ich hoffe, ihr könnt einige meiner Zweifel aus dem Weg räumen.
Ich habe einen Angestelltenjob, möchte mir aber gern nebenbei etwas dazu verdienen.
Habe mich da schon belesen (hier und anders wo). Doch einiges ist mir noch etwas unklar.
Da ich Waren (Online-Shop) wiederkaufen will, brauche ich einen Gewerbeschein. Von der Umsatzsteuer würde ich mich zunächst befreien lasse. Wenn ich davon befreit bin, habe ich gelesen, dass ich die Umsatzsteuer nicht ausweisen darf (Rechnungen).
Was genau bedeutet das? Die Rechnung weisst dann nur den Bruttobetrag auf? Wo ist da der Unterschied, ob ich die 16% getrennt mit hinschreibe?
Einkommensteuer kommt auf den Gewinn. Hier habe ich gelesen, das bis zu einem Gewinn bis 7000€ oder auch etwas mehr noch keine Einkommensteuer anfällt. Wenn ich in meinem Steuerprogramm zu der normalen Erklärung noch den Gewinn eintrage (sei es z.B. 3000€ Gewinn) will das Finanzamt echt viel Geld haben. Wie kann das sein? Wenn ich dann z.B. ein Arbeitszimmer gegenrechne, würde ich ein wenig wiederbekommen. Nur leider habe ich im Moment noch kein Arbeitszimmer.
Reicht es bei der Buchführung, wenn man da Einkauf, Verkauf, VST, UST und Bank erfasst? So was wie für Eigenbedarf, würde doch zu weit gehen oder?
Eventuell würde mein Freund sich an der ganzen Sache beteiligen. Sprich von seinem Geld Ware kaufen, diese Verkaufen und Gewinn machen. Da müsste er wohl auch ein Gewerbe anmelden? Ich denke sicher viel zu kompliziert, wie Frauen nun mal sind *g*.
Ich danke euch, für die Beantwortung der doch recht vielen Fragen
ich hoffe, ihr könnt einige meiner Zweifel aus dem Weg räumen.
Ich habe einen Angestelltenjob, möchte mir aber gern nebenbei
etwas dazu verdienen.
Habe mich da schon belesen (hier und anders wo). Doch einiges
ist mir noch etwas unklar.
auch hallo,
Da ich Waren (Online-Shop) wiederkaufen will, brauche ich
einen Gewerbeschein. Von der Umsatzsteuer würde ich mich
zunächst befreien lasse. Wenn ich davon befreit bin, habe ich
gelesen, dass ich die Umsatzsteuer nicht ausweisen darf
(Rechnungen).
richtig, du gibst nur deinen verkaufspreis an mit dem hinweis auf die befreiung nach § 19 UStG - Umsatzgrenze 2004 = 17.500,00
Was genau bedeutet das? Die Rechnung weisst dann nur den
Bruttobetrag auf? Wo ist da der Unterschied, ob ich die 16%
getrennt mit hinschreibe?
du schreibst die 16% gar nicht hin und musst auch keine ust an das finanzamt abführen…
Einkommensteuer kommt auf den Gewinn. Hier habe ich gelesen,
das bis zu einem Gewinn bis 7000€ oder auch etwas mehr noch
keine Einkommensteuer anfällt.
tja, nur wenn du sonst keine einkünfte hast…
Wenn ich in meinem
Steuerprogramm zu der normalen Erklärung noch den Gewinn
eintrage (sei es z.B. 3000€ Gewinn) will das Finanzamt echt
viel Geld haben.
die bösen - der gewinn wird auf deine einkünfte aus dem angestelltenverhältnis „draufgepackt“ und dann mit deinem individuellen steuersatz versteuert…
Wie kann das sein? Wenn ich dann z.B. ein
Arbeitszimmer gegenrechne, würde ich ein wenig wiederbekommen.
Nur leider habe ich im Moment noch kein Arbeitszimmer.
dann kannst du auch keins gegenrechnen…
Reicht es bei der Buchführung, wenn man da Einkauf, Verkauf,
VST, UST und Bank erfasst? So was wie für Eigenbedarf, würde
doch zu weit gehen oder?
wenn eigenverbrauch vorliegt muss dieser auch besteuert werden…was willst du mit ust und vst buchen, wenn du als kleinunternehmer keine umsatzsteuer abführst…
in deiner buchhaltung erfasst du alle einnahmen und alle ausgaben - ggfs. auch raumkosten anteilig, tel., betr. fahrten mit deinem pkw, etc. - alles was mit deinem betrieb zusammenhängt…
Eventuell würde mein Freund sich an der ganzen Sache
beteiligen. Sprich von seinem Geld Ware kaufen, diese
Verkaufen und Gewinn machen. Da müsste er wohl auch ein
Gewerbe anmelden?
wenn er dann eigene rg. schreibt sicher…ihr könntet auch darüber nachdenken eine gbr zu gründen…
Ich denke sicher viel zu kompliziert, wie
Frauen nun mal sind *g*.
Ich danke euch, für die Beantwortung der doch recht vielen
Fragen