Hallo Community,
rund ums Mietshaus (Einfamilienhaus) hätte ich da ein paar
Fragen.
Solche und andere Dinge klärt der Mietvertrag. Ist nichts bestimmt.trägt alles der Vermieter. Zwar selten,aber so wäre es.
- Wer muss die Dachrinne reinigen? Mieter oder Vermieter?
Vermieter,aber laut Vertrag können die Kosten übertragen werden.
- Wer muss das (Blech-) Dach reinigen?
dito,hier trägt Vermieter allein die Kosten. Das ist Instandhaltung,keine Wartung.
- Wer trägt die Kosten wenn z.B. die Mischbatterie für die
Badewanne, in der Wand, getauscht werden muss weil Sie zu ist?
Vermieter,im Rahmen der „Kleinreparaturklausel“ könnte der Mieter anteilig beteiligt sein. Beim einem „Zusetzen“ mit kalk oder Ablagerungen innen im Rohr ehehr nicht,weil das ist Instandhaltung/Reparatur = Vermietersache.
Es ginge um den Verschleiss durch Benutzung, also Dichtung,Perlator etwa,das kann grundsätzlich dem Mieter auferlegt werden mit Kostenbegrenzung aber.
- Inspektionskosten der Gastherme (Heizung/ Warmwasser) muss
Ortsüblich der Mieter tragen. Wer zahlt aber bei einem defekt
des Gerätes?
Nein,ortsüblich interessiert den Mieter nicht ! Es zählt nur Mietvertrag. Ist nicht geregelt = Vermietersache.
Wartung der Therme wäre kostenmäßig umlegbar(aber es muss vereinbart sein). Instandsetzung oder gar Ersatz = Vermietersache.
- Muss ich mich an die Kehrwoche halten, wenn es
Nachbarhäuser nicht tun?
Mietvertrag. Muss man Wegereinigung(mehr kann ja bei EFH nicht sein) übernehmen oder nicht. Mit Nachbarn hat es nichts zu tun.
Ich hoffe es finden sich ein paar Fachkundige, bzw. auch
Einfamilienhausmieter. Mir wäre auch sehr geholfen über
Internetseiten die solche Themen auffassen, eventuell auch mit
Gerichtlichen Urteilen.
MfG
duck313