Fragen zu Existenzgründung / Gewerbeanmeldung

Hallo zusammen !

Ich habe ein paar fragen zur folgeden Geschichte:

Meine Freundin möchte sich selbstständig machen und dann vorerst Kleidung Schuhe etc. verkaufen. Vorerst bei Ebay und später auch über andere Auktionshäuser und eine eigene Website.

Nun informiere ich mich natürlich gründlich über alle rechtlichen Dinge und Finanzamt etc.!

Habe einiges über die Kleinunternehmerregelung gelesen und hab auch die Vor und Nachteile verstanden.

Z.b. diese:

höchstens 17500 Euro Umsatz im Jahr.
keine Mehrwertsteuer in Rechnungen.

gut ok. Aber:

Mal angegenomen sie verzichtet auf die KUR und macht Umsatz von 1500 Euro im Monat ( 18000 Eur im Jahr). Nach abzug von Steuern usw hat sie dann bspielsweise 600 Euro Gewinn gemacht. 300 Euro fliessen wieder in in den Kauf von neuer Ware und 300 Euro entnimmt sie als Privatentnahme zum leben.

  1. Also werden nur dise 300 Euro in der Einkommensteuer miteinberechnet ?

  2. Warum gibt ein bestimmter Großhändler an das wir ohne UID also nur mit Gewerbeschein die Artikel nur incl. MwSt. bei ihm kaufen können ?

  3. Beispiel Steuer. Sie bringt 300 Euro erspartes ein und kauft davon Ware im Wert von 300 Euro. inc. MwSt. Dann verkauft sie die Ware für 600 Euro inl. Mwst. !

Was davon kriegt jetzt das Finanzamt von ihr ?

300 Euro 19 % 57 MwSt. bereits an Großhändler bezahlt !

600 Euro eingenommen davon 19% = 114 Euro.

Macht also von ihrem Umsatz 114 Euro - 57 Euro = 57 Euro.

Heist also ich muss von meinem Gewinn die Umsatzsteuer ans Finanzamt abfühern und der Rest ist ja schon erledigt ?

Vielen Dank im voraus und MfG

Alex S.

Hallo Alex,

Bin selber auf der Suche nach Antworten zum Thema Selbstständig sein…

vielleicht mal bei www.geldundrosen.de nachfragen, falls hier niemand was weiß…

Gruß Claudia

Hallo Alex

hier die Beantwortung Deiner Fragen:

zu 1.:
In Deinem Beispiel wären 300,00 Euro der Einkommensteuer zu unterziehen, aber nur, weil in diesem Fall der Gewinn mit den Privatentnahmen übereinstimmt.

Besteuerungsgrundlage ist aber nicht die Privatentnahme, sondern der Gewinn, unabhängig davon, ob er entnommen wird oder nicht.

Beispiel: Gewinn 300,00 Euro, von dem aber nur 200,00 Euro entnommen werden. Trotzdem werden 300,00 Euro der Einkommensteuer unterworfen.

zu 2.:
Der Großhändler muss Dir MwSt in Rechnung stellen, unabhängig davon, ob Du eine UST ID hast oder nicht (ich gehe davon aus, dass der Großhändler im Inland seinen Geschäftssitz hat).

zu 3.:
Dein Rechenbeispiel stimmt. 57 Euro Umsatzsteuer wären an das Finanzamt abzuführen.
Erledigt ist damit aber nur die Umsatzsteuer - nicht aber die Einkommensteuer. Die ist auch noch fällig.

Viele Grüsse
Karl-Heinz

zu 3.:

Dein Rechenbeispiel stimmt. 57 Euro Umsatzsteuer wären an das
Finanzamt abzuführen.
Erledigt ist damit aber nur die Umsatzsteuer - nicht aber die
Einkommensteuer. Die ist auch noch fällig.

Ja so meinte ich das. Und dann nochmal 15 - 42 % an Einkommensteuer auf den Jahresgesmtgewinn ?

Dann hab ich das soweit verstanden. Also EKS immer auf den Gesamtgewinn.

Vielen Dank Karl-Heinz

Hallo,

ich gebe gern mal einen guetn Rat, aber Dein Fragenkatalog sprengt meine Zeit.
Versuche es mal im Internet unter Steuernetz.de/forum
Gruß Peter

Ja so meinte ich das. Und dann nochmal 15 - 42 % an
Einkommensteuer auf den Jahresgesmtgewinn ?

Dann hab ich das soweit verstanden. Also EKS immer auf den
Gesamtgewinn.

Hallo Alexander,
das ist so korrekt. Allerdings wird nicht schon der erste verdiente Euro mit Einkommensteuer belastet. Ein normal einkommensteuerpflichtiger hat in 2010 einen Grundfreibetrag von 8004 Euro. Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige. Also beginnt die Einkommensteuerlast erst mir dem 8005-ten verdienten Euro. Bei 8005 Euro wären theoretisch also 15 Cent Einkommensteuer zu zahlen. Aber von 8004 Euro an steigt dann der Steuersatz, so wie Du es oben beschrieben hast. Allerdings können sich Sonderausgaben und aussergewöhnliche Belastungen noch steuermindernd auswirken.

Viel Erfolg bei Eurem Vorhaben und
viele Grüsse

Karl-Heinz

Hallo Herr Seitz,

Ihre Frage ist sehr umfangreich und per mail nicht im vollen Umfang zu beantworten, da ich dazu individuelle weitere Informationen von Ihnen benötige und Zwischen- bzw. Rückfragen nötig sind.

Vorab kann ich Ihnen aber einen Teil Ihrer Fragen beantworten:

  • Die Mehrwertsteuer(MwSt) und die Einkommensteuer(EkSt) müssen Sie trennen.

  • Die Gewinnberechnung hängt u.a. von der Wahl Ihrer Unternehmensform ab.

  • Wenn Sie zur MwSt optieren, dann müssen Sie die Ihren Kunden in Rechnung gestellte MwSt an das für Sie zuständige Finanzamt abführen.
    In der Regel erfolgt dies monatlich oder vierteljährlich. Die von Ihnen gezahlte MwSt beim Wareneinkauf oder beim Kauf von Betriebs- und Geschäftsmitteln können sie dann davon abziehen.

  • In Ihrem angeführten Beispiel, müssen Sie, wenn keine anderen Kosten angefallen sind, 57.- Euro MwSt an das Finanzamt abführen. Der erzielte Überschuß
    i.H.v. 300.- Euro wird bei einem Einzelunternehmen dann dem steuerpflichtigen Gewinn zugerechnet.
    EKP 300.- € plus 19% MwSt 57.- € = 357.- €, VKP 600.- € plus 19 % MwSt 114.- € = 714.- €

Ich hoffe, dass ich Ihnen vorab schon weiterhelfen konnte.

Gruss aus Kaiserslautern