Hallo,
ich habe mir ein ‚Haus‘ mit einem Freund geteilt (4 Wohneinheiten) und so ganz trivial ist das nicht. Wobei wir keine Förderung in Anspruch genommen haben / nehmen konnten, damit kenne ich mich nicht aus. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich zu überlegen wieviel Geld ihr durch die Förderung bekommt, weil eine Teilungserklärung ebenfalls Geld kostet.
Da euer Vorbesitzer dass auch schon so gemacht habt, habt ihr wahrscheinlich schon eine 'Abgeschlossenheitsbescheinigung. Das ist schon mal gut. Wir haben damals auch schon im Kaufvertrag gleich uns beide als Parteien eintragen lassen und die Kaufsumme und Wohnungen aufgeteilt. (allerdings einen Kaufvertrag gemeinsam). Ob das für Euch relevant ist, weiss ich nicht.
Grundsteuer bekommen wir pro Wohneinheit veranschlagt, also getrennt. Das lässt sich, glaube ich, auch nicht ändern. Wobei wir hierbei erst mal Ärger hatten, das Amt hat erst mal die Steuer für das gesamte Haus veranschlagt und dann wilkürlich die Kosten aufgeteilt (ich glaube halbiert). Erst durch einen Einspruch konnten wir es dahingehend ändern, das wir entsprechend der Teilungserklärung und den qm-Anteilen versteuert werden. Da es bei Euch halb / halb aufgeteilt wird, ist das ja in Eurem Fall nicht schlimm, vielleicht sogar wünschenswert.
Müll wurde als Hausgemeinschaft angemeldet, wobei ein Teil der Kosten personenbezogen ist (das Amt zieht sich die Daten vom Einwohnermeldeamt) ein anderer Teil der Kosten für das ganze Haus. Wir müssen das also einmal im Jahr aufdröseln.
Strom hat jede Wohnung für sich angemeldet. Dann gibt es eine Stromanmeldung für die gemeinsam genutzten Gebäudeteile (Garten, Keller, Flur). Gas / Wasser haben wir für das ganze Haus angemeldet, allerdings mit Zählern pro Wohnung.
Gebäudeversicherung (Feuer, etc) haben wir für das Haus abgeschlossen, nicht pro Wohnung.
Eine Teilungserklärung lässt sich nur durch beide/alle Parteien ändern (verständlicherweise
), also definiert auch wie Entscheidungen getroffen und Kosten aufgeteilt werden für den Fall das ihr Euch mal nicht mehr versteht. Wir haben viele Stunden damit zugebracht, auch mit Formulierungen bzgl. Vorkaufsrecht im Todesfall, etc. Hört sich kompliziert an, aber darüber muss man sich ja Gedanken machen.
So, ich hoffe ich habe nicht zur Verwirrung beigetragen sondern konnte helfen. Leider kann ich nur aus unseren Erfahrungen sprechen und die machen mich noch nicht zum Experten…
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Ich wünsche Euch viel Erfolg beim Hauskauf.
lg RW4711