Hallo zusammen !
Ich habe ein paar fragen zur folgeden Geschichte:
Meine Freundin möchte sich selbstständig machen und dann vorerst Kleidung Schuhe etc. verkaufen. Vorerst bei Ebay und später auch über andere Auktionshäuser und eine eigene Website.
Nun informiere ich mich natürlich gründlich über alle rechtlichen Dinge und Finanzamt etc.!
Habe einiges über die Kleinunternehmerregelung gelesen und hab auch die Vor und Nachteile verstanden.
Z.b. diese:
höchstens 17500 Euro Umsatz im Jahr.
keine Mehrwertsteuer in Rechnungen.
gut ok. Aber:
Mal angegenomen sie verzichtet auf die KUR und macht Umsatz von 1500 Euro im Monat ( 18000 Eur im Jahr). Nach abzug von Steuern usw hat sie dann bspielsweise 600 Euro Gewinn gemacht. 300 Euro fliessen wieder in in den Kauf von neuer Ware und 300 Euro entnimmt sie als Privatentnahme zum leben.
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Also werden nur dise 300 Euro in der Einkommensteuer miteinberechnet ?
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Warum gibt ein bestimmter Großhändler an das wir ohne UID also nur mit Gewerbeschein die Artikel nur incl. MwSt. bei ihm kaufen können ?
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Beispiel Steuer. Sie bringt 300 Euro erspartes ein und kauft davon Ware im Wert von 300 Euro. inc. MwSt. Dann verkauft sie die Ware für 600 Euro inl. Mwst. !
Was davon kriegt jetzt das Finanzamt von ihr ?
300 Euro 19 % 57 MwSt. bereits an Großhändler bezahlt !
600 Euro eingenommen davon 19% = 114 Euro.
Macht also von ihrem Umsatz 114 Euro - 57 Euro = 57 Euro.
Heist also ich muss von meinem Gewinn die Umsatzsteuer ans Finanzamt abfühern und der Rest ist ja schon erledigt ?
Vielen Dank im voraus und MfG
Alex S.