Fragen zu Gehaltserhöhungen/-anpassungen

Hallo allerseits,

folgender fiktiver Fall sei gegeben:

In einem Unternehmen gilt für die Mitarbeiter des Aussendienstes kein Gehalts-Tarifvertrag, da der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der letzten Neueinstellung leicht „üt“ bezahlt. Der Betriebsrat habe im - immer noch fiktiven - Fall dieser Regelung seinerzeit zugestimmt.

Seitdem finden aber auch keinerlei Anpassungen der Gehälter mehr statt, es sei denn, einzelnen Mitarbeiter gelingt es individuelle Erhöhungen auszuhandeln. Dies sei aber eher die absolute Ausnahme.

Wie sind nun folgende - fiktive - Situation zu bewerten:

1.)
Der Betriebsrat möchte sich für eine Lohnerhöhung a) aller Mitarbeiter, b) nur der Aussendienstangestellten oder c) einzelner Mitarbeiter engagieren und mit dem AG verhandeln.
Ist er hierzu berechtigt oder kann der AG auf die Tarifhoheit zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaften verweisen (obwohl der Gehalts-Tarifvertrag ja - zumindest für die AD´ler - gar nicht gilt)?

2.) Nehmen wir an, die tariflich vereinbarten Löhne holen - durch Verhandlungen zwischen Arbeitgeberverband und Gewerksachften - im Laufe der Jahre die im Unternehmen vertraglich vereinbarten Gehälter ein. Der Arbeitgeber zahlt somit irgendwann nicht mehr „üt“.

Erlangt damit der Gehaltstarifvertrag automatisch ab diesem Zeitpunkt wieder Gültigkeit? Und müssen dann die Gehälter „automatisch“ ab dann wieder angepasst werden?

Falls nein, muss der Betriebsrat die bis dato geltende Vereinbarung („Nicht-Anwendbarkeit des Tarifvertrags“) formell kündigen? Was bedeutet dies dann für die Gültigkeit der Arbeitsverträge?

Kann der Betriebsrat überhaupt den AG zu einer Rückkehr zum Tarifvertrag „zwingen“? Oder kann sich der AG „auf ewig“ auf die Gültigkeit der Vereinbarung berufen, sprich selbst nach einer Kündigung derselben eine tarifvertragliche Lösung verweigern (nach dem Motto: „Der (Gehalts-)Tarifvertrag gilt für uns nicht mehr. Wir können über einzelvertragliche Lösungen sprechen, aber zurück in den Tarifvertrag gehen wir auf gar keinen Fall mehr.“)?

3.) Die vereinbarten Gehälter bewegen sich - trotz eventueller Tarifverhandlungen - weiterhin noch über dem Tarifvertrag. Dennoch möchte sich der BR - aufgrund Preissteigerungen/Inflation und/oder guter Geschäftsergebnisse und/oder sehr guter Leistungen der MA - für eine Gehaltserhöhung a) einzelner MA, b) ganzer Gruppen oder c) aller MA effektiv einsetzen.
Kann der Arbeitgeber Gespräche hierüber mit dem Hinweis verweigern, dass er Gehaltsverhandlungen grundsätzlich nur mit dem jeweiligen MA alleine führt?

Umgekehrt: Hat eigentlich ein MA das Recht, den BR zu Gehaltsverhandlungen hinzu zu ziehen?

Eine Menge Fragen. Und jetzt schon einmal Danke an Alle, die bis hierher durchgehalten haben!!

Viele Grüße
Camelot

Hallo,

also zunächst zum Thema Tarif:
http://de.wikipedia.org/wiki/Tarifbindung

Es stellt sich also die Frage, ob überhaupt eine Tarifbindung besteht.

Ist dies so, darf untertariflich nicht bezahlt werden.
Ist der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt worden, gilt das für alle.

Ein Recht auf beisein des Betriebsrates bei Gehaltsverhandlungen wäre mir nicht bekannt.
Man kann das Ergebnis dann prüfen lassen

Bei übertariflicher Entlohnung jedoch wird das kaum besonders lukrativ sein.

Meine Meinung :smile:

Gruß