Fragen zu Krankengeld, selbe Erkrankung

Hallo,
eine etwas kompliziertere Frage zum Thema Krankengeld, bei der ich mit meinem Wissen nicht weiterkomme.

Person ist seit einiger Zeit AU wegen Krankheit A. Es findet eine Hand-OP statt zur Behebung von A mit anschließender erwarteter Heilungsphase. Während der OP kommt es zu einem Missgeschick durch das OP-Personal und dabei zu einer Brandverletzung am Oberarm und damit Erkrankung B. Diese ist anfangs nicht so gravierend, dass sie eine AU begründen würde.

Krankheit A ist in sofern kuriert, als das die Person wieder arbeiten gehen kann. Eine Woche später entzündet sich die Verletzung zu B plötzlich derart, dass eine AU begründet wird.

Die Krankenkasse sieht lediglich eine Erkrankung, weil B im Zuge von A passiert ist. Die Relevanz wegen der Höchstdauer des Bezugs vorsichtshalber erwähnt, die ergibt sich aber wohl auch.

Nachzulesen ist allenthalben von der gleichen Erkrankung, die ja nun sicher nicht vorliegt. Dann wird noch abgehoben auf die gleiche Ursache, die es aber hier ja nun auch nicht ist, jedenfalls meiner Meinung nach. Sonst stellt sich ja die Frage, was künftig als eine Ursache gilt.

Dann gibt es noch die parallel laufende Frage (die aber laut Kasse hier nicht der Grund ist!): wie sieht es eigentlich mit Dauerdiagnosen oder länger dauernden Diagnosen aus, die erst ab einem bestimmten Tag x AU relevant werden. Heißt also:

  1. 10 Tage AU wegen X
  2. Danach Lücke und AU wegen Y. Y ist zu 1 zwar vorhanden, aber nicht AU relevant gewesen, zählt das dann als zwei oder eine Erkrankung?

Vielen Dank für erhellende Auskünfte.

Hallo,
Ein Zusammenhang besteht nur dann, wenn dies auch medizinisch begründet ist. So, wie geschildert wäre zunächst der Zusammenhang nicht gegeben, denn die Verennung für sich alleine gesehen hat, wie auch schon geschrieben, keine Arbeitsunfähigkeit ausgelöst, würde demnach auch bedeuten, wenn jetzt eine neue Arbeitsunfähigkeit nur wegen der Verbrennung eintritt, dann würde das auch einen neuen, eigenen Krankengeldanspruch auslösen. Dass die Verbrennung im Zusammenhang mit der Behandlung der Erkrankung A erfolgte, spielt meiner Auffassung nach keine Rolle, weil es keinen medizinischen (ursächlichen) Zusammenhang gibt.
Diagnosen alleine spielen nur dann eine Rolle, wenn sie auslösend für eine Arbeitsunfägikeit sind.
Beispiel - Herr Mustermann leidet seit zig Jahren an einer Herzerkrankung, die aber bisher nur behandlungsbedürftig war, aber noch nie eine Arbeitsunfähigkeit ausgelöst hat - nun wird Herr Mustermann arbeitsunfähig und es wird ein Krankengeldanspruch von maximal 78 Wochen ausgelöst. Nach acht Wochen ist er wieder arbeitsfähig. Nach weiteren 6 Monaten wird er wieder wegen der Herzerkrankung arbeitsunfähig, jetzt werden allerdings die vergangenen 8 Wochen Arbeitsunfähigkeit auf den Gesamtanspruch angerechnet. Dass Herr Mustermann in der Zwischenzeit weiterhin erkrankt war, spielt keine Rolle - er war ja nicht arbeitsunfähig.
Gruss
Czauderna

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Herzlichen Dank!

Das entspricht vollumfänglich dem, was ich auch so verstanden habe. … Widerspricht aber dem, was ich in einem Schreiben der KK an einen Klienten gesehen habe.