Fragen zu: Schadensersatz, Verzögerungsschden,

Hallo,

ich schreibe morgen Schulaufgabe und genau jetzt habe ich festgestellt, dass ich einiges nicht beantworten kann :smile:

Ich habe zwei Fragen:

  1. Was genau ist der Unterschied zwischen Verzögerungsschaden und Schadensersatz?
    und
  2. Was ist der Unterschied zwischen „SE statt der Leistung“ und „SE statt der ganzen Leistung“?

Allgemein wären auch kurze Beispiele gut:wink: Ich hoffe jemand kann das heute noch beantworten…

VG,

Timon

Hallo,

  1. Was genau ist der Unterschied zwischen Verzögerungsschaden
    und Schadensersatz?

VS ist der (monetäre) Schaden, der ensteht, wenn eine Leistung/Lieferung zu spät erfolgt. SE ist der (monetäre) Ersatz des enstandenen Schadens.
Beispiel: Maurer M. wird mit dem Haus nicht bis zum Einzugstermin des Hausbesitzers fertig. Hausbesitzer muss in Hotel wohnen und seine Möbel gegen Entgelt in einer Halle zwischenlagern. Diese zusätzliche Kosten sind (monetärer) Schaden, der Maurer wird/soll/muss ihn ersetzen.

  1. Was ist der Unterschied zwischen „SE statt der Leistung“
    und „SE statt der ganzen Leistung“?

Der Maurer mauert und verputzt die Wände nicht rechtzeitig. Der Hausbesitzer bezahlt ihm diese Leistung nicht und den darüber hinaus gehenden Mehrpreis (Schaden), den ein anderer Maurer für diese Arbeit verlangt, zieht er ihm auch noch ab.
Wenn der Maurer mauert, aber nicht verputzt, dann betrifft dies SE statt der ganzen Leistung.

cumc

  1. Was ist der Unterschied zwischen „SE statt der Leistung“
    und „SE statt der ganzen Leistung“?

Der Maurer mauert und verputzt die Wände nicht rechtzeitig.
Der Hausbesitzer bezahlt ihm diese Leistung nicht und den
darüber hinaus gehenden Mehrpreis (Schaden), den ein anderer
Maurer für diese Arbeit verlangt, zieht er ihm auch noch ab.
Wenn der Maurer mauert, aber nicht verputzt, dann betrifft
dies SE statt der ganzen Leistung.

seltsames beispiel, seltsame definition.

der SE statt der leistung ist der obergriff für die beiden unterarten „großer SE“ (= SE statt der ganzen leistung) und „kleiner SE“.
letztlich handelt es sich nur um 2 berechnungsmethoden für die höhe des schadensersatzes, die oftmals zu demselben ergebnis kommen.

beispiel kaufrecht:
a kauft von b schuhe. diese schuhe sind jedoch mangelhaft, weil sie nicht den gewünschten belüftungseffekt für die füße haben.
die schuhe haben im mangelfreien zustand einen wert von 100€. im mangelhaften zustand haben sie nunmehr einen wert von 50€, wie ein gutachter feststellte.

fall1: a möchte die schuhe behalten, da er noch nie schweißfüße hatte und den belüftungseffekt daher nicht braucht. er möchte aber das zuviel gezahlte geld zurück.

lösung: da a die schuhe behalten will, kommt nur ein „kleiner schadensersatzanspruch“ in betracht, d.h. a kann den wertunterschied von mangelfreien und mangelhaften schuhen herausverlangen. er kann also 50€ als SE von b verlangen und behält die schuhe (50€).

fall2: a hat nunmehr kein interesse mehr an den schuhen, da es ihm vor allem auf die belüftungsfunktion ankam.

lösung: a kann SE statt der ganzen leistung (= großer SE) verlangen, d.h. er gibt die mangelhaften schuhe an b zurück und verlangt von ihm den wert der schuhe im mangelfreien zustand. das wären 100€.

das ergebnis von fall1 und 2 ist hier wertmäßig identisch. letztlich hat der käufer ein wahlrecht, ob er die mangelhafte sache behalten will und nur den minderwert herausverlangt oder ob er den wert der sache im mangelfreien zustand geltend macht.

das gesetz geht grundsätzlich vom kleinen schadensersatz aus, wie man etwa an § 281 I 3 bgb sieht, der den großen SE ausdrücklich normiert und besondere voraussetzungen an ihn knüpft.

p.s. ohne mir mehr gedanken über den „maurerfall“ des vorgängers gemacht zu haben, glaube ich, dass er den schadensersatz mit der teil(schlecht)erfüllung verwechselt…

  1. Was genau ist der Unterschied zwischen Verzögerungsschaden
    und Schadensersatz?

Schadensersatz bedeutet Ausgleich des Schadens, also Wiedergutmachung. Verzögerungsschaden ist eine Schadens_art_, nämlich der Schaden, der durch Verzug entsteht. Die beiden schließen sich nicht aus. Man kann z.B. Ersatz des Verzögerungsschadens verlangen, also Verzögerungsschadensersatz. Das geschieht sogar sehr, sehr häufig.

und
2. Was ist der Unterschied zwischen „SE statt der Leistung“
und „SE statt der ganzen Leistung“?

In Abgrenzung zu Schadensersatz neben der Leistung meint Schadensersatz statt der Leistung , dass die eigentliche Vertragspflicht des Schuldners von diesem nicht mehr erbracht und stattdessen Schadensersatz geleistet werden soll.

SE neben der Leistung: Der Malermeister malt ordnungsgemäß die Wand an, hat aber vorher nichts abgeklebt, so dass nun der halbe Hausrat beschädigt ist.

SE statt der Leistung: Der Malermeister erscheint gar nicht erst. Nach einer Weile will der Kunde nicht mehr warten, beauftragt einen Konkurrenten und stellt dem Malermeister die (Mehr-)Kosten dafür in Rechnung.

Wenn aber der Malermeister nur teilweise oder nicht ordentlich gearbeitet hat, stellt sich die Frage, ob man seine Teilleistung annehmen muss und nur für den Rest Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann, oder ob man vielmehr das Recht hat, den Schadensersatz auf die ganze Leistung zu erstrecken ( Schadensersatz statt der ganzen Leistung ), so dass auch die teilweise oder mangelhafte Leistung nicht angerechnet wird.

Schadensersatz neben der Leistung gibt es aus § 280 BGB.

Schadensersatz neben der Leistung wegen Verzug gibt es aus §§ 280, 286 BGB.

Schadensersatz statt der (auch ganzen) Leistung gibt es aus §§ 280, 281 BGB (und theoretisch aus §§ 280, 282 BGB).

Dann gibt es noch Schadensersatz wegen Unmöglichkeit, entweder §§ 280, 283 BGB oder § 311a BGB, sowie aus Delikt, z.B. §§ 823 ff. BGB, und Gefährdungshaftung, z.B. § 7 StVG, und einiges mehr.

Hallo,

  1. Was ist der Unterschied zwischen „SE statt der Leistung“
    und „SE statt der ganzen Leistung“?

Der Maurer mauert und verputzt die Wände nicht rechtzeitig.
Der Hausbesitzer bezahlt ihm diese Leistung nicht und den
darüber hinaus gehenden Mehrpreis (Schaden), den ein anderer
Maurer für diese Arbeit verlangt, zieht er ihm auch noch ab.
Wenn der Maurer mauert, aber nicht verputzt, dann betrifft
dies SE statt der ganzen Leistung.

seltsames beispiel, seltsame definition.

Das mag daran liegen, dass du mit deinem Beispiel das Thema Mangel (ein anderes Thema) abhandelst:

beispiel kaufrecht:
a kauft von b schuhe. diese schuhe sind jedoch mangelhaft,…

Der Schaden besteht nicht darin, dass der Maurer eine Leistung (ganze oder Teilleistung) nicht ausführt. Da ein anderer dies ausführen kann. Der Schaden entsteht durch Mehrkosten für diesen anderen Handwerker (er verlangt einen höheren Preis) und Folgekosten wie Mietausfall, Lagerungsgebühren etc. Ein Schaden entsteht zusätzlich zur eigentlichen Leistung.

Zu

der SE statt der leistung ist der obergriff für die beiden
unterarten „großer SE“ (= SE statt der ganzen leistung) und
„kleiner SE“.

Sicher? Es sind, wenn du meine Beispiele (kurzgefasst, ok) liest, zwei unterschiedliche Fälle bei „ganzer Leistung“ und „statt Leistung“. Ein Maurer übernimmt den Auftrag für die Teilleistungen „Mauern“ und „Verputzen“ im Auftrag des Bauherrn. Er stellt im Nachhinein z.B. fest, dass er zwar mauern, aber selbst nicht verputzen kann. Und er findet keinen anderen Handwerker, der diese Teilleistung für ihn (rechtzeitig und preislich) ausführt.

letztlich handelt es sich nur um 2 berechnungsmethoden für die
höhe des schadensersatzes, die oftmals zu demselben ergebnis
kommen.

Wenn du dies näher erläutern könntest.

benvolio stiftet übrigens Verwirrung, weil er „statt der ganzen Leistung“ ein „neben“ der Leistung einbringt. Anstelle zweimal „statt“ lt. Anfrage.

cumc

  1. Was ist der Unterschied zwischen „SE statt der Leistung“
    und „SE statt der ganzen Leistung“?

Der Maurer mauert und verputzt die Wände nicht rechtzeitig.
Der Hausbesitzer bezahlt ihm diese Leistung nicht und den
darüber hinaus gehenden Mehrpreis (Schaden), den ein anderer
Maurer für diese Arbeit verlangt, zieht er ihm auch noch ab.
Wenn der Maurer mauert, aber nicht verputzt, dann betrifft
dies SE statt der ganzen Leistung.

seltsames beispiel, seltsame definition.

Das mag daran liegen, dass du mit deinem Beispiel das Thema
Mangel (ein anderes Thema) abhandelst:

nein, das ist kein anderes thema. die frage, ob großer oder kleiner SE ist eine typische frage des leistungsstörungsrechts.

beispiel kaufrecht:
a kauft von b schuhe. diese schuhe sind jedoch mangelhaft,…

Der Schaden besteht nicht darin, dass der Maurer eine Leistung
(ganze oder Teilleistung) nicht ausführt. Da ein anderer dies
ausführen kann. Der Schaden entsteht durch Mehrkosten für
diesen anderen Handwerker (er verlangt einen höheren Preis)
und Folgekosten wie Mietausfall, Lagerungsgebühren etc. Ein
Schaden entsteht zusätzlich zur eigentlichen Leistung.

das ist leider nicht richtig. unter den SE statt der ganzen leistung fällt auch der wert der ursprünglich geschuldeten leistung.

Zu

der SE statt der leistung ist der obergriff für die beiden
unterarten „großer SE“ (= SE statt der ganzen leistung) und
„kleiner SE“.

Sicher?

ja, sicher. nachzulesen in jedem kommentar zu § 281 bbg.

Es sind, wenn du meine Beispiele (kurzgefasst, ok)
liest, zwei unterschiedliche Fälle bei „ganzer Leistung“ und
„statt Leistung“.

das ist nicht richtig, wird auch von keiner ansicht in der literatur vertreten (höre ich das erste mal).

Ein Maurer übernimmt den Auftrag für die
Teilleistungen „Mauern“ und „Verputzen“ im Auftrag des
Bauherrn. Er stellt im Nachhinein z.B. fest, dass er zwar
mauern, aber selbst nicht verputzen kann. Und er findet keinen
anderen Handwerker, der diese Teilleistung für ihn
(rechtzeitig und preislich) ausführt.

dann handelt es sich um eine leistungsstörung. das hat noch nichts mit der abgrenzung großer oder kleiner SE zu tun… das ist nämlich eine frage der rechtsfolgenseite (schadensberechnung).

letztlich handelt es sich nur um 2 berechnungsmethoden für die
höhe des schadensersatzes, die oftmals zu demselben ergebnis
kommen.

Wenn du dies näher erläutern könntest.

habe ich anhand des beispielsfalls ?! der fall ist übrigens auch auf das werkvertragsrecht anwendbar.

benvolio stiftet übrigens Verwirrung, weil er „statt der
ganzen Leistung“ ein „neben“ der Leistung einbringt. Anstelle
zweimal „statt“ lt. Anfrage.

nein, er stiftet keine verwirrung, jedenfalls nicht, wenn man eine gewisse juristische vorbildung hat.
seit der schuldrechtsmodernisierung ist die frage, ob SE statt oder SE neben der leistung die wichtigste frage des leistungsstörungsrechts.

sorry, aber das von dir gewählte beispiel samt erklärung ist einfach nicht richtig.

benvolio stiftet übrigens Verwirrung, weil er „statt der
ganzen Leistung“ ein „neben“ der Leistung einbringt. Anstelle
zweimal „statt“ lt. Anfrage.

Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das irgendjemanden verwirrt hat. Ich meine, dass diese Ergänzung dem besseren Verständnis dient, zumal ja auch Verzugsschaden angesprochen wurde. Das Hinausgehen über eine Frage stiftet nicht grundsätzlich Verwirrung…