Fragen zu 'Städtische Anordnung'

Kann mir jemand eine Auskunft über „städtische Anordnungen“ geben?
Ich würde gerne wissen:
Wie bindend ist eine solche Anordnung z.B. für ein ausführendes Unternehmen bei städtischen Bauarbeiten?
Wer muss die Einhaltung überprüfen?
Was passiert wenn ein Punkt nicht eingehalten wird?
Wenn z.B. ein Teil der Anordunung das Verhalten gegenüber Anwohnern betrifft und diese nicht eingehalten werden, was kann der Anwohner machen?

Danke erst einmal.

C.

Hallo,

mit dem Begriff „städtische Anordnung“ kann ich nicht viel anfangen. Ist damit eine Regelung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts gemeint (also hoheitliches Handeln)oder ein zivilrechtliches Vertragsverhältnis mit einem Bauunternehmen gemeint?

Gruss

Iru

Ich möchte genaues über die Anordnung einer Verkehrsbeschränkung wissen. Wie bindend ist der Inhalt bezüglich einer ausführenden Baufirma gegenüber den Anwohnern einer Baustelle? Was kann eine Privatperson machen, wenn dagegen verstoßen wird?

Gruß C.

Hallo,

ich gehe nun davon aus, dass wegen einer Baustelle die Stadtverwaltung verkehrsregelnde Maßnahmen getroffen hat und deswegen eine Baufirma Verkehrszeichen aufgestellt hat.

Ein Verkehrszeichen muss, um gültig zu sein, aufgrund einer verkehrsrechtlichen Anordnung aufgestellt werden. Wer es nun letztlich aufstellt, ist gleichgültig, wichtig ist der zugrundeliegende Rechtsakt einer zuständigen Behörde.

Eine Baufirma hat nicht das Recht, selbst zu entscheiden, welche Zeichen aufgestellt werden. Sie hat sich an die verkehrsrechtliche Anordnung der Behörde zu halten. Macht sie es dennoch, sind diese Zeichen eigentlich gegenstandslos und bei Nichtbeachtung auch folgenlos. Eine Beschwerde bei der Behörde dürfte recht erfolgreich sein.

Ist man mit Verkehrszeichen nicht einverstandne, so hat man das Recht, gegen dieses Widerspruch einzulegen (ein Jahr Frist nach Bekanntwerden des Schildes).

Gruss

Iru