nichts, aber sie gehen jetzt da hinten ins Zelt zu meinem Kollegen!“
Dort wurde dann ein Urintest durchgeführt.

OK, weiter geht es:
Die Mitfahrer wurden nun zum Aussteigen gebeten.
Sie mussten die Taschen entleeren und wurden einer Leibesvisitation unterzogen, man fand bei einem extra großes Zigarettenpapier (wird wohl praktisch nur für Joints benutzt), danach wurde das Auto durchsucht.

Das alles geschah allem Anschein nach ganz beiläufig und so, als ob es ganz normal sei, dass man sich nachts am Auto komplett betatschen lassen muss und ne Urinprobe in einem Zelt vor den Augen eines Polizisten auch keine große Sache sei.

Ich vermute, die Dokumentation hat Infos weg gelassen.

Denn:
Wäre das alles so zulässig, wenn einer der Jugendlichen protestiert hätte?
(Oder hätte es gereicht, wenn einer der Jugendlichen gesagt hätte: „Nein, ich werde mich hier keiner Leibesvisitation unterziehen“/„Ich lasse mein Auto nicht durchsuchen“/„Ich gebe ohne konkreten Verdacht und ohne richterliche Anordnung keine Urinprobe!“ ?)

Nebenbei wurde noch ein verbotenes Messer gefunden, man sah es nicht genau, aber es lag wohl irgendwo im Auto. Angeblich sei der Verkauf legal, ebenso der Besitz auf dem eigenene Grundstück. Aber so, im Auto liegend, sei es ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
Wirklich? Erfüllt ein im Auto liegendes MEsser den Tatbestand des FÜHRENS einer Waffe?
(Man sah nicht, WO es gefunden war)

Mir ist das ziemlich forsche Auftreten des Polizisten doch etwas aufgestoßen.

Hallo

Im Fernsehen sah ich („Achtung Kontrolle“ oder sowas), wie ein
PKW mit drei Jugendlichen angehalten wurde.

Wenn außer den drei Jugendlichen niemand im Auto war, ist das dann schon mal Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Der Fahrer erschien den Beamten nervös. Ein Alcotest verlief
negativ, der Fahrer verneinte jeglichen Konsum von Alkohol
oder BTM.
Der Polizist sagte dann in etwa: „OK, getrunken haben Sie ja
wohl nichts, aber sie gehen jetzt da hinten ins Zelt zu meinem
Kollegen!“
Dort wurde dann ein Urintest durchgeführt.

Du meinst, es wurde eine Urinprobe genommen (der Test erfolgt im Labor)?

OK, weiter geht es:
Die Mitfahrer wurden nun zum Aussteigen gebeten.
Sie mussten die Taschen entleeren und wurden einer
Leibesvisitation unterzogen, man fand bei einem extra großes
Zigarettenpapier (wird wohl praktisch nur für Joints benutzt),
danach wurde das Auto durchsucht.

Das wird man wohl nicht bei der leibesvisitation zwischen den A-backen gefunden haben, sondern vorher, beim Taschenausleeren. Die leibesvisitation war dann nur die Folge des infolge der Fundstücke sich verhärtenden Anfangsverdachts.

Das alles geschah allem Anschein nach ganz beiläufig und so,
als ob es ganz normal sei, dass man sich nachts am Auto
komplett betatschen lassen muss und ne Urinprobe in einem Zelt
vor den Augen eines Polizisten auch keine große Sache sei.

Ich glaube nicht, dass der Polizist zugeguckt hat. Wir sind ja nicht bei der Tour de France, wo Fremdurin im Beutel parat liegt.

Ich vermute, die Dokumentation hat Infos weg gelassen.
Denn:
Wäre das alles so zulässig, wenn einer der Jugendlichen
protestiert hätte?

Nein.

(Oder hätte es gereicht, wenn einer der Jugendlichen gesagt
hätte: „Nein, ich werde mich hier keiner Leibesvisitation
unterziehen“/„Ich lasse mein Auto nicht durchsuchen“/„Ich gebe
ohne konkreten Verdacht und ohne richterliche Anordnung keine
Urinprobe!“ ?)

Wozu gereicht? Es hätte zu einem Ausflug aufs Revier gereicht.

Nebenbei wurde noch ein verbotenes Messer gefunden

Wenn’s weiter nichts ist…^^

man sah es
nicht genau, aber es lag wohl irgendwo im Auto.

Klar, das hat jemand beim Aussteigen „verloren“.

Angeblich sei
der Verkauf legal, ebenso der Besitz auf dem eigenene
Grundstück. Aber so, im Auto liegend, sei es ein Verstoß gegen
das Waffengesetz.
Wirklich? Erfüllt ein im Auto liegendes MEsser den Tatbestand
des FÜHRENS einer Waffe?
(Man sah nicht, WO es gefunden war)

Im Auto jederzeit zugänglich = geführt.

Mir ist das ziemlich forsche Auftreten des Polizisten doch
etwas aufgestoßen.

Die erkennen halt aus langjähriger Kontrollroutine ihre Schweine schon am Gang.

Gruß
smalbop

Abend,

Wirklich? Erfüllt ein im Auto liegendes MEsser den Tatbestand
des FÜHRENS einer Waffe?

Führen heißt:

Die Waffe (was eine Waffe ist einfach im §1 WaffG nachschauen) ist mit wenigen Handgriffen in den Anschlag zu bringen. Wenn es also im Auto so rumlag ist das führen erfüllt.

Bei einer Schußwaffe wird hier auch nicht unterschieden zwischen geladen oder ungeladen. Wenn obriges erfüllt, dann ist es das führen (evtl. illegale) einer Waffe.

Gruß RS99

Im Fernsehen sah ich („Achtung Kontrolle“ oder sowas), wie ein
PKW mit drei Jugendlichen angehalten wurde.

Wenn außer den drei Jugendlichen niemand im Auto war, ist das
dann schon mal Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Warum? Auch einen 18 bis 21jährigen würde ich als „Jugendlichen“ bezeichnen.

Dort wurde dann ein Urintest durchgeführt.

Du meinst, es wurde eine Urinprobe genommen (der Test erfolgt
im Labor)?

Nein, vermutlich ein Schnelltest. Denn es wurde noch während der Kontrolle gesagt, dass der Test negativ war.

OK, weiter geht es:
Die Mitfahrer wurden nun zum Aussteigen gebeten.
Sie mussten die Taschen entleeren und wurden einer
Leibesvisitation unterzogen, man fand bei einem extra großes
Zigarettenpapier (wird wohl praktisch nur für Joints benutzt),
danach wurde das Auto durchsucht.

Das wird man wohl nicht bei der leibesvisitation zwischen den
A-backen gefunden haben, sondern vorher, beim
Taschenausleeren.

Der Befehl zum Leeren der Taschen erfolgte als direkte Vorbereitung der Leibesvisitation. Es erschien so, dass der Entschluss dazu gefallen wurde, BEVOR die verräterischen Blättchen gefunden wurden.

Die leibesvisitation war dann nur die Folge
des infolge der Fundstücke sich verhärtenden Anfangsverdachts.

Nee, so kam das eher nicht rüber.

Das alles geschah allem Anschein nach ganz beiläufig und so,
als ob es ganz normal sei, dass man sich nachts am Auto
komplett betatschen lassen muss und ne Urinprobe in einem Zelt
vor den Augen eines Polizisten auch keine große Sache sei.

Ich glaube nicht, dass der Polizist zugeguckt hat. Wir sind ja
nicht bei der Tour de France, wo Fremdurin im Beutel parat
liegt.

Das wurde auch so nicht gesagt. Ich war davon ausgegangen, dass bei sowas immer ein Beamter (ohne direkten Blick auf den Intimbereich) in der Nähe steht.

Ich vermute, die Dokumentation hat Infos weg gelassen.
Denn:
Wäre das alles so zulässig, wenn einer der Jugendlichen
protestiert hätte?

Nein.

Die wurden also ziemlich überrumpelt, so schien es mir auch.

(Oder hätte es gereicht, wenn einer der Jugendlichen gesagt
hätte: „Nein, ich werde mich hier keiner Leibesvisitation
unterziehen“/„Ich lasse mein Auto nicht durchsuchen“/„Ich gebe
ohne konkreten Verdacht und ohne richterliche Anordnung keine
Urinprobe!“ ?)

Wozu gereicht? Es hätte zu einem Ausflug aufs Revier gereicht.

Mit welcher Begründung?
Als Beifahrer eines nervösen Fahrers muss ich meine Taschen leeren?
Als nervös wirkender Fahrer muss ich mein Auto durchsuchen lassen?
Ich kann mich an Polizeikontrollen zu meiner Jugendzeit erinnern, da war ich auch alles anderes als cool, obwohl ich mir nicht zu Schulden habe kommen lassen.

Dürfte schon die Verweigerung eines Alkohol-Schnelltests als ausreichender Verdacht gewertet werden, um eine Blutprobe anzuordnen?

Nebenbei wurde noch ein verbotenes Messer gefunden

Wenn’s weiter nichts ist…^^

Ganz ehrlich: Die Vorgaben, welche Art Klinge nun erlaubt ist und welche verboten, erscheinen mir nicht immer ganz nachvollziehbar.
Es war ein „Einhandmesser“. Mein Schweizer Soldatenmesser kann auch unter Schwierigkeiten mit Kraft und Geschick einhändig geöffnet werden und verriegelt seine Klinge. Ich habe trotzdem nicht das Gefühl, einen illegalen und gemeingefährlichen Gegenstand zu besitzen.

man sah es
nicht genau, aber es lag wohl irgendwo im Auto.

Klar, das hat jemand beim Aussteigen „verloren“.

Spekulation.

Im Auto jederzeit zugänglich = geführt.

Habe ich gerade mal bei Wiki auch so nachlesen können.

Mir ist das ziemlich forsche Auftreten des Polizisten doch
etwas aufgestoßen.

Die erkennen halt aus langjähriger Kontrollroutine ihre
Schweine schon am Gang.

So lange man immer nur die „üblichen Verdächtigen“ durchkontrolliert, wird sich auch bestätigen, dass es auch immer die „üblichen Verdächtigen“ sind, die etwas Illegales machen, ausgenommen Zufallstreffer.

Bei der selben Kontrolle, aber anderem Auto, aber ebenfalls einem jungen Fahrer mit zwei sichtlich angetrunkenen Mitfahrern sagte eine Polizeibeamtin:
„Wären Sie mit einem Alkohol-Schnelltest einverstanden?“

Das steht doch etwas im Gegensatz zum Befehlston des Kollegen „so, Sie begeben sich jetzt mal da hinten in das Zelt zu den Kollegen und geben ne Urinprobe ab!“

(Übrigens: Der so freundlich angesprochene hat 0,6 geblasen, der angebaffte 0,0 und einen negativen Drogentest geliefert.)

Im Fernsehen sah ich („Achtung Kontrolle“ oder sowas), wie ein
PKW mit drei Jugendlichen angehalten wurde.

Wenn außer den drei Jugendlichen niemand im Auto war, ist das
dann schon mal Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Warum? Auch einen 18 bis 21jährigen würde ich als
„Jugendlichen“ bezeichnen.

OK, wenn Du das würdest, dann erklärt das einiges.:

Dort wurde dann ein Urintest durchgeführt.

Du meinst, es wurde eine Urinprobe genommen (der Test erfolgt
im Labor)?

Nein, vermutlich ein Schnelltest. Denn es wurde noch während
der Kontrolle gesagt, dass der Test negativ war.

Dann hat das m.E. ungefähr die Qualität des „Pustens“.

OK, weiter geht es:
Die Mitfahrer wurden nun zum Aussteigen gebeten.
Sie mussten die Taschen entleeren und wurden einer
Leibesvisitation unterzogen, man fand bei einem extra großes
Zigarettenpapier (wird wohl praktisch nur für Joints benutzt),
danach wurde das Auto durchsucht.

Das wird man wohl nicht bei der leibesvisitation zwischen den
A-backen gefunden haben, sondern vorher, beim
Taschenausleeren.

Der Befehl zum Leeren der Taschen erfolgte als direkte
Vorbereitung der Leibesvisitation. Es erschien so, dass der
Entschluss dazu gefallen wurde, BEVOR die verräterischen
Blättchen gefunden wurden.

Sollen wir nun eine Diskussion aufgrund Deiner Vermutungen führen?

Die leibesvisitation war dann nur die Folge
des infolge der Fundstücke sich verhärtenden Anfangsverdachts.

Nee, so kam das eher nicht rüber.

Das mag ja subjektiv sein, schafft aber objektiv keinen andersartigen Tatbestand: Erst wurden Hinweise auf Straftaten gefunden und dann wurde die Leibesvisitation vorgenommen. Wenn ich jemanden mit dem Vorsatz besuche, ihn zu vermöbeln, aber er springt mich schon an der Haustür unvermittelt und grundlos an, dann ist das vermöbeln plötzlich legalisiert, etwas plakativ gesprochen (denn ich weiß, die üblichen Verdächtigen mamchen da jetzt ein OT-Rechtsgutachten draus).

Das alles geschah allem Anschein nach ganz beiläufig und so,
als ob es ganz normal sei, dass man sich nachts am Auto
komplett betatschen lassen muss und ne Urinprobe in einem Zelt
vor den Augen eines Polizisten auch keine große Sache sei.

Ich glaube nicht, dass der Polizist zugeguckt hat. Wir sind ja
nicht bei der Tour de France, wo Fremdurin im Beutel parat
liegt.

Das wurde auch so nicht gesagt. Ich war davon ausgegangen,
dass bei sowas immer ein Beamter (ohne direkten Blick auf den
Intimbereich) in der Nähe steht.

Das mag schon sein, ich sehe allerdings nicht, wie das als rechtswidrig zu bewerten sein könnte. Bei der Leibesvisitation macht der noch ganz andere Dinge…

Ich vermute, die Dokumentation hat Infos weg gelassen.
Denn:
Wäre das alles so zulässig, wenn einer der Jugendlichen
protestiert hätte?

Nein.

Die wurden also ziemlich überrumpelt, so schien es mir auch.

Oder hatten ein schlechtes Gewissen und wollten nicht noch wegen Renitenz auffallen.

(Oder hätte es gereicht, wenn einer der Jugendlichen gesagt
hätte: „Nein, ich werde mich hier keiner Leibesvisitation
unterziehen“/„Ich lasse mein Auto nicht durchsuchen“/„Ich gebe
ohne konkreten Verdacht und ohne richterliche Anordnung keine
Urinprobe!“ ?)

Wozu gereicht? Es hätte zu einem Ausflug aufs Revier gereicht.

Mit welcher Begründung?

Fahren ohne FS :wink:, Verdacht auf Verstoß gegen das BTMG, Verstoß gegen das WaffG, Verschleierungsgefahr, erkennungsdienstliche Behandlung (auf der Waffe sind vermutlich Fingerabdrücke).

Als Beifahrer eines nervösen Fahrers muss ich meine Taschen
leeren?

S.u.

Als nervös wirkender Fahrer muss ich mein Auto durchsuchen
lassen?

Durchaus, ja. An der Grenze findet man bei nervös wirkenden Geschäftsleuten und deren sie nur begleitenden Ehefrauen immer wieder zenhtausende Euro im Handschuhfach und weitere im Handtäschchen der Gattin, bei cool wirkenden Trägern von Jogginganzügen aus Ballonseide findet man immer wieder Heroin im Radkasten. Alles nur wegen eines subtilen Anfangsverdachts.

Ich kann mich an Polizeikontrollen zu meiner Jugendzeit
erinnern, da war ich auch alles anderes als cool, obwohl ich
mir nicht zu Schulden habe kommen lassen.

Echt? Das ist dann offenbar eine Frage der persönlichen Einstellung gegenüber Polizeikontrollen. Ich wurde schon mehr als einmal angehalten, als Fußgänger wie als Autofahrer. Der Aufenthalt dauerte jeweils weniger als 10 Sekunden. Wie ich schon sagte: Die erkennen halt ihre Schweine am Gang.

Dürfte schon die Verweigerung eines Alkohol-Schnelltests als
ausreichender Verdacht gewertet werden, um eine Blutprobe
anzuordnen?

Es darf von einem anordnenden Richter im Prinzip alles mögliche als ausreichend für eine Blutentnahme erachtet werden.

Nebenbei wurde noch ein verbotenes Messer gefunden

Wenn’s weiter nichts ist…^^

Ganz ehrlich: Die Vorgaben, welche Art Klinge nun erlaubt ist
und welche verboten, erscheinen mir nicht immer ganz
nachvollziehbar.

Dazu steht gleich was im Text. Abgesehen davon scheint mir bei gar manchem Gesetz einiges nicht nachvollziehbar. Trotzdem sind es Gesetze. Es wird immer Leute geben, die sich an Gesetzen stören. Aber die Alternative heißt Gesetzlosigkeit.

Es war ein „Einhandmesser“. Mein Schweizer Soldatenmesser kann
auch unter Schwierigkeiten mit Kraft und Geschick einhändig
geöffnet werden und verriegelt seine Klinge. Ich habe trotzdem
nicht das Gefühl, einen illegalen und gemeingefährlichen
Gegenstand zu besitzen.

Das tust du ja auch nicht. Auch mein Jagdmesser kriege ich einhändig geöffnet und eingerastet, ist halt gut geölt. Trotzdem ist es eben kein Springmesser, das auf Knopfdruck selbsttätig zur Waffe wird, dazu nicht mal aus der Hand genommen werden muss und deshalb auch einen klaren Waffencharakter hat, während das Jagdmesser wie das Schweizer Offiziersmesser eben eher Werkzeugcharakter haben: Im Kampf hat keiner Zeit, da die Klinge rauszufummeln. Die Schweizer Klinge ist außerdem so kurz, dass man damit niemanden ins Herz treffen kann.

man sah es
nicht genau, aber es lag wohl irgendwo im Auto.

Klar, das hat jemand beim Aussteigen „verloren“.

Spekulation.

Richtig, aber es ist doch völlig irrelevant für die grundsätzliche Strafbarkeit, ob meine Spekulation nun stimmt oder nicht. Einer der drei muss sich das Messer zurechnen lassen.

Im Auto jederzeit zugänglich = geführt.

Habe ich gerade mal bei Wiki auch so nachlesen können.

Ja, Wiki hat sogar manchmal recht. :wink:

Mir ist das ziemlich forsche Auftreten des Polizisten doch
etwas aufgestoßen.

Die erkennen halt aus langjähriger Kontrollroutine ihre
Schweine schon am Gang.

So lange man immer nur die „üblichen Verdächtigen“
durchkontrolliert, wird sich auch bestätigen, dass es auch
immer die „üblichen Verdächtigen“ sind, die etwas Illegales
machen, ausgenommen Zufallstreffer.

Erstens haben sich ja in diesem Fall wieder mal die üblichen Verdächtigen als die richtig verdächtigten Verdächtigen erwiesen, und außerdem habe ich weiter oben ein Beispiel dafür gebracht, dass es keineswegs das Privileg junger Hippies ist, autofahrend in Verdacht zu geraten. Ja, ich habe schon von entdeckten Trunkenheitsfahrten ranghoher Politiker gelesen und von Hausdurchsuchungen der Steuerfahndung bei DAX-Vorständen gehört. Nach Köln-Chorweiler kommen die eher selten.

Bei der selben Kontrolle, aber anderem Auto, aber ebenfalls
einem jungen Fahrer mit zwei sichtlich angetrunkenen
Mitfahrern sagte eine Polizeibeamtin:
„Wären Sie mit einem Alkohol-Schnelltest einverstanden?“

Ja, Frauen sind oft freundlicher. Das „Problem“ mit Frauen ist aber, dass sie ein feineres Gespür in der zwischenmenschlichen Kommunikation haben. Und so dürfte es um einiges leichter sein, einen Polizisten zu linken als eine Polizistin. Insofern weiß ich nicht, ob ich den Jungs eher eine Polizistin gewünscht hätte.

Das steht doch etwas im Gegensatz zum Befehlston des Kollegen
„so, Sie begeben sich jetzt mal da hinten in das Zelt zu den
Kollegen und geben ne Urinprobe ab!“

Vielleicht hat der Mensch gerade volljährig gewordene Söhne und weiß daher, welcher Tonfall bei wem in welchem Alter die beste Wirkung zeigt.

(Übrigens: Der so freundlich angesprochene hat 0,6 geblasen,
der angebaffte 0,0 und einen negativen Drogentest geliefert.)

Dann ist er hinsichtlich der Rauschfahrt ja schon mal aus der Schusslinie. Und der andere kann sich als Fußgänger was davon kaufen, dass er zumindest nett zum Pusten gebeten wurde…

Gruß
smalbop

Hallo,
zur Zeit der noch Grenzkontrollen (D - NL) hatte ich ich einmal hier in den Niederlanden ein Verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes an der Backe. Ich hatte auf der Hutablage einen Ochsenziemer (NL: ossenpees). Er wurde an der Grenze konfisziert und ich wurde wegen Verstoßes gegen das Niederländische Waffengesetz zu einer Geldstrafe verurteilt. Einspruch: keine Chance, Waffe befand sich im Fahrzeug.
Gruß
Nastaly

Hallo xstrom,

Im Fernsehen sah ich („Achtung Kontrolle“ oder sowas), wie ein
PKW mit drei Jugendlichen angehalten wurde.

Bist Du sicher, daß das eine „Original-Aufnahme“ war? Bei bestimmten Sendern werden solche Sachen gerne „nachgestellt“ und dabei auch schon mal „übertrieben“.

Es ist ja kein Lehrfilm für angehende Polizisten, sondern „Unterhaltung“, die möglichst viel Quote bringen soll.

Von daher ist es hier als Beispiel möglicherweise nicht geeignet.

Gruß
Jörg Zabel

Bist Du sicher, daß das eine „Original-Aufnahme“ war? Bei
bestimmten Sendern werden solche Sachen gerne „nachgestellt“
und dabei auch schon mal „übertrieben“.

Es ist ja kein Lehrfilm für angehende Polizisten, sondern
„Unterhaltung“, die möglichst viel Quote bringen soll.

Von daher ist es hier als Beispiel möglicherweise nicht
geeignet.

Gerade deshalb will er ja wissen ob das dort dargestellte Vorgehen der Polizei korrekt ist.
Und diese Darstellungen von Polizeiarbeit in den Medien, vor allem in billigen Krimiserien, ist wohl meistens ziemlich falsch.
Und erschreckender Weise glauben viele „Bürger“, die Polizei hätte Befugnisse die ihnen eine weitestgehende Handlungsfreiheit lassen.

Da gibt es z.B. auf bekannten Videoportalen öfters mal Amateuraufnahmen die eine Art von Polizeiwillkür bzw eine Überschreitung der Befugnisse von Polizisten zeigen. Es gibt dann sehr viele Kommentare von Usern die das gezeigte Vorgehen der Polizei für richtig halten und es sogar loben.
Zum Beispiel gibt es ein Video von einer Demonstration in der ein etwas aufgebrachter, aber ansonsten friedlicher Mann zum Verlassen des Geschehens aufgefordert wird. Der Mann weiss aber, dass die Polizisten nicht das Recht dazu haben, da es sich um eine angemeldete Demonstration handelt und macht teilt den Beamten dies mit. Dann ist zusehen wie einer der Polizisten den Mann am Arm packt und wegschieben will. Eine ganz klare Überschreitung seiner Befugnisse und eine Verletzung der Rechte des Mannes. Die Polizei darf niemanden ungefragt anfassen und schon garnicht herumschubsen (ausser natürlich wenn von einer Straftat auszugehen ist, ein Verdächtiger sich entfernen will…). Der Mann ist daraufhin ausgeflippt, aber ohne auf irgendeine Weise handgreiflich zu werden. Sehr laut hat er die Dienstnummer des Beamten verlangt und rechtliche Schritte angekündigt. Nach wenigen Minuten hat man ihm die Dienstnummer auch wohl genannt, denn er machte sich eine Notiz auf einem Zettel und wollte dann fortgehen. Daraufhin wurde er von mehreren Polizisten gepackt, zu Boden geworfen und auch geschlagen. Anschließend wurde er abgeführt und in einen Polizeitransporter gesteckt der dann wegfuhr.

Auf dieses Video gab es dann Kommentare wie: „Der Typ wollte doch nur rumstänkern und hat die Polizisten provoziert. Die hätten dem richtig aufs Maul hauen sollen, die waren ja noch viel zu lasch.“

Ich finde sowas erschreckend. Dass Polizisten unschuldige Bürger zusammenschlagen und dann noch von einigen dafür gelobt werden.
Wenn man ein bischen nach solchen Videos sucht, wird man leicht noch krassere Beispiele finden. Und viele Kommentare befürworten das Vorgehen der Polizei.

In einem Rechtsstaat wie Deutschland gibt es aber ganz klare Regeln für die Polizei. Die Polizei ist zum Schutz der Bürger da und dürfen nicht den Schlagstock auspacken nur weil sie sich in ihrer persölichen Ehre verletzt fühlen.

Im Fernsehen sah ich („Achtung Kontrolle“ oder sowas), wie ein
PKW mit drei Jugendlichen angehalten wurde.

die entscheidende info hast du nicht mitbekommen:
die jugendlichen waren auf dem rückweg von einem reggea-festival o.ä.

gehen wir einmal davon aus, dass die polizei zur präventiven gefahrenabwehr tätig wurde, war dies zulässig, da eine konkrete gefahr für die öffentliche sicherheit (drohende verstöße gegen die rechtsordnung) bestand.
für jede polizeiliche maßnahme bestand ein rechtsgrundlage, zu finden im polizeirecht des landes.

die jugendlichen können die erledigten maßnahmen natürlich im wege der feststellungsklage überprüfen lassen, § 43 I VwGO oder § 113 I 4 VwGO.

Hallo,

Warum? Auch einen 18 bis 21jährigen würde ich als
„Jugendlichen“ bezeichnen.

Nach deutschem Recht ist Jugendlicher, wer noch nicht 18 Jahre alt ist.

Gruß

S.J.

die entscheidende info hast du nicht mitbekommen:
die jugendlichen waren auf dem rückweg von einem
reggea-festival o.ä.

Und welchen Straftatbestand siehst du dadurch erfüllt? Bzw. inwieweit begründet dieser Umstand ein Verhalten der Polizei gegenüber den Verkehrsteilnehmern, welches unter anderen Umständen als überzogen und unangemessen, als unbegründete Schikanehandlung gesehen werden könnte?

Gruß

die entscheidende info hast du nicht mitbekommen:
die jugendlichen waren auf dem rückweg von einem
reggea-festival o.ä.

Und welchen Straftatbestand siehst du dadurch erfüllt?

ich bin davon ausgegangen, dass die polizei präventiv maßnahmen ergriffen hat, es kommt also nicht darauf an, dass delikte bereits begangen wurden, sondern die gefahr der begehung ausgeht.

folgende begründung könnte man für ein polizeiliches einschreiten zugrundelegen:
im rahmen des festivals ist es in den letzten jahres verstärkt zu drogendelikten oder straßenverkehrsdelikten gekommen.

aus diesen erfahrungen leitet die polizei die gefahr ab, dass auch dieses jahr solche delikte drohen.

das bloße anhalten der teilnehmer der teilnehmer ist sicherlich nicht unverhältnismäßig. auch würde ich die drogenschnelltests nicht als unverhältnismäßig ansehen.

anders kann es natürlich sein, wenn jemand auf das pol.revier verbracht wird, ohne dass schwerere verdachtsmomente vorliegen. wenn sich ein fahrzeugführer allerdings „nervös“ zeigt, ist auf jeden fall eine eingehende untersuchung möglich.

das ist natürlich nur eine möglichkeit, die maßnahmen zu begründen. wie es im konkreten fall war, weiß ich nicht.