Fragen zu Sozialplan und Kündigung

Hallo.

Ich hätte mal eins, zwei Fragen allgemeiner Art zum Thema Sozialplan und damit zusammenhängenden Kündigungen.

Ist ein Sozialplan an eine bestimmte Betriebsgröße(Anzahl Mitarbeiter)
gebunden, bzw. wovon ist es abhängig das überhaupt ein Sozialplan
erstellt wird?

Wie sieht es eigentlich aus wenn sich die pers. Situation in der Zeit
ab Abschluß des Sozialplan und dem Aussprechen der Kündigung aufgrund
des Sozialplans ändert?

Entscheidend für die Anzahl der Punkte in einem Sozialplan sind Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Familienstand, Anzahl der Kinder und Schwerbehinderung. Hier werden Punkte entsprechend vergeben.

Gilt hier die pers. Punkte-Situation zum Zeitpunkt des Abschlusses
oder der Zeitpunkt der Kündigung?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Robert

Hallo.

Ich hätte mal eins, zwei Fragen allgemeiner Art zum Thema
Sozialplan und damit zusammenhängenden Kündigungen.

Das müsste (kurz drübergeflogen) alles beantworten: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…

HTH
mfg M.L.

Ist ein Sozialplan an eine bestimmte Betriebsgröße(Anzahl
Mitarbeiter) gebunden

sobald ein betriebsrat installiert werden kann (…in betrieben mit in
der regel mind. fünf ständig wahlberechtigte arbeitnehmer…)wird
auch ein sozialplan bei arbeitgeberbedingten kündigung erstellt werden.

Wie sieht es eigentlich aus wenn sich die pers. Situation in
der Zeit
ab Abschluß des Sozialplan und dem Aussprechen der Kündigung
aufgrund
des Sozialplans ändert?

eigentlich kann sich so schnell an der persönlichen situation nichts
ändern, was man bei abschluss nicht auch schon im sozialplan beachten
hätte können, oder?
ansonsten werden in einem „guten“ sozialplan auch die eventualitäten
umfassend geregelt. hängt aber natürlich immer von den beteiligten
personen ab (BR, GF, Personal, Juristen etc.).
gruß
tina

Hallo

sobald ein betriebsrat installiert werden kann (…in betrieben
mit in
der regel mind. fünf ständig wahlberechtigte
arbeitnehmer…)wird
auch ein sozialplan bei arbeitgeberbedingten kündigung
erstellt werden.

Sag mal, hast Du die §§ 111 ff. des http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/betrvg/index… schon mal gelesen?

Gruß,
LeoLo

hi leolo,
klar, habe ich die gelesen. du auch, aber bist du auch in der
praxis zuhause oder nur in der theorie?
schönen abend

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Im Gegensatz zu Dir, bin ich in beidem gut informiert. Aber Du wirst uns aus Deiner reichhaltigen Praxiserfahrung sicherlich jetzt sagenhafte Beispiele nennen, wo in Kleinbetrieben (sagen wir mal so um die 10AN) bei der Entlassung von zwei Mitarbeitern der Sozialplan erzwungen wurde… Oder Beispiele, wo in Betieben von sagen wir mal > 200 AN bei der Entlassung eines AN vom BR fix ein Sozialplan aufgestellt wurde…

Oder???

Nein, irgendwie glaube ich, das wirst Du nicht.

Gruß,
LeoLo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi leolo,
klar, habe ich die gelesen. du auch, aber bist du auch in der
praxis zuhause oder nur in der theorie?
schönen abend

Im Gegensatz zu Dir, bin ich in beidem gut informiert. Aber Du
wirst uns aus Deiner reichhaltigen Praxiserfahrung sicherlich
jetzt sagenhafte Beispiele nennen, wo in Kleinbetrieben (sagen
wir mal so um die 10AN) bei der Entlassung von zwei
Mitarbeitern der Sozialplan erzwungen wurde… Oder Beispiele,
wo in Betieben von sagen wir mal > 200 AN bei der
Entlassung eines AN vom BR fix ein Sozialplan
aufgestellt wurde…

Oder???

Nein, irgendwie glaube ich, das wirst Du nicht.

Gruß,
LeoLo

wenn du so stark in der praxis bist, dann weißt du sicherlich, dass
namentliche angaben eine datenschutzverletzung darstellen würde. insofern sind namen nicht möglich. aber du würdest also (als AG) in einem kleinbetrieb mit BR ganz einfach mal so zwei leute an die
luft setzen, ohne schriftliche vereinbarung. ist ja wirklich interessant.

Hallo

wenn du so stark in der praxis bist, dann weißt du sicherlich,
dass
namentliche angaben eine datenschutzverletzung darstellen
würde.

Ich lach mich kaputt.

DAS nenne ich mal eine wirklich starke Ausrede… :smile:))

Weißt Du was, Tina, lass mal gut sein. Imponier anderen mit „heiße Luft und nix dahinter“. Da kamen schon ganz andere als Du, die hier die arbeitsrechtliche Rechtslage revolutionieren wollten. Sie hatten alle mir Dir gemeinsam, daß sie den Beleg Ihrer These schuldig blieben.

Gruß,
LeoLo

Moin.

Wie sieht es eigentlich aus wenn sich die pers. Situation in der Zeit
ab Abschluß des Sozialplan und dem Aussprechen der Kündigung
aufgrund des Sozialplans ändert?

eigentlich kann sich so schnell an der persönlichen situation
nichts ändern, was man bei abschluss nicht auch schon im sozialplan
beachten hätte können, oder?

Eigentlich schon.
zBsp. Geburt, Scheidung, Dienstjahre können sich schon ändern.

ansonsten werden in einem „guten“ sozialplan auch die eventualitäten
umfassend geregelt. hängt aber natürlich immer von den beteiligten
personen ab (BR, GF, Personal, Juristen etc.).

Dazu kann ich leider nix sagen, außer das ich dem Betriebsrat nicht weiter traue wie ich diesen werfen kann. Liegt aber auch daran das ich Vorurteile gegenüber diesem habe.

gruß
tina

Gruß
Robert