Hallo, habe diesmal eher allgemeine Fragen zum Thema Kaution:
Ist man gesetzlich verpflichtet Kaution zu zahlen, wenn der Vermieter dies verlangt? Gibt es Ausnahmen? Wenn ja, dann welche? Warum verlangen Vermieter in manchen Fällen 1, in anderen 2 und manchmal sogar 3 MM Kaution? Liegt das im Ermessensspielraum des Vermieters? Kann man da auch handeln, wenn man das in einem Wohnungsinserat liest? Gibt es eine Möglichkeit, Kautionszahlungen vom Amt z.B. als Darlehen bewilligt zu bekommen?
Kann ein Vermieter jemanden ablehnen einzig und allein auf Grund der Tatsache, dass derjenige ALGII-Bezieher ist?
Wie geht man vor, wenn man umziehen will: Erst das Amt informieren und dann versuchen eine Wohnung zu finden, oder erst eine Wohnung finden, alles nötige versuchen zu regeln, ggf. Mietvertrag unterschreiben und dann erst dem Amt Bescheid geben?
Ich weiß, viele Fragen auf einmal, aber ich wollte nicht so viele einzelne Artikel hintereinander schreiben. Ich hoffe, das macht nicht allzu viel.
Danke für alle Antworten schon mal vorab. Einen schönen Tag und lieben Gruß, Sabrina
Auch hallo.
Ist man gesetzlich verpflichtet Kaution zu zahlen, wenn der
Vermieter dies verlangt? Gibt es Ausnahmen? Wenn ja, dann
welche?
Siehe http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_kaution.html
Warum verlangen Vermieter in manchen Fällen 1, in
anderen 2 und manchmal sogar 3 MM Kaution? Liegt das im
Ermessensspielraum des Vermieters?
Das ist zu vermuten.
(…)
Kann ein Vermieter jemanden ablehnen einzig und allein auf
Grund der Tatsache, dass derjenige ALGII-Bezieher ist?
Diesen Grund wird ein VM wohl nicht anführen (müssen).
Wie geht man vor, wenn man umziehen will:
Siehe FAQ:2120
HTH
mfg M.L.
Gehe doch erst mal zum Amt und frage da nach.
Das würde jeder Mensch machen, wenn er übers Amt Geld bezieht.
Natürlich kann ein Vermieter Dich einzig und allein aus diesem Grund ablehnen.
Er kann sich den Mieter schließlich aussuchen. Ob alleinstehende Dame oder WG, ob mit oder ohne Tiere.
Und die Kaution ist Ermessungssache des Vermieters. Er kann bis zu 3 Kaltmieten als Kaution nehmen. In Großstädten wird meist die höchste Kaution genommen, auf´m Dorf oft drauf verzichtet. Damit soll das Risiko minimiert werden, daß der Mieter nicht zahlt und der VM aus eigener Tasche zahlen muß.
Eine Kaution ist nicht zur Deckung von Mietschulden gedacht, sondern ledeglich für die Beseitigung von den vom Mieter verursachten Schäden. Ein Mietnormade hat z.B. Anspruch auf Rückerstattung seiner Kaution, wenn er die denn bezahlt hat, selbst wenn offene Mietforderrungen gegen ihn bestehen. Die Kaution darf, m.W.n. auch nicht als Sicherheitsleistung einbehalten werden, sondern muss unverzüglich nach der „Abrechnung“ der Verbrauchswerte, ausbezahlt werden.
Hallo erstmal.
Also die Suchresultate von vermieternetz.de @ Kaution sprechen hier eine andere ,differenziertere Sprache 
Eine Kaution ist nicht zur Deckung von Mietschulden gedacht,
sondern ledeglich für die Beseitigung von den vom Mieter
verursachten Schäden.
http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/PT203.html (auch wenn es gewerbliche Miete geht)
Ein Mietnormade hat z.B. Anspruch auf
Rückerstattung seiner Kaution, wenn er die denn bezahlt hat,
selbst wenn offene Mietforderrungen gegen ihn bestehen.
Das mag vielleicht korrekt sein, aber wohin soll der VM denn zahlen, wenn auch das Konto des Mieters nicht mehr existieren sollte… ?
Die
Kaution darf, m.W.n. auch nicht als Sicherheitsleistung
einbehalten werden, sondern muss unverzüglich nach der
„Abrechnung“ der Verbrauchswerte, ausbezahlt werden.
Kommt drauf an: http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/PT167.html
HTH
mfg M.L.
Man erkundigt sich bei der Bank, wie das neue Konto lautet, falls es hinterlegt wurde. Ansonsten überweist man das Geld an die Bank und erhält es dann umgehend zurück, da das Konto ja nicht mehr existiert.
Dann hat mal alles notwendige getan und wartet, bis der Mieter sich meldet und gibt ihm dann das Geld.
Kniffeliger ist die Sache aber: Muss ein Vermieter einem Ex-Mieter sein Geld anlegen, obohl er nicht mehr sein Mieter ist? Also kann ich nach 5, 10, 20 Jahren das Geld + Zinsen von meinem Ex-Vermieter verlangen oder nur so lange Zinsen, wie ich dort gewohnt habe?