Fragen zu Gesellschafts- Steuerrecht

Hallo,

also erstmal vorweg, dies soll nur eine Info sein, die von der breiten Masse eingeholt wird, um sich einen Überblick zu verschaffen. Details werden dann mit dem RA besprochen.

Zum Fall:
Ein Unternehmer hat mehrere Betriebe, die z Zt noch alle der privaten Haftung unterliegen. Nun soll ein Betrieb (gepachtete Gaststätte) in eine beschränkte Haftung umgewandelt werden. Dies soll möglichst schnell geschehen. Die Ldt ist wohl wegen der Risiken eher die falsche Wahl. Wie lang dauert es eine beschleunigte GmbH zu geründen?

Muss eine Ldt auch ins Handelsregister eingetragen werden? Dauer?

Wenn GmbH, dann wird es eine 1-Mann GmbH. Gibt es hier besondere Vorschriften evtl bzgl Haftung?

Wie verhält sich das mit dem bisherigen Betriebsvermögen, dies wird doch einfach dem BV der GmbH zugeordnet??!! Kann der geschäftsführende Gesellschafter auch Geschäfte mit sich selbst und der GmbH tätigen? Also zB Sachen aus dem Privatverm. an die GmbH vermieten?

Kann ein Verpächter (hier: Gemeinde) der Umwandlung wiedersprechen, da ein Pachtvertrag mit der Privatperson besteht? Was ist hier zu beachten?

Kann ein privater Titel gegen die GmbH vollstreckt werden? Eigentlich doch nicht, oder? Titel wurde zB 04/2007 ausgestellt und GmbH wird dann 05/2007 beantragt. Wie verhält es sich hier mit dem Betriebsvermögen, welches ja vorher noch der privaten Haftung unterlag?

Ich danke euch für die (teilweise) Beantwortung meiner Fragen!!

Liebe Grüße

Hallo,

also erstmal vorweg, dies soll nur eine Info sein, die von der
breiten Masse eingeholt wird, um sich einen Überblick zu
verschaffen. Details werden dann mit dem RA besprochen.

Zum Fall:
Ein Unternehmer hat mehrere Betriebe, die z Zt noch alle der
privaten Haftung unterliegen. Nun soll ein Betrieb (gepachtete
Gaststätte) in eine beschränkte Haftung umgewandelt werden.
Dies soll möglichst schnell geschehen. Die Ldt ist wohl wegen
der Risiken eher die falsche Wahl. Wie lang dauert es eine
beschleunigte GmbH zu geründen?

GmbH dauert ca. 3 Monate je nachdem wie lange die Gerichte brauchen. Ltd. geht schneller. Sie z.B. unter www.Limited24.de

Muss eine Ldt auch ins Handelsregister eingetragen werden?
Dauer?

JA.

Wenn GmbH, dann wird es eine 1-Mann GmbH. Gibt es hier
besondere Vorschriften evtl bzgl Haftung?

Bei der 1-Mann-GmbH muss das Stammkapital voll eingezahlt werden. Bei der x-Mann-GmbH kann die Hälfte in Sachvermögen eingezahlt werden.

Wie verhält sich das mit dem bisherigen Betriebsvermögen, dies
wird doch einfach dem BV der GmbH zugeordnet??!!

Nein, es muss an die GmbH verkauft werden.

Kann der

geschäftsführende Gesellschafter auch Geschäfte mit sich
selbst und der GmbH tätigen? Also zB Sachen aus dem
Privatverm. an die GmbH vermieten?

Grundsätzlich ja, aber vorsicht… das Finanzamt sieht hier gerne eine versteckte Gewinnausschüttung. => Steuerberater fragen!

Kann ein Verpächter (hier: Gemeinde) der Umwandlung
wiedersprechen, da ein Pachtvertrag mit der Privatperson
besteht? Was ist hier zu beachten?

Ja, natürlich kann der Verpächter dem widersprechen. Am Besten sehr diplomatisch mal anfragen…

Kann ein privater Titel gegen die GmbH vollstreckt werden?
Eigentlich doch nicht, oder? Titel wurde zB 04/2007
ausgestellt und GmbH wird dann 05/2007 beantragt. Wie verhält
es sich hier mit dem Betriebsvermögen, welches ja vorher noch
der privaten Haftung unterlag?

Also, sofern der Titel gegen einen der Gesellschafter vorliegt, wird natürlich auch in die GmbH vollstreckt.

Ich danke euch für die (teilweise) Beantwortung meiner
Fragen!!

Liebe Grüße

Hi,

also die erste Antwort war in vielen Teilen großer Unsinn. Nur in einem Punkt lag sie exakt: vor der Gründung StB & RA um Rat fragen.

Die Ldt ist wohl wegen
der Risiken eher die falsche Wahl. Wie lang dauert es eine
beschleunigte GmbH zu geründen?

Ob Ltd. hin oder her, die Risiken sind die gleichen, nur sieht eine Ltd. heutzutage noch weniger seriös aus. Die gründen nur solche, die nichtmal das Stammkapital aufbringen können. Nächster Nachteil, viel Korrespondenz, erhöhte Folgekosten (der Briefkasten) und man hängt immer im fremden Rechtsraum (als Geschäftsführer) und das ist alles nicht einfach.

Die GmbH ist mitunter recht fix gegründet. 3 Monate ist zu viel. Wenn man einen Vertrag hat (Entwurf vom RA), geht man zum Notar, bekommt seine Stempel, dann Kontoeröffnung, Einzahlung Geld (Voll bei 1-Mann), dann den Auszug zum Notar, und innerhalb von ca. 3 Tagen ist die GmbH iG da und weitere 3-4 Wochen ist sie auch idR eingetragen und fertige GmbH!

Zur Sachgründung, dauert länger, weil geprüft werden muss, ob die Sache werthaltig ist. Ist nicht zu empfehlen.

Wie verhält sich das mit dem bisherigen Betriebsvermögen, dies
wird doch einfach dem BV der GmbH zugeordnet??!!

Ne, endweder Sachgründung, Verkauf (Achtung verschleierte Sachgründung) oder Vermietung an GmbH.

Kann der
geschäftsführende Gesellschafter auch Geschäfte mit sich
selbst und der GmbH tätigen? Also zB Sachen aus dem
Privatverm. an die GmbH vermieten?

Jep, er muss aber vom Verbot § 181 BGB befreit sein. Also muss dass in den GF Vertrag.

Kann ein Verpächter (hier: Gemeinde) der Umwandlung
wiedersprechen, da ein Pachtvertrag mit der Privatperson
besteht? Was ist hier zu beachten?

Ja, Schuldübernahme/Vertragsübernahme muss nicht zugestimmt werden. Der Vermieter kann bspw. als Ausgleich ne persönliche Bürgschaft vom ex-Mieter = GmbH-Gesellschafter-GF verlangen. Wahlweise mietet GF selbst und untervermietet an GmbH.

Kann ein privater Titel gegen die GmbH vollstreckt werden?

Nicht direkt, allerdings können die GmbH-Anteile gepfändet werden.

Wie verhält
es sich hier mit dem Betriebsvermögen, welches ja vorher noch
der privaten Haftung unterlag?

Das hat der ex-Schuldner ja nicht verschenkt, sondern verkauft & vermietet. Also hat er eine Gegenleistung im Vermögen und auf diese kann dann zugegriffen werden.

Mfg vom

showbee