Hallo und Guten Tag,
dieser Tage wird ja viel diskutiert zu Bundesjustizminister Heiko Maas und dessen neuem Gesetz gegen sogenannte „Hasspostings“ und „Fake News“:
Dazu zitiere ich erst einmal bewusst vollständig Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes:
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Jetzt meine Fragen dazu:
1.) Naheliegend ist jetzt natürlich, dass Maas sein Gesetz auf Absatz 2 des Artikels 5 GG basiert: „Diese Rechte finden ihre Schranken…“ usw. Lässt sich aus Sicht von Juristen das Gesetz von Maas damit wirklich hinreichend rechtfertigen?
2.) Gibt es eigentlich in anderen Ländern vergleichbare Gesetze wie das von Heiko Maas? In den USA, aber auch in anderen EU-Ländern? Oder in der Schweiz? Oder ist dieses deutsche Gesetz zumindest für demokratische Staaten einmalig?
3.) Überhaupt: Das Internet im Allgemeinen und Facebook, Twitter etc. pp. im Besonderen sind ja bekanntlich weltweit zugänglich. Wie kann dieses Gesetz also international greifen? Wenn jemand z.B. in den USA etwas auf Facebook, Twitter oder sonst einem sozialen Netzwerk postet, was in Deutschland unter dieses Gesetz von Maas fällt, aber dort, in den USA, unter „Freedom of Speech“ - wie wird das dann in Deutschland juristisch gehandhabt? Wovon hängt das ab? Vom Ort, also ob es in Deutschland oder in den USA auf Facebook gepostet wurde? Von der Staatsangehörigkeit des Posters, ob er nun Deutscher oder US-Amerikaner ist? Davon, ob das umstrittene Posting in deutscher oder englischer Sprache verfasst wurde? Oder wovon?
4.) Es gibt doch auch soziale Netzwerke, die sich von vornherein gar nicht darum scheren, wer was bei ihnen postet, z.B. das berühmt-berüchtigte russische VK:
Aber das müsste doch auch unter das Gesetz von Maas fallen, oder? Müsste VK also genau so auch Strafe zahlen, so wie Facebook? Oder wie wird damit umgegangen?
5.) Wo kann man eigentlich die genaue Formulierung des Gesetzestextes nachlesen? Vielleicht sogar online?
Vielen Dank im Voraus für Antworten,
Jasper