Hallo zusammen,
ein Radfahrer (A) wird von einem Autofahrer (B) auf einem ausgewiesenen Radweg frontal an-/überfahren.
A muss in einem Krankenhaus notärtzlich zwei Tage stationär behandelt werden.
A hat den Ärzten bei den Untersuchungen, Visiten immer gesagt, welche Körperstellen schmerzen.
Im Entlassungsbericht stehen allerdings nur:
- Schürfwunde am rechten Knie,
- Daumenprellung rechts,
- oberflächliche Schädelprellung und
- leichte Gehirnerschütterung
Allerdings stehen dort nicht folgende Schmerzen, Verletzungen:
Prellschmerzen an:
- Fußrücken linker Fuß,
- Außenknöchel linker Fuß,
- Innenknöchel rechter Fuß,
- linker Unterschenkel,
- linker Hüftbereich,
- Außenseite linker Oberarm,
- linker Schulterblattbereich,
- im, am gesamten Halsbereich und
- am offensichtlichsten die Schürfwunde auf dem Kopf.
Darüber hinaus knackts im BWS- und LWS-Bereich ganz ordentlich.
Des Weiteren hat A aufgrund des Unfalls tagelang Kopfschmerzen, gegen welche er Schmerzmittel nehmen muss.
A muss wegen der Daumenprellung mind. fünf Tage eine Schiene tragen, da er dort solche Schmerzen hat, dass er mit dem Daumen bzw. der betroffenen Hand kaum etwas richtig fassen, halten kann und somit ist er als Rechtshänder auch im privaten (Haushalts-)Bereich ordentlich eingeschränkt.
A ist aufgrund der Unfallfolgen voraussichtlich zwei Wochen arbeitsunfähig.
A hat von diesen Verletzungen Bilder gemacht. Allerdings lassen sich nicht alle Schmerzen, Verletzungen auf einem Foto sichtbar machen. Fast alle Prellungen sind mit einem Foto überhaupt nicht dokumentierbar, weil sich diese Stellen z. T. (leider) nicht verfärbt haben bzw. diese hellgelben Stellen auf Fotos einfach nicht „rüberkommen“.
Wie kann A diese Schmerzen, Verletzungen evlt. doch irgendwie sichtbar bzw. dokumentierbar machen?
Wie hoch könnte das Schmerzensgeld für diese nicht sichtbaren, aber z. T. dokumentierten Schmerzen, Verletzungen ausfallen?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße