Hallo,
also erstmal vorweg, dies soll nur eine Info sein, die von der breiten Masse eingeholt wird, um sich einen Überblick zu verschaffen. Details werden dann mit dem RA besprochen.
Zum Fall:
Ein Unternehmer hat mehrere Betriebe, die z Zt noch alle der privaten Haftung unterliegen. Nun soll ein Betrieb (gepachtete Gaststätte) in eine beschränkte Haftung umgewandelt werden. Dies soll möglichst schnell geschehen. Die Ldt ist wohl wegen der Risiken eher die falsche Wahl. Wie lang dauert es eine beschleunigte GmbH zu geründen?
Muss eine Ldt auch ins Handelsregister eingetragen werden? Dauer?
Wenn GmbH, dann wird es eine 1-Mann GmbH. Gibt es hier besondere Vorschriften evtl bzgl Haftung?
Wie verhält sich das mit dem bisherigen Betriebsvermögen, dies wird doch einfach dem BV der GmbH zugeordnet??!! Kann der geschäftsführende Gesellschafter auch Geschäfte mit sich selbst und der GmbH tätigen? Also zB Sachen aus dem Privatverm. an die GmbH vermieten?
Kann ein Verpächter (hier: Gemeinde) der Umwandlung wiedersprechen, da ein Pachtvertrag mit der Privatperson besteht? Was ist hier zu beachten?
Kann ein privater Titel gegen die GmbH vollstreckt werden? Eigentlich doch nicht, oder? Titel wurde zB 04/2007 ausgestellt und GmbH wird dann 05/2007 beantragt. Wie verhält es sich hier mit dem Betriebsvermögen, welches ja vorher noch der privaten Haftung unterlag?
Ich danke euch für die (teilweise) Beantwortung meiner Fragen!!
Liebe Grüße