Fragen zu Kleingewerbe und Steuerabgaben

Moin moin…
ich arbeite als Angestellter und verdiene jährlich ca 25000Euro Brutto. Ich möchte nun in 2011 ein Kleingewerbe anmelden und werde dort ungefähr auf ein zustätzliches Einkommen von 8000€ kommen.

Meine Frage nun…Was werden mir von den 8000€ abzüglich aller Steuern überbleiben???

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo
Oh ich glaube ein Steuerberater könnte dir da die richtige Antworten geben.Ich weiß das man 400 €im Monat mehr verdienen kann wenn man beim Rathaus ein Gewerbe anmeldet das kostet nicht viel und ist leicht wieder abzumelden.wenn man das erstemal versuchen möchte ist das vllt ein unkomplizierterer Weg in die selbstständigkeit
vllt habe ich ein klein wenig helfen können
LG Mausi123

Hallo Jens,

einfach mal in einen Steuerrechner eingeben und da sieht man die unterschiedlichen Beträge mit und ohne den zusätzlichen 8000. Es würde ungefähr eine Differenz von 2500 € ergeben, grob geschätzt, also blieben von den 8000 noch 5500.

Viele Grüße,
C.

Hallo,

ich gehe davon aus, dass Sie ca. 8.000 € Gewinn machen.

Dann würde Ihnen ca. 65 - 70 % übrig bleiben.

ich arbeite als Angestellter und verdiene jährlich ca
25000Euro Brutto. Ich möchte nun in 2011 ein Kleingewerbe
anmelden und werde dort ungefähr auf ein zustätzliches
Einkommen von 8000€ kommen.:
Meine Frage nun…Was werden mir von den 8000€ abzüglich aller
Steuern überbleiben???

Hallo Jens,

eine solche Frage kann im Rahmen von wer-weiss-was nicht beantwortet werden. Zusätzliche Angaben zu Kinderfreibeträgen, zu sonstigen Freibeträgen und anfallenden Kosten wären notwendig. Außerdem fällt eine Aussage, die sich mit der Zahlung von Steuern beschäftigt, grundsätzlich in den Aufgabenbereich eines Steuerberaters. Er kann dir Hilfestellung bezüglich der persönlichen Verhältnisse geben und Vorschläge für Steuereinsparungen machen. Einen guten Steuerberater findest du unter anderem bei http://www.gruenderlexikon.de/magazin/mit-einem-onli…. Eine Aussage, wie hoch die Steuerlast im besagten Fall ist, kann demzufolge nicht getroffen werden. Lediglich soviel sei gesagt: Als Kleingewerbetreibender fallen Einkommenssteuern an. Umsatzsteuer darf auf den Rechnungen nicht ausgewiesen, im Gegenzug auch keine Vorsteuer gezogen werden.

Ich kann dir leider nicht helfen.
Gruß, SK

Hallo,

es kommt darauf an was sie absetzen können, wie ihr zusätzliche Gewinne sind.

Von daher kann ich ihre Frage leiden nicht beantworten.

Mfg

Angela06

Hallo,
Genaue Angaben kann ihnen da keiner geben.Da Sie ihr Gewerbe als Kleinunternehmen anmelden ,müssen Sie dafür geringe Steuern bezahlen,abzüglich aller Ausgaben die für Sie anfallen z.B.Mietkosten für einen Raum, Werbekosten, Kilometer, Materialkosten eventuell eine Versicherung ,Anschaffungskosten das Sie das Kleingewerbe überhaupt eröffnen können usw. Die ersten Jahre hat man da noch mehr abzusetzen, so denke ich das Sie bei der Einkommensteuer die ersten Jahre sogar noch Geld zurückbekommen wenn Sie die ganzen Rechnungen aufbewahren.
Viel Glück
monika61

Hallo Jens,

leider sind Deine Angaben sehr unpräziese.

Nehme doch einfach Dein steuerpflichtigers Einkommen aus Deinem letzten Steuerbescheid.

Berechne nun Dein zu erwartendes steuerpflichtiges Einkommen aus dem Kleingewerbe ( Einnahmen minus Werbungskosten ( Aufwand )).

Aus der Summe hast Du Dein neues steuerpflichtiges Einkommen.

Im Internet findest Du Steuertabellen, aus denen Du die zu erwartende Steuerbelastung ablesen kannst.

Die Differenzberechnung brauche ich Dir bestimmt zu erklären.

Für einen entspannten Urlaub im schönen Thüringer Wald empfehlen ich Dir meine Ferienwohnung:

www.haus.abine-direkt.de

Alles Gute und viel Erfolg im Kleinunternehnemen

Stefan Seidel

Moin moin…

ich arbeite als Angestellter und verdiene jährlich ca
25000Euro Brutto. Ich möchte nun in 2011 ein Kleingewerbe
anmelden und werde dort ungefähr auf ein zustätzliches
Einkommen von 8000€ kommen.
Leider keine Ahnung!

Meine Frage nun…Was werden mir von den 8000€ abzüglich
aller Steuern überbleiben???

Hallo,
am besten eine fiktive Einkommensteuererklärung unter Elster oder einem anderen Softwareprogramm ausfüllen. Dann hat man es.

Gruß

das hängt von Ihren Werbungskosten ab und dann rein in die Tabelle und nachsehen
gruß maluzo