Wie ist die Rechslage in Bezug auf Übernahme der Altenheimkosten von Personen, die kein eigenes Vermögen mehr haben?
Wie und in welchem Umfang müssen die Kinder und derern Ehepartner evtl. sich an den Kosten beteiligen?
Vielen Dank für Eure/Ihre Diskussionsbeiträge
Hallo Sandro,
erst kürzlich habe ich einige höchstrichterliche Urteile zu dem Thema gepostet, in denen auch Deine Frage ziemlich genau behandelt werden. Kuckst Du: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv….
Gruß
Renee
Hi,
ergänzend zu dem Posting von Renee Bernadette möchte ich noch sagen, dass dir zu dem Umfang, in dem du evtl. zahlen müsstest, hier niemand was sagen kann. Das wird im Einzelfall vom Sozialamt ausgerechnet.
Gruß
Nelly