Hallo Julchen,
normalerweise „schulden die Unterhaltsverpflichteten dem Unterhaltsberechtigten
eine abgeschlossene Ausbildung“, wie es so schön heißt.
In der Regel läuft die Ausbildung Schule - Abi bzw. Lehre - Studium - weiterführendes Studium …
Der Unterhalt muß gezahlt werden bis die Ausbildung abgeschlossen ist. Unabhängig vom Alter, wie ein beliebter Irrtum sonst suggeriert (da kursieren Altersangaben wie 25 oder 27 Jahre…)
Am Beispiel: Einer macht Abi, lernt dann Fachinformatiker, und studiert dann Informatik an der Fachhochschule, und wir treiben es weiter, er hängt noch ein Informatik Studium an der Hochschule dran.
Dann ist die Ausbildung erst nach der Hochschule abgeschlossen, und die Eltern müssen bis zum Schluß zahlen.
Wohlgemerkt, das gilt aber nur, wenn die Ausbildungsgänge aufeinander aufbauen.
Nicht, daß der junge Mensch denkt, nach der Lehre Fachinformatiker habe ich Lust auf ein Medizinstudium, nein , dann hört die Unterhaltspflicht nach der Lehre auf.
Bei Dir ist die Reihenfolge ein bißchen anders.
Erst Lehre, dann Abi, aber in diesem Bereich. Ich nehme an, das ist so ein fachorientiertes Oberstufenzentrum?, und dann Studium.
Nach meinem Gefühl spielt hierbei die Reihenfolge keine Rolle.
Ich würde aber trotzdem Rat beim Jugendamt holen.
Die helfen auch Jugendlichen über 18.
Und ich würde mit den Eltern reden. Um Streit und Fordern zu vermeiden.
Unterhaltspflichtigen Jugendlichen, die in einer eigenen Wohnung wohnen, steht ein Regelsatz von ca. 640 EUR zu, abhängig von der Stadt, wo sie wohnen.
Dahinein zählt sicher das Kindergelg, den Rest müssen sich die unterhaltsverpflichteten Eltern teilen.
Hilft weder Jugendamt noch Reden, dann doch ein Anwalt.
Die ca. 190 EUR für eine Erstberatung sind immer gut angelegt.
Bei Azubis, die nix haben, läßt der Anwalt sicher gern mit sich reden und berechnet vll. auch nur 1/2 Std.
Mal auf www.anwalt.de einen Fachanwalt für Familienrecht aussuchen und hingehen.
Ich hoffe, das hilft,
würde mich freuen zu hören, wie es ausgegangen ist.
Liebe Grüße
Andreas