Fragen zu Nißbrauch und den Folgen

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Meine Frau (getrennt lebend) war (ist) Eigentümerin einer Eigentumswohnung. Ich hatte bis vor 2 Wochen ein Nißbrauchrecht eingetragen und habe dieses abgegeben (Unterschrift berglaubigt etc.)da die Wohnung verkauft werden sollte.

Da meine Frau und ich die Wohnung zusammen gezahlt haben sind die Erlöse aus dem Verkauf auch für beide zur Hälfte gedacht.

Da ich ein wenig mißtrauisch war habe ich mir einen Tag vor dem Notartermin den Vertragsentwurf kommen lassen um zu prüfen auf welches Konto der Betrag gehen soll. Alles soweit in Ordnung, es war unser gemeinschaftliches!

Jetzt konnte ich am nächsten Tag nicht mit zum Notar gehen (war verhindert). Heute bekomme ich den Vertrag (Meine Frau hat unsere alte Adresse angegeben) und die Kontonummer ist geändert. Wahrscheinlich auf sie und ihren neuen Typen.

Meine Frage nun, habe ich noch irgendeine Möglichkeit an die Hälfte des Geldes zu kommen, den Vertrag zu ändern etc.? Es gab keine schriftlichen Abmachungen oder ähnliches zwischen uns beiden!

Vielen Dank für Eure Antworten,

Peter

Hi Peter,

zwingt Dich jemand, den Vertrag mit der falschen Kontonummer zu unterschreiben?

Gruß Ralf

zwingt Dich jemand, den Vertrag mit der falschen Kontonummer
zu unterschreiben?

Hallo Ralf,

war wohl ein wenig mißverständlich! Der Vertrag ist bereits unterschrieben, das was ich nach Hause bkommen habe war eine Kopie des unterschriebenen Vertrages. Außerdem ist meine Unterschrift gar nicht nötig gewesen, da ich mein Recht ja vorher abgegeben habe!

Danke trotzdem,

Peter

Hallo,

ups, da ist ja wohl so einiges schiefgelaufen. Ohne die beiden Verträge (gab es überhaupt einen 2. Vertrag zur Aufgabe des Nießbrauchs?) im Detail zu kennen, kann man natürlich nicht viel sagen, aber normalerweise sollte ein Notar bei Kenntnis der Trennung und Einschaltung in die Aufgabe des Nießbrauchs vorsichtiger sein.

Gibt es denn in einem der ggf. 2 Verträge wenigstens einen klar formulierten Hinweis, dass dir die Hälfte des Kaufpreises zusteht? Oder hattest Du einfach „dieses Verständnis“, dass dem so sein müsse?

Ich würde jetzt auf jeden Fall sofort mit dem Notar Kontakt aufnehmen und ihm deine Befürchtungen mitteilen und ihm andeuten, dass Du ein Haftungsrisiko bei ihm für den Fall siehst, dass Deine Ex nicht bereit ist die Hälfte rauszurücken. Dann wird er sicherlich schnell reagieren.

Gruß vom Wiz

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Hallo Wiz,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Gibt es denn in einem der ggf. 2 Verträge wenigstens einen
klar formulierten Hinweis, dass dir die Hälfte des Kaufpreises
zusteht? Oder hattest Du einfach „dieses Verständnis“, dass
dem so sein müsse?

Es gibt keinen Hinweis das die Hälfte des Geldes an mich geht! Eigentlich haben meine Frau und ich ein gutes Verhältnis und aus diesem Grund war ich wohl ein wenig blauäugig!
Das Nißbrauchrecht habe ich per Unterschriftsbeglaubigung bei der Stadt aufgegeben, also nicht per Vertrag beim Notar!

Ich würde jetzt auf jeden Fall sofort mit dem Notar Kontakt
aufnehmen und ihm deine Befürchtungen mitteilen und ihm
andeuten, dass Du ein Haftungsrisiko bei ihm für den Fall
siehst, dass Deine Ex nicht bereit ist die Hälfte
rauszurücken. Dann wird er sicherlich schnell reagieren.

Das würde ich ja gerne tun, nur scheint es mir doch so als hätte ich gar kein Recht dazu, da der Vertrag ja nur zwischen meiner Frau und dem Käufer gemacht wurde.

Gruß
Peter

Hallo,

ich würde tritzdem zunächst mal den Notar kontaktieren. Auch wenn er bislang nicht wissen konnte, dass da Schutzpflichten zu Gunsten Dritter bestanden haben (und er damit natürlich auch aus der Haftung wäre), wird er sich Streß ersparen wollen und vermutlich kooperativ sein und sehen, was sich noch machen lässt. Man soll ja nicht immer gleich das Schlechteste von Menschen denken, aber wenn hier zumindest potentiell die Gefahr besteht, dass er in irgendwelche Unterlassungstatbestände verwickelt werden könnte, weil er nach jetzt erfolgter Kenntnisnahme von möglichen dich benachteiligenden Dingen nichts unternommen hat, wird er vermutlich auch im eigenen Interesse gerne zur Klärung beitragen wollen.

Ansonsten kann es natürlich banale Gründe für die Änderung der Bankverbindung geben, z.B. den Hinweis des Notars, dass auf einem gemeinsamen Konto natürlich auch die Gefahr bestehen könnte, dass Du sofort das gesamte eingehende Geld abräumst und deine Frau dann dumm dastehen könnte. Geht das Geld erstmal auf ihr Konto und sie überweist dann nur die Hälfte, ist sie besser geschützt.

Aber ganz klare Sache: Hier hätte man sich vorher anständig anwaltlich (parteiisch) beraten lassen sollen und dann auf gemeinsam zu stellende GB-Anträge und einen Vertrag bestehen müssen, der die Aufteilung des Kaufpreises regelt und sicherstellt, dass beide Erlöshälften sicher direkt an die beiden Begünstigten fließen.

Gruß vom Wiz

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