Fragen zu Hartz IV/ Schwangerschaft

Hallo!

Ich hatte ja schon mal geschrieben zum Thema:
Ich arbeite momentan freiberuflich und bin jetzt schwanger. Das bedeutet, daß ich auf jeden Fall kurz vor der Geburt und ca. 1/2 Jahr danach auf Hartz IV angewiesen sein werde.
Der Geburtstermin ist Anfang Januar.
Ich werde auf jeden Fall eine neue Wohnung beziehen müssen, da ich momentan in einer WG wohne. Nun ist es ja so, daß ich erst nach der Geburt Anspruch auf eine größere Wohnung habe. Nun kann ich aber natürlich nicht im 9.Monat umziehen - vorher könnte ich aber dann diese teurere Wohnung auch nicht bezahlen, da mein Einkommen zu gering wäre, bzw. wenn ich dann schon nicht mehr arbeiten kann der Hartz IV-Betrag. Wie sieht das aus?

Außerdem nochmal wegen Wohnung: Man hat mir bei Pro-Familia gesagt, ich hätte Anspruch auf eine 2-Zimmer-Wohnung mit einer Warmmiete in Höhe von ca. 400,00 Euro.
Wenn ich jetzt eine Wohnung habe, die teurer ist - wird man dann gezwungen, umzuziehen? Wenn jetzt z.B. meine Mutter, mein Vater oder wer auch immer sich bereiterklären würde, die Differenz zu zahlen, könnte man dann in der Wohnung bleiben? Oder wenn man z.B. 3 Zimmer hätte und eins untervermietet?

Außerdem: Ich weiß ja schon relativ genau, wann ich Hartz IV brauchen werde - ca. ab Dezember. Kann man das dann jetzt schon beantragen? Ist ja relativ unüblich :wink: Wär aber natürlich für mich von Vorteil…

Weiß jemand was? Konnte jetzt leider in dem speziellen Fall nichts weiter finden…

Danke schon mal und Gruß aus Berlin!

M.

Hallo erst einmal.
Also: den Antrag, eine größere Wohnung zu beziehen ab dem 6. Monat bereits stellen, denn die Wohnung muss ja auch gesucht werden.
Und wenn das Zwergl früher kommt, soll die Wohnung auch da sein.
Die Kostenübernahme richtet sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Sollten die Kosten höher sein - (eine Wohnungszusage durch das Amt wird nicht nach den Kosten erteilt, sondern nach den Quadratmetern!) müssen diese selber aufgebracht werden.
Dabei berücksichtigen, dass, sollten die Kosten höher sein, dieser Betrag abgezogen wird und die Nebenkosten entsprechend gekürzt werden!
Bloss nicht angeben, dass Oma und Opa Kosten übernehmen würden! Denn sonst wird das als Einkommen gerechnet und wieder abgezogen! Ja, man kann versuchen, den Umzug zu fordern. Also lieber gleich eine angemessene Wohnung suchen! Keine Angaben machen, wie lange man Hartz4 beziehen möchte … abmelden kann man sich immer. Und nicht erst, wenn möglich, kurz vor der Geburt den Antrag stellen - Bearbeitungszeiten sind lang!!! Also auf jeden Fall 8 Wochen „vorm Ernstfall“ Antrag stellen und abgeben!

Dran denken: Antrag für Erstlingsausstattung stellen und auch Antrag auf Schwangerenbekleidung! Dann bei Bezug in eine eigene Wohnung aus einer WG heraus - Antrag auf Erstausstattung für die Wohnung stellen. Oder hast du schon Kühlschrank, Waschmaschine,Küche, Bett, Lampen, Schränke etc? Dabei aber ehrlich bleiben und nur beantragen, was man wirklich nicht hat - Kontrollen lauern überall! (Kontrolleure abernicht einfach so in die Wohnung lassen, sondern nur nach Terminvereinbarung!!! Ist dein gutes Recht. Und einen Zeugen zu diesem Termin dazu bitten! Sicher ist sicher!)
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.
Viel Glück, dir und dem kleinen neuen Erdenbürger
zaubermaus

Hallo!

Danke für Deine Antwort!

Also, nehmen wir mal an, ich ziehe jetzt schon in eine größere Wohnung und gehe dann erst ab dem 6.Monat (also in 2 Monaten) zum Jobcenter. Das geht dann schon, daß man den Restbetrag selbst bezahlt? Aber sie könenn einen auch dazu zwingen, umzuziehen? Wenn das Kind gerade gekommen ist?

Gruß,
M.

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Also, nehmen wir mal an, ich ziehe jetzt schon in eine größere
Wohnung und gehe dann erst ab dem 6.Monat (also in 2 Monaten)
zum Jobcenter. Das geht dann schon, daß man den Restbetrag
selbst bezahlt? Aber sie könenn einen auch dazu zwingen,
umzuziehen? Wenn das Kind gerade gekommen ist?

Hallo,

meines Wissens können die dich nicht zum Umzug zwingen. Du kriegst nur einfach die Mehrkosten für die größere Wohnung nicht erstattet. Bloß wenn die Differenz zu groß ist, fragen die sich natürlich schon, wovon du lebst (angenommen, du kriegst incl. KiG 850 Euro und zahlst 600 Euro Miete, fällt das natürlich schon auf…).

Grüßle und alles Gute vom

HariBoo

Hallo,

meines Wissens können die dich nicht zum Umzug zwingen. Du
kriegst nur einfach die Mehrkosten für die größere Wohnung
nicht erstattet.

[…]

HariBoo

Moin, HariBoo,

reden wir jetzt von Gesetzen oder von der gelebten rauhen Wirklichkeit? Realität schaut dann so aus, dass das Amt gar nichts zahlt, weil die Wohnung nicht förderungswürdig ist, und im Übrigen kann man ja… und weil wegen… Ist in mehreren Gemeinden leider so gehandhabt worden und wird es noch…

Gruß

K.-P. Aldag
„The Texman“

Hallo!

Danke für die Info.
Ist halt schon ein bißchen mehr, weil die Whg. 600 kostet…
Aber mehr als 850 bekomm ich inkl. Kindergeld schon - pro familia hat es auf insgesamt 1307,00 ausgerechnet - hoffe, das stimmt auch…
Der Differenzbetrag für die Wohnung ist halt das, was meine Mutter mir dazugeben könnte, damit ich noch ein bißchen Luft habe. Aber dann würde ich halt echt sagen, ich zahle es vom anderen Geld…

Vielen Dank und Gruß!

M.

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Hallo

Also wenn du jetzt bereits in eine eigene Wohnung ziehst, dann ist das bei Antragstellung der „Ist-Fall“. Du hast auf jeden Fall ab Antragstellung eine Karenzzeit von 6 Monaten, in diesem Zeitraum fordert man dich dann (wenn die Wohnung nicht angemessen wäre) auf, umzuziehen. Da gibt es aber auch Klauseln, diesen Zeitraum zu verlängern - in diesem Falle : Baby. Also erst nach Ablauf dieses Zeitraumes könnte man die Miet- und Nebenkostenzahlung kürzen.
Und immer dran denken: Anträge stellen!
Wenn die Umzugsauflage kommt: Wohnung „suchen“ - also vorlegen, dass man mit Vermietern Kontakt aufgenommen hat. Findet man nichts, könnte (Ermessensspielraum der SB) die Frist verlängert werden. Nachfragen wenn es soweit ist. Nicht vorher die Pferde scheu machen!
Liebe Grüße
zaubermaus

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