Fragen zu Schwerbehindertenausweis

Ich habe einen Schwerbehindertenausweis 50, und habe den bis jetzt nie an einer Arbeitsstelle gezeigt.
Jetzt ist bei einer Arbeit der Fall eingetreten, dass ich eine Unterstützung durch eine Sozialarbeiterin vom Integrationsfachdienst am Arbeitsplatz benötige.
Weiß jemand, ob ich in dem Fall den Ausweis nachreichen kann, wenn die anderen Vergünstigungen und Ansprüche nicht stelle, oder wäre das ein Kündigungsgrund?

Heikle Frage, danke für die Antwort, schöne Grüße von Fuchsy

hallo fuchsy,

wenn du jetzt die hilfe vom integrationsdienst in anspruch nimmst (nehmen musst) wird dein arbeitgeber das doch eh mitbekommen denke ich.
wenn du jetzt den ausweis angiebst kann deine arbeitgeber eine kündigung aussprechen, da das vertrauensverhältniss nachhaltig gestört sein kann.
du hast zwar dem arbeiteger mehrurlaub usw erspart aber du hast ihm auch geschädigt, da er behindertenabegabe zahlen musste, was er nicht gemusst hätte, wenn du deinen status angegeben hättest.

lg Feuertraene

Hallo Feuerträene,
vielen Dank für die Antwort, ich habe das auch jetzt gehört.Ich ziehe das jetzt ohne Schw.ausweis durch und wenn’s nicht mehr geht, muss ich mir eine andere Arbeit suchen.
schöne Grüße, Fuchsy