Wir wohnen in einer Einkaufspassage, durch einen Haupteingang kommt man in die Passage mit kleinen Geschäften und einem offenen Café) und von dort zu 2 Treppenaufgängen,die zu den Wohnungen führen-Wir wohnen zudem extra auf dem Dach-also Treppenaufgang bis zum Dach, übers Dach laufen und nochmals ne Aussentreppe zu den Wohnungen. In der Passage befindet sich ein Fahrstuhl,der aber nicht für Jeden zum Nutze ist, er führt von fer Tieggarage zur Passage und weiter hoch zu nem anderen Café. So wie unsere Wohnung liegt,ist der Fahrstuhl also für uns OHNE Nutzen!!! Nun habe ich von unzähligen Vormietern eingiger Wohnungen gehört, das es seit Jahren extrem hohe NK-abrechnungen gibt und dadurch ein Kommen und Gehen ist.
Muss ich als Mieter einer Wohnung folgende NK mit bezahlen; Nutzung bzw Wartung des Fahrstuhls (welchen Wir aber nicht nutzen können)Hauslicht für die GESAMTE Passage, angefangen in der TG (für den Stellplatz zahlen Wir im Monat extra Miete) über den Zugang zu den Geschäften und dem offenen Café (desen Radio die ganze Passage beschallt und öfters Tag und Nacht läuft)über die beiden Treppenhäuser (wobei Wir ja nur EINS nutzen)oder kurz gesagt; ALLE NK die für die GESAMTE Passage anfallen werden auf die Mieter abgewälzt!!! ist das rechtens??? Wir warten momentan auf unsere erste Abrechnung und haben schon Angst vor dem Tag, an dem sie kommt!!!
Beim Abschluss des Mietvertrages aufpassen. Alle im Vertrag angegebenen Kosten sind auch Umlage fähig.Wenn nichts vereinbart wurde können Sie Widerspruch gegen diese Abrechnung erheben.
Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
mehr unter www.info-nebenkosten.de
Hallo Gounie74,
Fahrstuhl, leider ja.
Ein ähnlicher Fall, wie er auf auf deine Situation passt: Ein Mietshaus hat im Hinterhof noch ein Nebengebäude. Haupthaus hat Fahrstuhl, Nebengebäude nicht. Müssen die Mieter des Hinterhofs den Fahrstuhl mit bezahlen? Ja, dies entschied der Bundesgerichtshof im Sept.2006 (BGH VIII ZR 103/06).
Stromkosten inkl. Passage.
Wenn es sich bei den Passagen um KEINE Gemeinschaftsräume handelt (z.B. wenn sie nicht durch die Passage müssen um in die Wohnung zu gelangen) dann zählen die Beleuchtungskosten nicht zu den Mietnebenkosten. Ist es für sie jedoch möglich, über die Passage und dann durch Hausflur in ihre Wohnung zu kommen, dann können die Beleuchtungskosten der Passage anteilig als Gemeinschaftskosten/Nebenkosten umgelegt werden.
Beste Grüße
Kocki
Hallo Gounie74,
wartet erst einmal die NKA ab.
„ALLE NK die für die GESAMTE Passage anfallen werden auf die Mieter abgewälzt!!! ist das rechtens???“
Das wisst ihr doch noch gar nicht, wenn die NKA noch gar nicht da ist…
Vielleicht ist ja zwischen gewerblichen Mietern und den Wohnungen differenziert…
Gruß
Mary
Hallo,
da es sich bei der beschriebenen Anlage um ein Mischobjekt handelt, wäre es zunächst sinnvoll zu wissen ob das gesamte Objekt im Besitz einer Person / Firma ist, oder ob es sich um eine Anlage mit Eigentumswohnungen/ Gewerbeobjekten handelt.
Der Unterschied ist, bei einer Anlage mit mehr Eigentümern gibt es eine so genannte Teilungserklärung (die wurde bei Errichtung oder bei einer späteren Aufteilung in Teileigentum notariell erstellt). Diese Regelt die Aufteilung der Nebenkosten für die Eigentümer der Einheiten (Wohnungen/Gewerbe). Eigentlich müsste in Ihrem Mietvertrag etwas über die Kostenverteilung der Nebenkosten stehen. Sollte dort etwas über die Verteilung nach Miteigentumsanteilen stehen, handelt es sich um eine Anlage mit mehr Eigentümern. In einem entsprechenden Mietvertrag muss dann darauf hingewiesen sein, dass, sollte es zu Änderungen des Verteilungsschlüssels der Nebenkosten kommen, der Mieter dies mit tragen muss.
Da im Bezug auf das Mischobjekt (Gewerbe/Wohnen) und die beschriebene Aufteilung mit verschiedenen Treppenhäusern/Aufzügen sehr komplexe Nebenkostenverteilungen entstehen können, sollten Sie sobald Sie eine entsprechend hohe Abrechnung erhalten, einen Fachanwalt einschalten.
Genauere Aussagen sind leider nicht möglich!
Hi,
tut mir Leid, bin aber selbst interessierte in solchen themen. Sorry das ich dir nicht helfen kann.
Viel Erfolg.
MfG
Ms Piggydot