Fragen zu Nebenjob mit 2. Lohnsteuerkarte

Hallo, liebe Steuerfreaks :wink:

wenn jemand zusätzlich zur Haupterwerbsquelle einen Nebenjob will, muss ja die zweite Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse 6 her. Der allgemeine Tenor bei den vielen Forenbeiträgen im Internet ist, dass man da zunächst ziemlich geschröpft wird, bis man’s irgendwann zumindest teilweise vom Finanzamt zurückerstattet bekommt. Laut den vielen Gehaltsrechnern betrüge das Nettogehalt eines Minijobs, angenommen, er würde mit genau 400€ pro Monat vergütet, ca. 330€.

Dies kommt mir aber überhaupt nicht so sehr „geschröpft“ vor, denn es gehen laut dem Rechner, den ich gerade vor mir habe, bloß 60,-€ Lohnsteuer und 5,40€ Kirchensteuer ab. Ein anderer Rechner nimmt noch die gesetzliche Krankenversicherung hinzu, wodurch es etwas weniger wird, denoch schätze ich, dass diese Rechner irgendwie bloß auf 1 Lohnsteuerkarte ausgerichtet sind. Was sagen die Fachleute dazu?

Soweit ich in einer Internetquelle lesen konnte, kann man bis zu 410€ pro Jahr steuerfrei dazuverdienen. Wenn das Nebenjob-Jahresgehalt diese 410€ überschreitet, was ja bei dem 400€-Job der Fall wäre, wird dann der komplette Betrag steuerpflichtig, oder bleiben diese 410€ als Freibetrag stehen? Oder hat man zwar den Freibetrag und bekommt trotzdem zunächst auf der zweiten Lohnsteuerkarte alles versteuert, sodass man auch die Steuer auf diesen Betrag erst mit der Rückerstattung wieder bekommt? Uff!

Kennt jemand einen Gehaltsrechner im Internet, der das alles berücksichtigt und halbwegs korrekt macht? Es würde ja schon genügen, einfach bloß bei den Berechnungsoptionen irgendwo „weitere Lohnsteuerkarte“ o.ä. anklicken zu können. Falls nicht, weiß vielleicht jemand aus dem Stegreif, was der 400-Euro-Minijobber mit der Steuerklasse-6-Lohnsteuerkarte ungefähr monatlich zu erwarten hätte? Das dürfte ja keine Seltenheit sein. Ich würde da eher aus dem Bauch heraus mit ca. 200€ oder sogar etwas weniger rechnen. Kommt das hin?

LG
Huttatta

wenn jemand zusätzlich zur Haupterwerbsquelle einen Nebenjob
will, muss ja die zweite Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse 6
her.

Wenn bis 400 Euro im Monat dann geringfügige Beschäftigung dann kann die Lohnsteuer pauschal mit 2% abgeführt werden.

Dies kommt mir aber überhaupt nicht so sehr „geschröpft“ vor,
denn es gehen laut dem Rechner, den ich gerade vor mir habe,
bloß 60,-€ Lohnsteuer und 5,40€ Kirchensteuer ab.

Ja, kommt hin.

Soweit ich in einer Internetquelle lesen konnte, kann man bis
zu 410€ pro Jahr steuerfrei dazuverdienen.

Damit ist wohl der Härteausgleich gemeint, und der gilt nicht bei Arbeitslohn.

Wenn bis 400 Euro im Monat dann geringfügige Beschäftigung
dann kann die Lohnsteuer pauschal mit 2% abgeführt werden.

Stimmt, aber es gibt Arbeitgeber, die die Steuer auf die Arbeitnehmer abdrücken wollen.

Meine Meinung dazu: Die AGsparen damit ein paar Euro (besonders bei Steuerklasse 1 oder 3), erkaufen sich das aber mit verminderter Motivation der AN.

Gruß JK

Danke! (owt.)
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