Hallo!
Mieter hat das Ceranfeld des Herdes beschädigt.
Also haftet er grundsätzlich für den Schaden.
-Muss der Mieter das Feld überhaupt ersetzen oder kann er auch
beschließen, dass er einfach nicht mehr damit kocht?
Kann er beschließen. Trotzdem wird er spätestens beim Auszug den Schaden ersetzen müssen.
-Was ist, wenn er nicht nur ein Ceranfeld, sondern einen
kompletten Herd kauft, weil es preislich keinen Unterschied
macht? Kann er den beim Auszug dann mitnehmen, weil er ihn ja
gekauft hat?
Wenn er dann beim Auszug für den alten Herd ein neues Ceranfeld besorgt, kann den neuen Herd mitnehmen.
-Falls das möglich ist, ist er verpflichtet, den alten
Backofen aufzuheben, da der ja noch funktioniert?
Der Backofen gehört ihm nicht. Wenn er ihn nicht aufhebt, muß er dem Vermieter den Schaden ersetzen, also spätestens beim Auszug ein neues Backrohr kaufen.
-Die Einbauküche wird im Mietvertrag mit keinem Wort erwähnt!
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbau…
„Eine vorhandene Küche ist mitvermietet. Ebenso verhält es sich in der Regel, wenn der Mietervertrag keine Bestimmungen über die Einbauküche enthält, jedoch bei der Besichtigung und Übergabe der Räume eine solche Küche vorhanden ist.“
-Der Herd ist Baujahr 2003
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbau…
„Nach einer Nutzungsdauer von 25 Jahren ist eine Einbauküche jedenfalls verbraucht, so daß der Mieter bei Beschädigung oder Entfernung nicht auf Schadensersatz haftet. LG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2001 , Az: 62 S 13/01 ; Quelle: Grundeigentum 2001, 1404. Das AG Saarlouis, hatte in seinem Urteil vom 27. Oktober 1993, Az: 24b C 893/91 eine 10jährigen Nutzungsdauer der Möbel (mit Kücheneinrichtung) angenommen. Eine starre Grenze bei der Nutzungsdauer gibt es sicher nicht. Es hängt vom Einzelfall ab. Eine 5-Köpfige Familie beansprucht eine Küche sicher wesentlich stärker, als ein Single.“
Kurz gesagt: Wenn der Herd schon so extrem abgenutzt gewesen ist, daß er eh hätte ersetzt werden müssen, haftet der Mieter nicht.
Gruß,
Max