Fragen zu Gewinn und Verlust Rechnung

Hallo,angenommen man müsste eine GuV-rechnung erstellen.Wie soll man gegenüber dem FA die Einnahmne nachweisen? Muß man von jeder Rechnung die man für einen Kunden erstellt eine Kopie für das Finanzamt erstellen oder werden diese Daten nur bei einer Steuerprüfung geprüft?

Gruß Pat

Ich meinte wenn es sich um ein Kleinunternehmen handelt,das keine Buchführungspflicht hat.

Hallo,angenommen man müsste eine GuV-rechnung erstellen.Wie
soll man gegenüber dem FA die Einnahmne nachweisen?

Durch Ausgangsrechnungen.

Kopie für das Finanzamt erstellen oder werden diese Daten nur
bei einer Steuerprüfung geprüft?

Letzeres, man muß die Richtigkeit seiner Angaben auf Nachfrage (z.B. Steuerprüfung) belegen können.

Ich meinte wenn es sich um ein Kleinunternehmen handelt,das
keine Buchführungspflicht hat.

Hallo, auch wenn nach Handelsrecht keine Verpflichtung für deine erstellung einer Bilanz nebst gewinn- und verlustrechnung besteht, muss nach Steuerrecht eine Aufzeichnung über die Ein und Ausgaben angefertigt werde., Dies muss nur nicht in Form der doppelten Buchführung geschen. es reicht aus, wenn die Ein - und Ausgaben aufgeschrieben werden. Zum Nachweis diene bei den Ausgaben die rechnungen, bei den Einnahmen die Ausgangsrechnungen, wenn keine erstellt werden, bankeingänge bzw Quittungen bei Bareingängen. Diese Daten werden dann als Summen in der Einnahme-Überschuss-Rechnung verarbeitet. Im regelfall fragt das Finanzamt nicht nach, sondern die Angaben werden im rahmen einer steuerlichen Aussenprüfung nachgeprüft. daher müssen die Aufzeichnungen auch 10 Jahre aufbewahrt werden.
Für umsatzsteuerliche Zwecke gilt ähnliches, hier kann jedoch schon vorher im Rahmen einer Nachschau oder Sonderprüfung seitens des Finanzamtes geprüft werden. Kommt bei umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer im Regelfall nicht vor.

Hi,

die Einnahmen muss man nicht nachweisen, wenn man eine Gewinnermittlung abgibt. Deshalb werden die Einnahmen in einer Summe einfach dort angegeben.

Man muss aber auf Nachfrage genau erklären können, wie sich dieser Betrag zusammensetzt.

Schöne Grüße
C.

Vielken herzlichen Dank an euch beide!!!

P.S:Verhält es sich mit den Betriebskosten genauso?

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Einnahme-Überschuss-Rechnung
Hallo,

P.S:Verhält es sich mit den Betriebskosten genauso?

da ist das Finanzamt neugieriger. Besorg dir mal das Formular Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Entsprechend sind die Kosten in verschiedene Ausgaben zusammenzufassen. Also wieder nicht die Einzelbelege auflisten, sondern nach den Kosten sortieren und diese Summen erklären.

http://de.wikipedia.org/wiki/Einnahmen%C3%BCberschus…

http://www.steuernetz.de/content/ste2004/gse/bilanzi…

Schöne Grüße
C.