Fragen zu Gewährleistung Drucker/1 Jahr Garantie

Hallo,

angenommen, ein Drucker, der nur 1 Jahr Herstellergarantie hat, geht nach 1,5 Jahren kaputt. Der Käufer versucht, das Problem mit der Hotline des Herstellers zu klären, aber dort wird auch nur bestätigt, dass der Drucker kaputt ist.

Daraufhin geht der Käufer mit dem Drucker mit Kaufquittung zum Händler, aber dieser verweist nur auf die nur einjährige Herstellergarantie, die ja inzwischen abgelaufen ist.

Kann man da irgendwas machen, oder muss man diese Aussage so akzeptieren und sich einen neuen Drucker kaufen? Oder was genau kann man sonst verlangen (eigentlich gibt es doch eine 2-jährige gesetzliche Garantie oder Gewährleistung oder wie das auch sonst heißt)?

Ich hoffe, dass mir hier jemand eine verständliche Antwort geben kann.

Grüße

Y.

Hallo,
es gibt manchmal eine Garantie vom Hersteller und meistens eine Sachmangelhaftung vom Verkäufer. Die Garantie kann der Garantiegeber so festlegen, wie er will. Im hier besprochenen Fall ist sie offensichtlich abgelaufen.
Die Sachmangelhaftung bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die bereits beim Kauf vorliegen. Der Drucker hat aber einwandfrei funktioniert, also lag kein Mangel vor.
Also: kein Anspruch auf irgendwas. Siehe auch faq:1152.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Der Drucker hat aber
einwandfrei funktioniert, also lag kein Mangel vor.
Also: kein Anspruch auf irgendwas.

Der Drucker kann auch aufgrund eines bei Gefahrübergang vorliegenden Mangels nach 1,5 Jahren kaputt gegangen sein.

Grüße
Richard

Hallo,

Der Drucker kann auch aufgrund eines bei Gefahrübergang
vorliegenden Mangels nach 1,5 Jahren kaputt gegangen sein.

Theoretisch schon. Aber wie willst Du - oder wer auch immer - das nachweisen? Noch schlimmer: wie willst Du nachweisen, dass es sich überhaupt um einen Mangel gehandelt hat, wenn das Ding so lange funktioniert hat?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo nochmal,

Danke für die Antworten.

In diesem Fall hat der Drucker den ersten Tintenwechsel (genau nach Bedienungsanleitung durchgeführt) nicht überlebt.

Ob die neuen Tintenpatronen daran Schuld waren kann man ja nicht so einfach herausfinden (Vermutung der Hotline war erst, dass die Patronen defekt wären, daraufhin wurden neue gekauft, mit denen es aber auch nicht funktionierte).

Aber sonst kann man wohl nur einen neuen Drucker kaufen. Und man könnte sich bei den geringen Preisunterschieden bei einigen Marken zwischen Drucker inklusive Tintenpatronen und nur Tintenpatronen fast schon überlegen, ob es sich nicht eher lohnt, jedes Mal einen neuen Drucker zu kaufen, statt nur die Tinte zu wechseln (natürlich aus ökologischer Sicht sehr sinnvoll) …

Grüße

Y.

Es gibt kaum Druckerhersteller mit langer Garantie.Die Gesetzliche ist ja nur 6 Montae , danach Gewährleistung.Ich glaube mit der Garantieverlängerung auf 12 Monate hebeln die die Gewährleistung aus.Es gibt bei manchen Druckerherstellern auch auf manche Teile (Druckkopf) nur 6 monate Garantie weil es ein Extrem Verschleißteil ist.Wirtschaftlich ist es nicht sich immer ein neuen Drucker zu kaufen , weil viele Hersteller nur „Mogelpatronen“ bei dem Drucker beilegen.Ich geb dir ein Tip: Lass deine Patronen nachfüllen in einem Nachfüllshop.Die können meist auch , wenn es Druckkopfpatronen sind, die Dinger überprüfen.Und lass dich doch auch bei denen beraten wenn du dir ein neuen Kaufen willst.
p.s. die Garantie erlischt nicht durch nachgefüllte bzw kompatible patronen

Es gibt kaum Druckerhersteller mit langer Garantie.Die
Gesetzliche ist ja nur 6 Montae

Es gibt keine gesetzliche Garantie!

danach Gewährleistung

Nee, die gilt schon von Anfang an.

Ich glaube mit der Garantieverlängerung auf 12 Monate hebeln die
die Gewährleistung aus.

Und wie machen die das?

p.s. die Garantie erlischt nicht durch nachgefüllte bzw
kompatible patronen

Das steht in den Garantiebedingungen die jeder Hersteller natürlich
völlig frei gestalten kann und selbstverständlich kann er auch
Nachfüllpatronen ausschließen.

Gruß
Stefan

Hallo,

Es gibt kaum Druckerhersteller mit langer Garantie.

Es gibt ja auch kaum Druckerhersteller.

Die Gesetzliche ist ja nur 6 Montae , danach Gewährleistung.

Das ist natürlich kompletter Unsinn. Vielleicht solltest Du doch mal die Faq:1152 lesen. Es gibt keine gesetzliche Garantie.

Ich glaube mit der Garantieverlängerung auf 12 Monate hebeln die
die Gewährleistung aus.

Das ist noch viel größerer Unsinn, weil das eine mit dem anderen gar nichts zu tun hat.

Wirtschaftlich ist es nicht
sich immer ein neuen Drucker zu kaufen , weil viele Hersteller
nur „Mogelpatronen“ bei dem Drucker beilegen.

In der Tat.

Lass deine Patronen nachfüllen in einem Nachfüllshop.

Wir wissen nicht, ob nicht genau das hier das Problem ist.

Und lass dich doch auch bei denen beraten wenn du
dir ein neuen Kaufen willst.

Und damit den Bock zum Gärtner machen?
Mein Tip wäre: bei www nachfragen.

p.s. die Garantie erlischt nicht durch nachgefüllte bzw
kompatible patronen

Die Garantie ist hier schon erloschen. Und selbstverständlich kann der Garantiegeber die Garantie erlöschen lassen, wenn keine Originalteile verwendet werden.
Du verwechselst vermutlich wieder Garantie und Gewährleistung. Und Du hast nicht verstanden, dass sich Gewährleistung ausschließlich auf Mängel bezieht, die bereits beim Kauf vorliegen. Die Verwendung alternativer Druckerpatronen kann also gar nichts damit zu tun haben, selbst wenn sie den Drucker explodieren ließen.
Gruß
loderunner (ianal)

Danke für so unfreundliche Komentare.Da hier ja nur Juristen sind , der mopp redet halt anders.

Garantie: Im Unterschied zur gesetzlichen
Gewährleistung des Verkäufers
sind Garantien freiwillige vertragliche
Zusagen – zuweilen vom Händler,
meist vom Hersteller. Sie können vom
Garantiegeber an bestimmte Bedingungen
geknüpft werden. Auch solche Garantiebestimmungen
unterliegen aber
gesetzlichen Normen – zum Beispiel
dem AGB-Recht und dem Wettbewerbsrecht.
Anders als bei der Gewährleistung
liegt bei Garantiefällen
die Beweislast für die gesamte Garantiezeit
beim Garantiegeber.
Gewährleistung: Nach dem Gesetz
muss ein Verkäufer einem privaten
Käufer gegenüber zwei Jahre lang gewährleisten,
dass der Kaufgegenstand
zum Kaufzeitpunkt frei von Sachmängeln
war. Tritt ein Mangel innerhalb
der ersten sechs Monate auf, so wird
zugunsten des Käufers angenommen,
dass der Mangel von Anfang an bestand
und damit ein Gewährleistungsfall
vorliegt („Beweislastumkehr“).
Danach muss der Käufer dies beweisen
– was schwierig werden kann. Im Gewährleistungsfall
muss der Verkäufer
den Kaufgegenstand kostenlos reparieren
oder gegen ein mängelfreies Gerät
umtauschen.

Gewährleistung bleibt bestehen
Dabei gäbe es eigentlich keinen Grund
zur Sorge: Die gesetzliche Gewährleistung
des Verkäufers hängt nicht von der verwendeten
Druckertinte ab, wie der Rostocker
Rechtsanwalt Johannes R. im
Interview erklärt. Und auch auf die
Garantie des Druckerherstellers hat die
Tintenmarke keinen Einfluss. Der Druckeranbieter
XXXXXX-XXXXXX schreibt
das sogar ausdrücklich in seine Garantiebedingungen:
„Bei XX-Druckerprodukten wirkt
sich die Verwendung einer nicht von
XX hergestellten bzw. einer nachgefüllten
Patrone nicht auf die Garantie für den
Kunden aus.“ Und auch in den Bedingungen
anderer Anbieter findet sich kein
Passus, nach dem die Garantie für den
Drucker erlischt, sobald man Fremdtinte
benutzt – das wäre auch sowohl AGB- als
auch wettbewerbsrechtlich höchst problematisch

Nachzulesen: Test 3/2007

Hallo,

angenommen, ein Drucker, der nur 1 Jahr Herstellergarantie
hat, geht nach 1,5 Jahren kaputt.

Also ist die Herstellergarantie abgelaufen.

Daraufhin geht der Käufer mit dem Drucker mit Kaufquittung zum
Händler, aber dieser verweist nur auf die nur einjährige
Herstellergarantie, die ja inzwischen abgelaufen ist.

Der Käufer sollte sich erst einmal auf die 2-jährige Gewährleistung berufen. Da sich aber die Beweislast nach 6 Monaten umkehrt, wäre der Käufer in der Pflicht, nachzuweisen, dass das Gerät schon bei Übergabe defekt war bzw. der Mangel im Kaim schon angelegt war.

So wie es innerhalb der ersten 6 Monate dem Verkäufer kaum möglich ist, den Beweis anzutreten, dass das Gerät bei Übergabe einwandfrei war, geht es dem Käufer dann vom 7. Monat an.

Kann man da irgendwas machen, oder muss man diese Aussage so
akzeptieren und sich einen neuen Drucker kaufen? Oder was
genau kann man sonst verlangen (eigentlich gibt es doch eine
2-jährige gesetzliche Garantie oder Gewährleistung oder wie
das auch sonst heißt)?

Man könnte an die Kulanz des Verkäufers appellieren.

Ich hoffe, dass mir hier jemand eine verständliche Antwort
geben kann.

Man muss sich fragen: lohnt es sich, ein kostengünstiges Gerät zu kaufen mit nur einem Jahr Garantie oder ein hochwertiges mit 2 oder 3 Jahren?

Keinesfalls sollte man ein hochwertiges, teures Gerät mit nur einem Jahr erwerben.

Grüße

Holygrail

Hallo,

Danke für so unfreundliche Komentare.Wenn Du nicht willst, dass man Deine Behauptungen kommentiert, schreib sie nicht in ein öffentliches Forum. Was daran unfreundlich sein soll, dass man falsche Behauptungen widerlegt, erschließt sich mir nicht.

Da hier ja nur Juristen sind ,

Ich bin kein Jurist. Was ich übrigens bei Bedarf unter meine Postings schreibe: ianal.

der mopp redet halt anders.

Der mopp redet gar nicht: http://picture.yatego.com/images/46938fdfc48b27.3/kl…
Der Mob dagegen redet sehr viel - nur meist nicht viel sinnvolles. Würdest Du Dich als zur zweiten Gruppe gehörig bezeichnen? Doch wohl eher nicht.
Vermutlich wolltest Du sagen, dass ‚normale Menschen‘ anders reden als Juristen. Das kann sein, aber auch sie dürfen - besonders bei Diskussion unter Experten - durchaus die richtigen Fachausdrücke verwenden. Ebenso wird aus einer falschen Behauptung keine richtige, wenn man ‚als normaler Mensch im Gegensatz zum Juristen‘ etwas schreibt.

Dein zitierter Text ist übrigens ganz lustig, aber leider hier völlig unpassend: er betrifft einen ganz anders gelagerten Fall.

Gruß
loderunner (ianal)

Es gibt kaum Druckerhersteller mit langer Garantie.Die
Gesetzliche ist ja nur 6 Montae , danach Gewährleistung.Ich
glaube mit der Garantieverlängerung auf 12 Monate hebeln die
die Gewährleistung aus.

Oh Gott. So viel Unfug auf einmal. Und das von jemandem, der laut Vika im Einzelhandel selbstständig ist …

Gruß

S.J.