Ich habe einen Schwerbehindertenausweis 50, und habe den bis jetzt nie an einer Arbeitsstelle gezeigt.
Jetzt ist bei einer Arbeit der Fall eingetreten, dass ich eine Unterstützung durch eine Sozialarbeiterin vom Integrationsfachdienst am Arbeitsplatz benötige.
Weiß jemand, ob ich in dem Fall den Ausweis nachreichen kann, wenn die anderen Vergünstigungen und Ansprüche nicht stelle, oder wäre das ein Kündigungsgrund?
Heikle Frage, danke für die Antwort, schöne Grüße von Fuchsy