Fragen zu Nebenkosten

  1. Wenn Vermieterin „Einzeljahresabrechnung 2008“ erst im Dez 2009 zuschickt (nur das Schreiben/Auflistung von Hausverwaltung und ein seperater Brief auf dem steht wieviel man überweisen soll)Wann ist diese Forderung verjährt bzw wann muss man nicht mehr zahlen?

  2. Dürfen folg Kosten auf Vermieter umgelegt werden?:

  • Vollwartung/Notrufsystem
  • Aufzug/Reparaturen
  • Hausmeisterkosten
  • Versicherungen
  • Grundsteuer

Klausen in Mietvertrag "Haben die Parteien eine Betriebskostenpauschale vereinbart, ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung anteilig auf den Mieter umzulegen.

Vielen Dank im voraus

Hallo Ilona,

  1. Wenn Vermieterin „Einzeljahresabrechnung 2008“ erst im Dez
    2009 zuschickt (nur das Schreiben/Auflistung von
    Hausverwaltung und ein seperater Brief auf dem steht wieviel
    man überweisen soll)Wann ist diese Forderung verjährt bzw wann
    muss man nicht mehr zahlen?

das wäre bei Abrechnung pro Kalenderjahr okay. Ob da inhatlich Zweifel sind, kann man daraus nicht ersehen.

  1. Dürfen folg Kosten auf Vermieter umgelegt werden?:
  • Vollwartung/Notrufsystem
  • Aufzug/Reparaturen
  • Hausmeisterkosten
  • Versicherungen
  • Grundsteuer

Prinzipiell ja, es sei denn, im Mietvertrag ist keinerlei Hinweis darauf zu finden.

Klausen in Mietvertrag "Haben die Parteien eine
Betriebskostenpauschale vereinbart, ist der Vermieter
berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten im Sinne der
Betriebskostenverordnung anteilig auf den Mieter umzulegen.

Das ist offensichtlich eine Klausel aus einem Standartvertrag. Eigentlich überflüssig, da sie den Vermieter nur davor schützen soll, dass er bei einer Pauschale keine Erhöhung verlangen kann. Vermutlich handelt es sich aber um Nebenkostenvorauszahlungen, die eh angepaßt werden dürfen.

Gruß!

Horst

Gehen wir von aus im Mietvertrag gibt es keinen Hinweis auf Grundsteuer usw? Also nichts eindeutiges.

Gehen wir von aus im Mietvertrag gibt es keinen Hinweis auf
Grundsteuer usw? Also nichts eindeutiges.

Keine Erwähnung würde bedeuten, dass der Vermieter die Grundsteuer selber zahlt.
Die Frage, was man als eindeutig oder nicht bezeichnen kann, ist dagegen recht subjektiv. Es könnte zum Beispiel einen Hinweis auf die Betriebskostenverordnung geben.

Gruß!

Horst