Fragen zu Fußgänger-/Radfahrerüberwegen

Hallo zusammen,

1.) es ist doch richtig, dass ein Fahrradfahrer, an einem ausgezeichneten Fußgängerüberweg vom Fahrrad steigen muss und dieses rüberschieben muss, oder!?

Wenn ja, wo ist das gesetzlich geregelt?

Mit „ausgezeichneten Fußgängerüberwegen“ meine ich Zebrastreifen für Fußgänger, ohne extra „Fahrradstreifen“ für Fahrradfahrer oder Überwege, die mit Ampeln versehen sind und wo auf den Ampeln nur Fußgänger, und keine Fahrradfahrer, abgebildet sind. Es gibt ja auch Ampeln, auf denen Fußgänger und Fahrradfahrer abgebildet sind. Da dürfen dann wohl Fahrradfahrer auf ihrem Fahrrad fahrend rüber, oder!?

2.) Was passiert, wenn ein Unfall geschieht, weil ein Fahrradfahrer über einen ausgezeichneten Fußgängerüberweg gefahren ist und er von einem Auto angefahren wurde? Bekommt dann der Radfahrer die alleinige Schuld oder den höchsten Schuldanteil oder kommt es hier auf den Einzelfall (Witterung, ist der Radfahrer dem Autofahrer auf die Seite gefahren oder hat der Autofahrer den Radfahrer „aufgegabelt“)?

3.) Vielleicht ne ganz überflüssige Frage bzw. vielleicht selbsterklärend, aber ich muss doch an einem Zebrastreifen als Fußgänger oder Fahrradfahrer so lange warten, bis das Auto bzw. die Autos angehalten haben, um mich rüberzulassen, oder!? D. h., ich darf nicht einfach so rübergehen oder -fahren, oder!? Andersrum gefragt, ich bin als Autofahrer nicht verpflichtet, anzuhalten, wenn an einem Zebrastreifen ein Fußgänger steht oder ein Radfahrer angefahren kommt(, bei dem man ja noch nicht wissen kann, ob der überhaupt rüberfahren will!), oder!?

4.) Ähnlich wie 3.) vor Kurzem fuhr jemand rechtsabbiegend und an dieser Kreuzung ist eine Ampel geschaltet (ob jetzt für Fußgänger und Radfahrer ist jetzt nicht bekannt!). Dieser jemand fuhr über diesen Überweg und sah direkt links und rechts an diesem Überweg keinen stehen, warten … und natürlich auch keinen direkt auf dem Überweg! :wink: Allerdings sah er einen Radfahrer, der aber noch etliche Meter von diesem Überweg entfernt war. Dieser jemand sah dann im Rückspiegel, wie der Radfahrer mit dem Kopf schüttelte und bezog das auf sich und fragte sich, ob er was falsch gemach hat!? Dieser jemand war schon etliche Meter über den Überweg gefahren, als er den Radfahrer im Rückspiegel gesehen hat. Hätte dieser jemand an dem Überweg sicherheitshalber warten müssen?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Nabend!

1.) es ist doch richtig, dass ein Fahrradfahrer, an einem
ausgezeichneten Fußgängerüberweg vom Fahrrad steigen muss und
dieses rüberschieben muss, oder!?

Nö!
Es steht den Radfahrern nur ggf. nicht der Vorrang zu, wie Fußgängern entsprechend der StVo § 26.
Erst wenn Radfahrer dieses Vorrangrecht haben will, muss er absteigen.

Das verhält sich aber anders, wenn es um eine Querstraße geht, die der Überweg parallel zur Hauptstraße quert. Der Radler also beispielsweise in der gleichen Fahrtrichtung unterwegs ist wie ein KFZ, halt nur auf dem Radweg daneben und der Autofahrer in diese Straße abbiegen möchte, dann hat der Radler Vorrang unabhängig von dem Fußgängerüberweg (sofern keine anderslautenden Verkehrsschilder oder LSA vorhanden).

3.) Vielleicht ne ganz überflüssige Frage bzw. vielleicht
selbsterklärend, aber ich muss doch an einem Zebrastreifen als
Fußgänger oder Fahrradfahrer so lange warten, bis das Auto
bzw. die Autos angehalten haben, um mich rüberzulassen, oder!?
D. h., ich darf nicht einfach so rübergehen oder -fahren,
oder!? Andersrum gefragt, ich bin als Autofahrer nicht
verpflichtet, anzuhalten, wenn an einem Zebrastreifen ein
Fußgänger steht oder ein Radfahrer angefahren kommt(, bei dem
man ja noch nicht wissen kann, ob der überhaupt rüberfahren
will!), oder!?

Wieder Nö!
Bitte § 26 (1) lesen!
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

Gruß!.
T.

Hallo!

1.) es ist doch richtig, dass ein Fahrradfahrer, an einem
ausgezeichneten Fußgängerüberweg vom Fahrrad steigen muss und
dieses rüberschieben muss, oder!?

Ja.

2.) Was passiert, wenn ein Unfall geschieht, weil ein
Fahrradfahrer über einen ausgezeichneten Fußgängerüberweg
gefahren ist und er von einem Auto angefahren wurde? Bekommt
dann der Radfahrer die alleinige Schuld oder den höchsten
Schuldanteil oder kommt es hier auf den Einzelfall (Witterung,
ist der Radfahrer dem Autofahrer auf die Seite gefahren oder
hat der Autofahrer den Radfahrer „aufgegabelt“)?

In der Regel wird es wohl umgekehrt sein. Ein Mitverschulden des Radlers würde ich nur da sehen, wo er wesentlich schneller als ein Fußgänger unterwegs ist und nur spät zu erkennen war. Bewegt sich ein Radfahrer wie ein Fußgänger oder nur wenig schneller, ist er wohl zu behandeln wie ein Fußgänger.

3.) Vielleicht ne ganz überflüssige Frage bzw. vielleicht
selbsterklärend, aber ich muss doch an einem Zebrastreifen als
Fußgänger oder Fahrradfahrer so lange warten, bis das Auto
bzw. die Autos angehalten haben, um mich rüberzulassen, oder!?

AAAAAAARRRGGHH! Nein!!! Natürlich nicht!

D. h., ich darf nicht einfach so rübergehen oder -fahren,
oder!?

DOCH!!! DAS DARFST DU!!!

Andersrum gefragt, ich bin als Autofahrer nicht
verpflichtet, anzuhalten, wenn an einem Zebrastreifen ein
Fußgänger steht oder ein Radfahrer angefahren kommt(, bei dem
man ja noch nicht wissen kann, ob der überhaupt rüberfahren
will!), oder!?

Das ist ja das Schlimme, und deswegen schreie ich so, weil mich solche Leute ganz furchtbar aufregen. Die entsprechende Vorschrift ist Dir ja schon genannt worden, und es ist nicht wirklich lustig, wenn man sich einem Fußgängerüberweg mit mäßiger Geschwindigkeit nähert, um eben nicht anhalten zu müssen, und der Hansel geht einfach nicht rüber, sondern wartet in stoischer Gelassenheit, bis man dann auch wirklich zum Stehen gekommen ist. Bedeutet man ihnen schon von weitem, sie sollen sich doch endlich mal in Bewegung setzen, schauen sie dann ganz irritiert, weil sie wahrscheinlich eigentlich erwarten, dass man nach dem Anhalten noch kurz aussteigt, sich vorstellt und artig bedankt, dass der Fußgänger einem einen Moment des Innehaltens im hektischen Straßenverkehr beschert hat.

Hallo!

1.) es ist doch richtig, dass ein Fahrradfahrer, an einem
ausgezeichneten Fußgängerüberweg vom Fahrrad steigen muss und
dieses rüberschieben muss, oder!?

Ja.

Die Frage ist doch in der ersten Antwort schon anders und meiner Ansicht nach richtig beantwortet. Vielleicht solltest Du deine gegenteilige Ansicht erläutern?!

Huhu!

Das mache ich gerne, sobald mir die Vertreter der Gegenansicht eine gesetzliche Grundlage dafür anbieten, dass Verkehrsteilnehmer, die geschützte Fußgängerbereiche nicht benutzen dürfen, ausgerechnet an so sensiblen Stellen wie Fußgängerüberwegen in den Genuss einer Ausnahme kommen sollten.

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Nun, dann werden wir auf deine Erläuterung verzichten müssen, denn eine solche Regelung wird es nicht geben.
Zeichen 239 regelt den Vorrang, keine Benutzungspflicht oder - einschränkung.

Gehen wir mal davon aus, Du siehst ein, daß Du hier was durcheinandergebracht hast :wink:

Grüße!

Nabend!
Wie bereits geschrieben, solange er nicht den Vorteil beanspruchen will, den Fußgängerüberwege so an sich haben, muss kein Radler absteigen.
Wobei das wie ebenfalls beschrieben nur für quer zur Straße verlaufenden FÜW gilt. Oder wieso sollte ein Fahrradfahrer der Vorrang ggü. abbiegenden Fahrzeugen hat, auf einmal absteigen und schieben müssen, nur weil da ein Zebrastreifen zusätzlich verläuft?

Und so allgemein wie die Frage gestellt war „Müssen Radfahrer absteigen“ ist sie nunmal mit „nein“ zu beantworten.
Hätte der UP gefragt, dürfen sich Radfahrer die Querungsrechte ggü. KFZ am Fußgängerüberwegen erzwingen, in dem sie einfach drüberradeln, dann wäre eine andere Antwort richtig gewesen.

Gruß!
T.

Hallo ich bin auch Radfahrer!!!

Steht irgendwo geschrieben, das Autofahrer für alle Lebewesen auf dem Zebrastreifen halten muß:
Ich finde nur Fußgänger und Rollstuhlfahrer.
Von Radfahrer steht nirgends etwas!!
Oder findest ihr: Moped-, Roller-, Motorrad-faher usw.?
Und wann ist ein Mensch, der ein Rad bei sich hat ein Radfahrer:
Er ist es dann, sobald ein Fuß / Bein auf einer Pedale ist oder er auf dem Rad sitzt.
Will ein Radfahrer einen Zebrastreifen benutzen, so muß er sein Rad schieben.
Und nun wünsche ich angenehmes …
Viele Erfolg,
Werner