Fragen zu Rechtschutzversicherung

Hallo,
habe zwei Fragen zu Rechtschutzversicherungen:

a) Gibt es für Privatperson eigentlich auch Rechtschutz für Verwaltungsrecht. ?

b)Mal angenommen, jemand hat gerade eine neue Rechtschutzversicherung abgeschlossen, da ihn die alte Rechtschutzversicherung rausgeschmissen hat. Nun hat derjenige tragischer Weise gleich erneut einen neuen Rechtsfall. Eine Wartezeit bei der neuen Rechtschutz gibt es nicht. Nun konsultiert er einen Anwalt, gezwungenermaßen, der den Fall auch übernimmt und erklärt, das Ganze würde auch nicht teuer werden… man teilt zwar auch mit, das man eine Rechtschutz hat, aber das man diese nicht gleich strapazieren möchte, da die vorherige Versicherung schon überstrapaziert wurde - also die Rechnung auf Privat laufen soll. Nun ist der Anwalt jedoch so (dreist) frei und fragt trotzdem bei der Versicherung an, ob seine Kosten übernommen werden. Der Mandant erfährt nur, das der Anwalt die Anfrage bei der Rechtschutz gestartet hat, nicht aber wieviel er geltend gemacht hat. Aus Schock denkt der Mandant garnicht nach, sondern faxt die Rechtschutz an, man möge die Kostenanfrage ignorieren, da sie nicht gewünscht war, die Sache sollte privat gezahlt werden. Anschließend erhält man nun vom Anwalt die Rechnung präsentiert, welche jedoch 3 mal so hoch ist, wie zuvor behauptet. Außerdem hätte die Rechtschutz die Sache nach Versicherungsumfang auch bezahlt.

Frage:
Kann man im nachhinein nun trotzdem von der Rechtschutz verlangen, das sie doch zahlt ?

Danke
Daggi

Hallo!

a) Gibt es für Privatperson eigentlich auch Rechtschutz für
Verwaltungsrecht. ?

Das kommt auf die Bedingungen an, die dem Rechtsschutzvertrag zugrundeliegen. Allgemeiner Verwaltungsrechtsschutz ist bei einigen Gesellschaften abgesichert, bei anderen nicht. Allerdings handelt es sich, wenn er abgesichert ist, meist um einen Gerichtsrechtsschutz. Das heißt dann, nur das Gerichtsverfahren und die damit zusammenhängenden Kosten sind abgesichert, nicht jedoch das Verwaltungsvorverfahren (Einspruchs-, Widerspruchsverfahren). Ein Blick in die Bedingungen (wahrscheinlich § 2) hilft weiter.

Frage:
Kann man im nachhinein nun trotzdem von der Rechtschutz
verlangen, das sie doch zahlt ?

Eher nicht, da sich die Gesellschaften die Prüfung der Erfolgsaussichten und eine entsprechende Deckungszusage vorbehalten. Daher muss der Rechtsanwalt auch vor einer gebührenpflichtigen Tätigkeit Kontakt mit der RS-Versicherung aufnehmen.
Gute Karten bestehen natürlich, wenn die RS-Versicherung dem eingeschalteten Rechtsanwalt schon eine Deckungszusage gegeben hatte. Einfach mal beim Rechtsanwalt nachfragen und dann die Rechnung einreichen!

Gruß Holger