Hallo,
ich habe vor einigen Monaten neben meinem Angestelltenverhältnis ein Kleingewerbe angemeldet (Softwareentwicklung, bis jetzt bin ich jedoch noch in der Entwicklungsphase und habe noch nichts eingenommen).
Ich habe ein paar Fragen:
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Als Einzelfirma muss ich meinen Namen und meine Adresse beim Schriftverkehr angeben. Stimmt es, dass ich zusätzlich einen Phantasienamen mit angeben darf (solange mein Name u.s.w. mit angegeben ist)?
Ich habe zum Beispiel eine Internetseite aufgemacht: http://www.sprache-foerdern.de
Dort steht als „Überschrift“ die Bezeichnung „Sprache-Fördern“, obwohl das kein Firmenname ist, der im Handelsregister eingetragen ist. Unter „Kontakt“ findet man meine Kontaktdaten. Ist das so alles korrekt? -
Kann ich das „Sprache-Fördern“ ins Handelsregister eintragen lassen, ohne die Pflichten nach dem Handeslgesetzbuch erfüllen zu müssen („Doppelte Buchführung“)? Bzw. wenn nicht, kann ich dann diese Bezeichnung und evtl. ein Logo anders absichern lassen dagegen, dass zum Beispiel jemand anders daher kommt und sich mit dieser Bezeichnung ins Handelsregister einträgt?
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Ich habe weiter unten gelesen, dass ich mich als „Pflichtmitglied“ bei der IHK eintragen lassen muss. Davon hat man mir bei der Beratungsveranstaltung nichts gesagt bzw. höre ich das jetzt zum ersten Mal. Was ist der Vorteil davon, dort Mitglied zu werden? Ich konnte diesbezüglich auch bei meiner IHK in Karlsruhe nichts finden.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Gruß
Alex