Guten Abend zusammen,
eine vielleicht etwas „dumme“ Frage:
Soweit mir bekannt ist, sind Zulagen für Sonn- und Feiertagsarbeiten (noch) steuerfrei.
Welche Vorteile hat ein AG, wenn er diese Zahlungen nicht als Zulage auszahlen sondern auf das normale Gehalt aufschlagen würde? Die AN würden auf den Zuschlag dann ja Steuern abführen müssen und so entsprechend weniger in der Lohntüte haben.
Danke für Eure Antworten
stefan
Fragen zu Schicht- / Feiertagszulage - Nachtrag
Hallo nochmal,
ich gebe hier noch ein paar Erklärungen ab um die Frage nicht allzu allgemein zu halten:
In der Firma wurde bislang 5*24 gearbeitet, bundeseinheitliche Feiertage und Samstag bzw. Sonntag waren frei. Nun soll auf 7*24 umgestellt werden.
Der AG möchte den AN für Arbeiten pro Schicht an Sonn- und Feiertagen eine Pauschale bezahlen die allerdings auf das normale Gehalt aufgerechnet wird, also nicht als Feiertagszuschlag oder ähnlichem auf der Gehaltsabrechnung auftaucht.
Die Arbeitsverträge sind nicht tariflich; hat das damit etwas zu tun?
Mir stellt sich hier die Sinnfrage…
Danke vorab
stefan
Hallo,
Der AG möchte den AN für Arbeiten pro Schicht an Sonn- und
Feiertagen eine Pauschale bezahlen die allerdings auf das
normale Gehalt aufgerechnet wird, also nicht als
Feiertagszuschlag oder ähnlichem auf der Gehaltsabrechnung
auftaucht.
Ähm, was ist da jetzt anders? Er zahlt diese Pauschale ja nur bei Arbeit an Sonn- oder Feiertagen. Und ob er nun x% vom Gehalt/h zahlt oder jeweils YX € pro Schicht, ist doch egal. Mir scheint das trotzdem ne Zulage im steuerrechtlichen Sinne zu sein. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3b.html (Ich lasse mich aber gern zu evtl. Unterschieden belehren)
Die Arbeitsverträge sind nicht tariflich; hat das damit etwas
zu tun?
Nicht zwangsläufig.
MfG