Wenn Bauarbeiten an Häusern ausgeführt werden, werden sie teilweise auch über lange Zeiten (z.B. 1 Jahr) mit Halteverbotsschildern ausgestattet um Materiallieferungen, teilweise -lagerungen, Containerstellplätze usw. zu ermöglichen.
Dabei werden diese häufig sehr großzügig bemessen, damit anscheinend auch die Bauleitung, Architekten, der Polier usw. immer einen sicheren Parkplatz findet, was in Innenstädten bekanntermaßen zunehmend ein Problem ist.
Gibt es bei solchen „temporären“ Halteverbotszonen ein abweichendes Recht? Bekommt man hier nur auf Antrag des Errichters ein Knöllchen? Oder riskieren die Bauleute, die dort Halten/Parken auch ein Strafmandat? Darf in dieser Halteverbotszone ein LKW stundenlang Parken?
Ist eine solche „temporäre“ Halteverbotszone nur noch mit dem „Halteverbotsende“-Schild ausgestattet, also mit Pfeil zum Straßenrand, das zugehörige Anfangsschild fehlt(Rowdys oder Schild wurde vielleicht auf anderer Baustelle gebraucht):
Gilt dann das Schild gar nicht?
Gilt es von der vorhergehenden Straßenecke ab, selbst wenn diese 200 m entfernt ist?
Diese Schilder, werden häufig mit Zusätzen versehen, in einer Plastikhülle ein Papierzettel,mit Zeitangaben z.B. ab 1.2.10 -1.3.12, von 6 biss 18 ur)
Gibt es irgendwelche Vorschriften diesbezüglich: Text, Schriftgröße, Schriftfarbe)
Wenn Bauarbeiten an Häusern ausgeführt werden, werden sie
teilweise auch über lange Zeiten (z.B. 1 Jahr) mit
Halteverbotsschildern ausgestattet um Materiallieferungen,
teilweise -lagerungen, Containerstellplätze usw. zu
ermöglichen.
Dabei werden diese häufig sehr großzügig bemessen, damit
anscheinend auch die Bauleitung, Architekten, der Polier usw.
immer einen sicheren Parkplatz findet, was in Innenstädten
bekanntermaßen zunehmend ein Problem ist.
Gibt es bei solchen „temporären“ Halteverbotszonen ein
abweichendes Recht? Bekommt man hier nur auf Antrag des
Errichters ein Knöllchen? Oder riskieren die Bauleute, die
dort Halten/Parken auch ein Strafmandat? Darf in dieser
Halteverbotszone ein LKW stundenlang Parken?
Da diese Halteverbotszone speziel für die Baustelle eingerichtet
wurde, wird die Polizei höchstwahrscheinlich nur auf „Anfroderung“ der Baustellenleitung etc. tätig werden. Wie sonst soll die Polizei beurteilen wer zur Baustelle gehört und wer nicht. Wo kein Kläger, da kein Richter ^^
Ist eine solche „temporäre“ Halteverbotszone nur noch mit dem
„Halteverbotsende“-Schild ausgestattet, also mit Pfeil zum
Straßenrand, das zugehörige Anfangsschild fehlt(Rowdys oder
Schild wurde vielleicht auf anderer Baustelle gebraucht):
Gilt dann das Schild gar nicht?
Gilt es von der vorhergehenden Straßenecke ab, selbst wenn
diese 200 m entfernt ist?
Normalerweise wird die Halteverbotszone mit 2 Schildern ( Anfang / Ende ) kenntlich gemacht. Zur Sicherheit muss der „Aufsteller“ der Schilder bei Errichtung der Verbotszone eine Art „Lageskizze“ anfertigen. Dort werden u.a. der Aufstellort der Schilder und zu dem Zeitpunkt evtl. dort parkende Fahrzeuge mit Kennzeichen eingetragen.
Diese Schilder, werden häufig mit Zusätzen versehen, in
einer Plastikhülle ein Papierzettel,mit Zeitangaben z.B. ab
1.2.10 -1.3.12, von 6 biss 18 ur)
Da kann ich nur Mutmaßen, aufgrund der vielen Möglichkeiten für „Zusatzbeschreibungen“ auf dem Verkehrsschild halte ich es für wahrscheinlich, dass diese Zusätze auch Handschrifltich gemachten werden dürfen, aber in leserlicher Schrift.
Gibt es irgendwelche Vorschriften diesbezüglich: Text,
Schriftgröße, Schriftfarbe)