Fragen zu Scheidungsverfahren

Hallo Liebe Leser
Angenommen eine 45jährige Frau besitzt eine Eigentumswohnung, Hausfrau von Beruf (nebenbei geht sie für knapp 400 € in einer Arztpraxis arbeiten).
Sie hat 3 Kinder, wobei 2 nicht mehr zu Hause wohnen; und der älteste, der noch zu Hause wohnt noch Geld vom Arbeitsamt bezieht.
Diese Frau möchte sich von ihrem Mann scheiden lassen, möchte an den Mann aber keinen Unterhalt zahlen und sie würde nicht wollen, dass ihre Kinder irgendwelche Nachteile aus dieser Scheidung erfahren.
Meine Frage ist, ob die Frau (vor einer Scheidung noch), die Wohnung verkaufen kann und das Geld evtl. an die Kinder verteilen kann?
Würde diese Frau jegliche Hilfe sei es vom Staat oder von ihrem Mann bekommen? Oder wäre es klüger, wenn der Mann die Familie räumlich verlassen würde, sprich ein Abkommen zwischen den beiden Ehepartnern ohne die Anwälte ?
Hoffe, das ich es einigermaßen verständlich erklärt habe
Könnte mir bitte jemand Auskunft darüber geben
Danke im voraus!

Dudu

Hallo, liebe Schreiberin,

  1. Welche Nachteile werden hier Sie für die „Kinder“ befürchtet, die überwiegend doch gar nicht mehr zu Hause wohnen? Kindesunterhalt steht doch offensichtlich nicht mehr zur Debatte. Ich denke, wenn’s der Mutter besser geht nach der Trennung, profitieren auch die Kinder davon.
  2. Wovon sollte die Frau denn an ihren Mann Unterhalt zahlen? Sie verdient doch selbst nur 400,-€ und der sog. Selbstbehalt liegt bei 840,-€. Wovon lebt denn bisher die Familie? Vielleicht hat sie ja einen eigenen Unterhaltsanspruch. Ob und wie viel, hängt von vielen Detailfragen zu den Einkünften der Parteien ab.
  3. Wenn die Wohnung das gesamte oder fast das gesamte Vermögen der Frau darstellt und sie lebt in Zugewinngemeinschaft (wie die allermeisten Leute), kann sie sie ohne Zustimmung des Ehemannes gar nicht verkaufen. Außerdem hat der Ehemann ohnehin einen Zugewinnausgleichsanspruch. Ob und wie viel, kann vorab berechnet werden, dann sollten erst Entscheidungen getroffen werden!
  4. Sie kann sofort Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht beantragen und sich dann von einem Fachanwalt/ einer Fachanwältin für Familienrecht beraten lassen. Erst nach gewissenhafter Prüfung des genauen(!!) Sachverhalts ist abzuklären, welches die beste Lösung für die Frau ist.
    Viel Erfolg!
    Marysa

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, liebe Schreiberin,

  1. Welche Nachteile werden hier Sie für die „Kinder“
    befürchtet, die überwiegend doch gar nicht mehr zu Hause
    wohnen? Kindesunterhalt steht doch offensichtlich nicht mehr
    zur Debatte. Ich denke, wenn’s der Mutter besser geht nach der
    Trennung, profitieren auch die Kinder davon.

Der jüngste studiert und sie befürchten, dass er weniger Bafög bekommt,weil die Mutter ja eine Eigentumswohnung hat und sie somit vermögend aussieht(?!)Deswegen meine Frage, ob man die Wohnung nicht besser zum Verkauf geben sollte?

  1. Wovon sollte die Frau denn an ihren Mann Unterhalt zahlen?
    Sie verdient doch selbst nur 400,-€ und der sog. Selbstbehalt
    liegt bei 840,-€. Wovon lebt denn bisher die Familie?

Bisher lebte sie von dem Einkommen des Vaters

Vielleicht hat sie ja einen eigenen Unterhaltsanspruch. Ob und
wie viel, hängt von vielen Detailfragen zu den Einkünften der
Parteien ab.
3. Wenn die Wohnung das gesamte oder fast das gesamte Vermögen
der Frau darstellt und sie lebt in Zugewinngemeinschaft (wie
die allermeisten Leute), kann sie sie ohne Zustimmung des
Ehemannes gar nicht verkaufen. Außerdem hat der Ehemann
ohnehin einen Zugewinnausgleichsanspruch. Ob und wie viel,
kann vorab berechnet werden, dann sollten erst Entscheidungen
getroffen werden!

Zugewinngemeinschaft? Was bedeutet das ganz genau und wie oder wer rechnet das aus?

  1. Sie kann sofort Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht
    beantragen und sich dann von einem Fachanwalt/ einer
    Fachanwältin für Familienrecht beraten lassen. Erst nach
    gewissenhafter Prüfung des genauen(!!) Sachverhalts ist
    abzuklären, welches die beste Lösung für die Frau ist.

Kostet diese Beratung?

Danke für die Antworten

Viel Erfolg!

Marysa

Hallo Liebe Leser
Angenommen eine 45jährige Frau besitzt eine Eigentumswohnung,
Hausfrau von Beruf (nebenbei geht sie für knapp 400 € in einer
Arztpraxis arbeiten).
Sie hat 3 Kinder, wobei 2 nicht mehr zu Hause wohnen; und der
älteste, der noch zu Hause wohnt noch Geld vom Arbeitsamt
bezieht.
Diese Frau möchte sich von ihrem Mann scheiden lassen, möchte
an den Mann aber keinen Unterhalt zahlen und sie würde nicht
wollen, dass ihre Kinder irgendwelche Nachteile aus dieser
Scheidung erfahren.
Meine Frage ist, ob die Frau (vor einer Scheidung noch), die
Wohnung verkaufen kann und das Geld evtl. an die Kinder
verteilen kann?
Würde diese Frau jegliche Hilfe sei es vom Staat oder von
ihrem Mann bekommen? Oder wäre es klüger, wenn der Mann die
Familie räumlich verlassen würde, sprich ein Abkommen zwischen
den beiden Ehepartnern ohne die Anwälte ?
Hoffe, das ich es einigermaßen verständlich erklärt habe
Könnte mir bitte jemand Auskunft darüber geben
Danke im voraus!

Dudu

Hallo und guten Abend,
also: was den jüngsten Sohn betrifft, da bezweifle ich, daß diese Befürchtung überhaupt stichhaltig ist. Bei volljährigen Kindern sind nämlich im Prinzip beide Eltern unterhaltsverpflichtet, aber nur, wenn ihr Einkommen den Selbstbehalt von -in diesem Fall- 1000,- € übersteigt.Zum Verkauf einer Immobilie sind sie nicht verpflichtet.
Beratungshilfe kostet den minderbemittelten Rechtssuchenden nichts, der/die Anwalt/in bekommt eine geringe Aufwandsentschädigung von der Staatskasse für die Beratung.
Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde, in dem Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart wurde.
Wenn der Mann bisher leistungsfähig war, ist er es doch vermutlich auch in Zukunft, d.h., er könnte Ehegattenunterhalt zahlen.
Ein/e Fachanwalt/in wird dieser Frau bestimmt die richtigen Schritte empfehlen, sobald sie genaue (!!) Infos hat.
Viel Glück!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]