Fragen zu unterhalt mit abgeschlossener

… berufsausbildung

Hallo Zusammen,
ich habe auch eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe seit diesem Januar eine abgeschlossene Berufsausbildung und kann aus gesundheitlichen Gründen diesen Beruf nicht weiter ausführen.
Deswegen habe ich beschlossen auf einer weiterführenden Schule in dem Bereich mein Abitur nachzuholen um eventuell nach den 2 Jahren zu studieren.
Meine Eltern leben getrennt und deswegen wollte ich fragen inwiefern ich noch unterhaltsberechtigt bin in der Zeit in der ich die Berufsoberschule besuchen werde?
Hoffe auf eine schnelle Antwort :smile:

so weit ich sagen kann, brauchen die nicht mehr zu zahlen. Eltern brauchen nur eine Ausbildung zu finanzieren, danach sind sie nicht mehr zuständig.
Gruss
Agnes

Hallo,
Unterhalt muss nur gezahlt werden bis zum Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studium. Danach ist jeder für seinen eigenen Unterhalt verantwortlich, ansonsten wäre das ja eine unendliche Geschichte.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen

soweit ich weiß, hast du keinen Anspruch mehr (1.Ausbildung ist abgeschlossen) Geh zum Arbeitsamt und erkundige dich nach Unterstützung für weitere Ausbildungsmaßnahmen, bzw. BaFög. Nimm ein ärztliches Attest mit. 2 Jahre Ausbildung/abi und anschließend Studium sieht der Staat nicht gern, der „ewige Student“ der kurz vor der Rente Beiträge leistet ist ein no-no.

Dankeschön schon mal für eure schnelle Antwort !

Das heißt ich habe auch keine Chance wenn ich wegen meiner Allergie ein Attest vorweisen kann, worin steht dass ich den Job nicht weiter ausüben kann?
Das war nämlich meine letzte Hoffnung…

Ansonsten gehe ich wirklich zum AA und erkundige mich über stattliche Zuschüsse, gute Idee, danke!

Du bist volljährig, jetzt werde erwachsen. Allergien kann man behandeln lassen. nicht immer schul-medizinisch, besser ist durch Kinesiologie und/oder Heilpraktiker. Habe da eigene sehr gute Erfahrungen.

Hör auf nach zuschüssen zu suchen; finde einen Weg in deinem Job zurecht zu kommen, ohne Belstungen und Ausreden.

Gruß

Hallo,

aufgrund des dargelegten Sachverhaltes ist eine Einschätzung sehr schwierig! Warum kann der Beruf nicht ausgeführt werden? Wurde ein Schwerbehinderung fesgestellt, eine Berufsunfähigkeit?

In jedem Falle wird es schwierig werden, einen Unterhaltsanspruch durchzusetzen, wenn eine Berufsunfähigkeit nicht ofiziell ausgesprochen ist. Sofern eine weitere Ausbildung absolviert wird wäre ggf. Aufstockungsunterhalt zu gewähren.

Ich gehe ebenfalls davon aus, dass bereits Volljährigkeit besteht. Das tatsächliche Alter spielt bei einer Entscheidung ebenfalls eine Rolle.

Im Resumee möchte ich zu bedenken geben, dass das Nachholen von Abschlüssen generell auch über den 2. Bildungsweg, sprich Abendschule, möglich ist, so dass Angehörige nicht weiter mit Unterhaltszahlungen belastet werden, da bereits eine Erstausbildung finanziert wurde. Im Einvernehmen mit den Eltern und entsprechenden Absprachen fährt man sicherlich in diesem Fall besser, als zu versuchen, einen Unterhaltsanspruch durchzusetzen.

Lieben Gruß

hallo,
deine Eltern brauchen dir keinen Unterhalt mehr zahlen, weil du schon eine Ausbildung abgeschlossen hast. Versuch doch Bafög zu beantragen.

lisa

hallihallo, ich weiß zwar nicht wie alt du bist aber bis zu einem bestimmten alter bekommt man glaube noch unterhalt. am besten du erkundigst dich auf dem jugendamt.

gruß yvi

sorry, hab ich leider auch keine ahnung.

Hallo Julchen,

normalerweise „schulden die Unterhaltsverpflichteten dem Unterhaltsberechtigten
eine abgeschlossene Ausbildung“, wie es so schön heißt.
In der Regel läuft die Ausbildung Schule - Abi bzw. Lehre - Studium - weiterführendes Studium …
Der Unterhalt muß gezahlt werden bis die Ausbildung abgeschlossen ist. Unabhängig vom Alter, wie ein beliebter Irrtum sonst suggeriert (da kursieren Altersangaben wie 25 oder 27 Jahre…)
Am Beispiel: Einer macht Abi, lernt dann Fachinformatiker, und studiert dann Informatik an der Fachhochschule, und wir treiben es weiter, er hängt noch ein Informatik Studium an der Hochschule dran.
Dann ist die Ausbildung erst nach der Hochschule abgeschlossen, und die Eltern müssen bis zum Schluß zahlen.
Wohlgemerkt, das gilt aber nur, wenn die Ausbildungsgänge aufeinander aufbauen.
Nicht, daß der junge Mensch denkt, nach der Lehre Fachinformatiker habe ich Lust auf ein Medizinstudium, nein , dann hört die Unterhaltspflicht nach der Lehre auf.

Bei Dir ist die Reihenfolge ein bißchen anders.
Erst Lehre, dann Abi, aber in diesem Bereich. Ich nehme an, das ist so ein fachorientiertes Oberstufenzentrum?, und dann Studium.

Nach meinem Gefühl spielt hierbei die Reihenfolge keine Rolle.

Ich würde aber trotzdem Rat beim Jugendamt holen.
Die helfen auch Jugendlichen über 18.
Und ich würde mit den Eltern reden. Um Streit und Fordern zu vermeiden.

Unterhaltspflichtigen Jugendlichen, die in einer eigenen Wohnung wohnen, steht ein Regelsatz von ca. 640 EUR zu, abhängig von der Stadt, wo sie wohnen.
Dahinein zählt sicher das Kindergelg, den Rest müssen sich die unterhaltsverpflichteten Eltern teilen.

Hilft weder Jugendamt noch Reden, dann doch ein Anwalt.
Die ca. 190 EUR für eine Erstberatung sind immer gut angelegt.
Bei Azubis, die nix haben, läßt der Anwalt sicher gern mit sich reden und berechnet vll. auch nur 1/2 Std.

Mal auf www.anwalt.de einen Fachanwalt für Familienrecht aussuchen und hingehen.

Ich hoffe, das hilft,
würde mich freuen zu hören, wie es ausgegangen ist.

Liebe Grüße
Andreas

Es kommt darauf an was dir an Geld zusteht von anderen Quellen Harz 4 ,Arbeitsl.1 .Ist es vom Arzt bescheinigt das du diesen Beruf ausführen kannst.Normal kannst du den Beruf nachholen über Krankenkasse.

Hallo Andreas,

vielen Dank für deine ausführliche Antwort, sie hat mir wirklich weitergeholfen!
Ja, ich werde berufsbezogen im Bereich Gestaltung mein Abitur nachholen, muss aber dafür in eine andere Stadt ziehen, da es nicht viele Berufsoberschulen in diesem Bereich gibt.

Ich werde mich auf jeden Fall nochmal beim Jugendamt schlau machen und werde dann berichten :smile:

Viele Grüße,
Julschn

Hallo

damit bist du ein Grenzfall. Eltern sind grundsaätzlich nur verpflichtet eine Ausbildung zu unterstützen. Das ist mit dem Abschluss deiner Berufsausbildung geschehen.
Eine Ausnahme ist eine Weiterbildung wie z.B. ein Studium, welches zeitlich und inhaltlich zur Erstausbildung passt. Du musst also nachweisen das dem so ist, ansonsten wird es schwierig.

Gruss

Hallo,

die gesundheitlichen Gründe müssen dann meist vom Amtsarzt bestätigt werden. Einfach eine Bescheinigung vom Hausarzt bringt da nix.

Eltern von volljährigen Kindern haften für EINE Ausbildung. Ob die weiterführende Schule und das Studium trotzdem zum Unterhalt berechtigen, unterliegt sehr engen Grenzen, die ohne nähere Informationen und auch den Vermögensverhältnissen der Eltern von keinem aussenstehenden ausgelotet werden können.

Gruß

es müßte noch unterhalt bestehen aber wie kann ich leider nict sagen