Hallo Experten,
ich habe ein paar Fragen zu Strafverfahren.
Herr X zeigt Herrn Y wegen des Straftatbestandes 1 an.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Ermittelt die Staatswanwaltschaft nur im Bereich Straftatstandes 1 oder ermitttelt sie „ergebnisoffen“, so dass sich der Straftatbestand ändern oder weitere hinzukommen können?
Z.B. Anzeige wegen Straftatbestand 1 > Verfahren ergibt „nur“ Straftatbestand 2 oder nicht nur Straftatbestand 1 sondern auch Straftatbestand 3.
Im Zuge der Ermittlungen ergeben sich Hinweise, dass Person Z sich ebenfalls strafbar gemacht hat,z.B. wegen Beihilfe zum Straftatbestand 1 oder 2.
Wird nun seitens der Staatsanwaltschaft auch ein Ermittlungsverfahren gegen Person Z eingeleitet?
Erhält Herr X Kenntnis von den Ermittlungsergebnissen?
Z.B. Verfahren eingestellt, verfahren ausgeweitet, Urteil?
Danke und Gruß
Hagen Troneg
Herr X zeigt Herrn Y wegen des Straftatbestandes 1 an.
Nö, nicht so ganz.
Herr X schildert einen Sachverhalt.
Dieser wird dann von der Staatsanwaltschaft geprüft.
Ergibt sich ein hinreichender Verdacht, dann wird ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Ermittelt die Staatswanwaltschaft nur im Bereich
Straftatstandes 1 oder ermitttelt sie „ergebnisoffen“, so dass
sich der Straftatbestand ändern oder weitere hinzukommen
können?
Z.B. Anzeige wegen Straftatbestand 1 > Verfahren ergibt „nur“
Straftatbestand 2 oder nicht nur Straftatbestand 1 sondern
auch Straftatbestand 3.
In den Online-Strafanzeige-Formularen gibt es gar kein Feld, in dem man einen Straftatbestand einzutragen hat.
Wie gesagt: Der Bürger ist der juristische Laie. Er muss sich nicht darum kümmern, welchen Tatbestand der Sachverhalt nun erfüllt.
Wird nun seitens der Staatsanwaltschaft auch ein
Ermittlungsverfahren gegen Person Z eingeleitet?
Bekommt die Staatsanwaltschaft im Zuge irgendwelcher Ermittlungen Hinweise, dass irgendjemand ein Offizialdelikt verübt hat, dann MUSS sie gegen diese Person ermitteln.
Also NICHT z.B. bei einer Beledigung.
Erhält Herr X Kenntnis von den Ermittlungsergebnissen?
Z.B. Verfahren eingestellt, verfahren ausgeweitet, Urteil?
Das weiß ich nicht.
Vermutlich würde Herr X aber als Zeuge geladen, bei einem Prozess kann er nach seiner Aussage - wie jeder andere auch - im Saal verbleiben.