Hallo!
Es geht um einen Arbeitgeber, der ein Geschäft eröffnet hat und seine Kosten möglichst gering halten möchte.
Er beschäftigt 2 Arbeitnehmer, die geringfügig beschäftig sind (d.h. 2 Arbeitstage / Woche á ca. 5 Stunden, nicht mehr als 17 Std / Woche). Jeder von den beiden erhält also ca. 200€ netto / Monat.
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Der Arbeitgeber möchte es gerne so regeln, dass der Urlaub nicht bezahlt wird. Urlaub kann nach Belieben genommen werden, aber es soll kein bezahlter Urlaub sein. Der Kollege muss dann mehr arbeiten. Geht das?
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Der Arbeitgeber möchte den Arbeitnehmer außerdem nicht weiter bezahlen, wenn er krank ist, weil dann eben der Kollege mehr arbeitet. Geht das?
Es wird nach Stunden abgrechnet und der Arbeitgeber ist der Meinung, dass es Geld geben soll, wenn gearbeitet wurde. Und wenn man nicht arbeitet / nicht seine Stunden voll kriegt, soll es auch kein Geld geben.
Der Arbeitgeber hat das mit seinem 1. Arbeitnehmer mündlich so geregelt und es ist o.k. für beide Parteien.
Der 2. / neue Arbeitnehmer möchte aber einen Vertrag, indem das geregelt ist.
LG
Monique
Hi!
- Der Arbeitgeber möchte es gerne so regeln, dass der Urlaub
nicht bezahlt wird. Urlaub kann nach Belieben genommen werden,
aber es soll kein bezahlter Urlaub sein. Der Kollege muss dann
mehr arbeiten. Geht das?
In Deutschland nicht
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__4.html
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__1.html
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html
- Der Arbeitgeber möchte den Arbeitnehmer außerdem nicht
weiter bezahlen, wenn er krank ist, weil dann eben der Kollege
mehr arbeitet. Geht das?
In Deutschland nicht
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__4.html
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
Es wird nach Stunden abgrechnet und der Arbeitgeber ist der
Meinung, dass es Geld geben soll, wenn gearbeitet wurde. Und
wenn man nicht arbeitet / nicht seine Stunden voll kriegt,
soll es auch kein Geld geben.
Dann sollte der AG zusehen, dass er seinen Firmensitz ins Ausland verlegt.
Der Arbeitgeber hat das mit seinem 1. Arbeitnehmer mündlich so
geregelt und es ist o.k. für beide Parteien.
Und rechtlich völlig unwirksam
Der 2. / neue Arbeitnehmer möchte aber einen Vertrag, indem
das geregelt ist.
…welcher dann (teil)nichtig wäre
LG
Guido, der es echt lustig findet, was manche AG sich so vorstellen
LG
Guido, der es echt lustig findet, was manche AG sich so
vorstellen
Hallo Guido,
aus der Sicht des Kleinunternehmers / Existenzgründers gesehen, ist es überhaupt nicht lustig. Bei den ganzen Gesetzen wird es fast unmöglich, Personal einzustellen und das ist dann sicher auch nicht im Sinne der Arbeitnehmer und Arbeitssuchenden.
Es gibt bestimmt genügend, die unter diesen Voraussetzungen trotzdem gerne arbeiten würden, aber anscheinend ist sowas ja nicht möglich…
Danke für deine schnelle Antwort.
LG
Monique
Spielregeln - off topic
Hi Monique
Wenn ich als Arbeitgeber der Meinung bin, Personal einstellen zu müssen, dann habe ich mich an die Regeln zu halten - das ist eigentlich ganz einfach!
Bin ich dazu nicht bereit, muss ich zusehen, dass ich ohne diese Hilfe klar komme - schließlich fahre ich auch nicht dauernd schwarz zur Arbeit, weil ich durch meine Arbeit den Sozialstaat unterstütze (ähnlich krumme Argumentation).
Wenn in einem solchen Unternehmen schon kein Kündigungsschutz gem. KSchG existiert, dann sollte man als AG nicht motzen!
Vernünftige Verantwortliche informieren sich vor der Einstellung und kalkulieren solche Kosten im voraus. Beschwerden sind irgendwie so, als würde man sich aufregen, dass man seinen Führerschein abgeben muss, weil man mit 2 Promille erwischt wurde…
Minijobs gibt es sehr viele, Jobs, in denen man 200€/Monat verdienen kann gibt es wie Sand am Meer.
Dass Arbeitnehmer sich schon mal ausbeuten lassen, ist auch nichts neues, ebensowenig wie die Tatsache, dass gerade Kleinunternehmenr auch mal ganz gerne ausbeuten.
Abschließend ein Zitat meines ehemaligen Arbeitsrechtsdozenten:
Man kann als Arbeitgeber nicht alle Arbeitsrechte berücksichtigen - aber man sollte verdammt noch mal WISSEN, wogegen man gerade verstößt!
(damit meinte er Kleinigkeiten, nicht Grundsätze, wie Urlaub und Krankheit)
LG
Guido, bekennend arbeitgeberfreundlich (bringt mein Job mit sich)
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Hallo,
aus der Sicht des Kleinunternehmers / Existenzgründers
gesehen, ist es überhaupt nicht lustig. Bei den ganzen
Gesetzen wird es fast unmöglich, Personal einzustellen
gerade bei den Minijobs gibt es eigentlich nicht allzu viel gesetzlichen Hindernisse. Von „Unmöglichkeit“ kann bestimmt nicht die Rede sein.
und das
ist dann sicher auch nicht im Sinne der Arbeitnehmer und
Arbeitssuchenden.
ach ja, das alte Argument.
Es gibt bestimmt genügend, die unter diesen Voraussetzungen
trotzdem gerne arbeiten würden,
du meinst, es gibt sicher genug Menschen, die so verzweifelt sind, auch einen solchen Vertrag zu akzptieren. Ob man das als „gerne“ bezeichnen kann, wage ich zu bezweifeln.
aber anscheinend ist sowas ja
nicht möglich…
da hat glücklicherweise der Gesetzgeber gewisse Mindeststandards vorgeschrieben.
Gruß, Niels
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Hallo nochmal,
ja, das sollte man vielelicht nicht nur aus der einen Sicht betrachten.
Ich kann schon verstehen, dass die AN auch geschützt werden müssen, aber auf jeden Fall ist es auch nicht leicht für die AG. 
Ich hätte zu dem geschilderten Fall noch 2 Fragen.
Weiterzahlen bei Krankheit und Urlaub:
Wenn der AG nun weiterzahlen muss, wie ist das in diesem Fall, da der AN ja nicht jeden Tag arbeitet? Zählen nur die Tage an dem der AN gearbeitet HÄTTE? Und was, wenn das keine festen Tage sind?
Urlaubsanspruch:
Und wieviel Anspruch, wieviel Tage stehen einem geringfügig beschäftigten AN zu? 24?
Eigentlich müsste man doch annehmen, dass der AN bei BIS 17 Std / Woche, d.h. bei 2-3 halben Tagen doch genug Freizeit hat. Braucht er da noch Urlaub?
LG
Monique
Lohnausfallprinzip
Hi!
Weiterzahlen bei Krankheit und Urlaub:
Wenn der AG nun weiterzahlen muss, wie ist das in diesem Fall,
da der AN ja nicht jeden Tag arbeitet? Zählen nur die Tage an
dem der AN gearbeitet HÄTTE? Und was, wenn das keine festen
Tage sind?
Es gilt das so genannte lohnausfallprinzip.
Wenn jemand krank ist, bekommt er das Geld, was er bekommen hätte , wenn er nicht krank gewesen wäre.
Im Zweifel nimmt man den Durchschnitt der letzten drei Monate.
Urlaubsanspruch:
Und wieviel Anspruch, wieviel Tage stehen einem geringfügig
beschäftigten AN zu? 24?
Wenn nichts vereinbart ist: 24 WERKtage.
Im Klartext: 4 Wochen 
Eigentlich müsste man doch annehmen, dass der AN bei BIS 17
Std / Woche, d.h. bei 2-3 halben Tagen doch genug Freizeit
hat. Braucht er da noch Urlaub?
Das weiß ich nicht - ist eine ziemlich philosophische Frage!
Ich kenne Leute, die arbeiten im Schnitt 60 - 70 Std. in der Woche und lassen regelmäßig Urlaub verfallen.
Die „brauchen“ kaum Urlaub, weil sie in ihrem Job aufgehen.
Fakt ist nun mal, dass es einen UrlaubsANSPRUCH gibt.
Ich nehme nicht an, dass der fiktive Existenzgründer auf den ANSPRUCH verzichten möchte, kein Kündigungsschutzgesetz beachten zu müssen?
LG
Guido
Hallo,
Zählen nur die Tage an
dem der AN gearbeitet HÄTTE?
Ja. http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
Und was, wenn das keine festen
Tage sind?
Bei Arbeit auf Abruf gilt: ‚‚2Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. 3Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. 4Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.‘‘
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html
Der AG täte sich also einen Gefallen, wenn er konkrete Tage mit dem AN festlegt.
Und wieviel Anspruch, wieviel Tage stehen einem geringfügig
beschäftigten AN zu? 24?
Das BUrlG rechnet zwar in Werktagen, allerdings ergibt sich aus der Definition der Werktage die Mindestgrenze des Jahresurlaubs. Und die beträgt 4 Wochen (gerechnet auf eine 6-Tage-Woche). Ein AN, der nicht an 6 Tagen pro Woche arbeitet, hat auch ein Anrecht auf 4 Wochen, aber er muss - logischerweise - dafür ja nicht so viele Tage Urlaub haben. Also rechnet man das in der Regel um (24/6* Arbeitstage pro Woche).
Eigentlich müsste man doch annehmen, dass der AN bei BIS 17
Std / Woche, d.h. bei 2-3 halben Tagen doch genug Freizeit
hat. Braucht er da noch Urlaub?
Frag mal den AN. 
Ne im ernst: Der bezahlte Urlaub ist nun mal ein [gesetzlich geregeltes] Recht des AN und da wird halt nicht unterschieden, ob Vollzeit oder Teilzeit.
MfG
Das BUrlG rechnet zwar in Werktagen, allerdings ergibt sich
aus der Definition der Werktage die Mindestgrenze des
Jahresurlaubs. Und die beträgt 4 Wochen (gerechnet auf eine
6-Tage-Woche). Ein AN, der nicht an 6 Tagen pro Woche
arbeitet, hat auch ein Anrecht auf 4 Wochen, aber er muss -
logischerweise - dafür ja nicht so viele Tage Urlaub haben.
Also rechnet man das in der Regel um (24/6* Arbeitstage pro
Woche).
Heisst das bei 3 Tagen sind es nur noch 12 Urlaubstage im Jahr? Eigentlich sind es ja auch noch nicht mal 3 volle Arbeitstage, sondern nur 3 halbe, oder zählt das gleich?
LG
Monique
Hallo Guido!
Eigentlich müsste man doch annehmen, dass der AN bei BIS 17
Std / Woche, d.h. bei 2-3 halben Tagen doch genug Freizeit
hat. Braucht er da noch Urlaub?
Das weiß ich nicht - ist eine ziemlich philosophische Frage!
Ich kenne Leute, die arbeiten im Schnitt 60 - 70 Std. in der
Woche und lassen regelmäßig Urlaub verfallen.
Die „brauchen“ kaum Urlaub, weil sie in ihrem Job aufgehen.
Wenn der AG 60 Std. / Woche arbeitet, hätte er vielleicht gerne so viel frei wie der AN, selbst wenn dieser keinen Urlaub bekäme.
Ich nehme nicht an, dass der fiktive Existenzgründer auf den
ANSPRUCH verzichten möchte, kein Kündigungsschutzgesetz
beachten zu müssen?
Die Frage habe ich nicht verstanden. Kannst du sie anders formulieren?
LG
Monique
Wenn der AG 60 Std. / Woche arbeitet, hätte er vielleicht
gerne so viel frei wie der AN, selbst wenn dieser keinen
Urlaub bekäme.
Der Vergleich AG und abhängig Beschäftigter hinkt doch.
Heisst das bei 3 Tagen sind es nur noch 12 Urlaubstage im
Jahr?
Jep. 24/6 * 3 = 12.
Eigentlich sind es ja auch noch nicht mal 3 volle
Arbeitstage, sondern nur 3 halbe, oder zählt das gleich?
Halbe oder stundenweise Urlaubstage gibts nicht. (Das ist jetzt aber wiederum ein Vorteil für den AG)
Hallo,
Eigentlich sind es ja auch noch nicht mal 3 volle
Arbeitstage, sondern nur 3 halbe, oder zählt das gleich?
da der Arbeitnehmer nur halbtags arbeitet, bekommt er auch nur „den halben Lohn“. Folglich bekommt er auch für den Urlaub nur „den halben Lohn“. Anders gesagt kostet jeder AN-Urlaubstag den AG nur die Hälfte eines vollen Arbeitstag. Das Verhältnis von Arbeitsleistung zu Urlaubskosten ist also logischerweise unabhängig von der Zahl der täglichen Arbeitsstunden. Ich frage mich, wieso der fiktive AG solch banale Zusammenhänge nicht selbst erkennt.
Gruß, Niels