Fragen zu Unterhaltszahlungen im Pflegefall der

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe hier im Forum schon intensiv gelesen, habe aber nicht auf alle meine Fragen Antworten gefunden. Ich würde mich wirklich sehr freuen wenn Sie uns helfen könnten unruhige Nächte zu überwinden…

Ich bin 53 Jahre alt, verheiratet, meine Frau ist 3 Jahre jünger. Ich arbeite in Vollzeit, meine Frau 6 Std., unsere 2 Töchter leben von eigenem Einkommen.

Meine Eltern sind beide jenseits der 70 und wir befassen uns immer intensiver damit was passiert wenn sie pflegebedürftig werden und in ein Pflegeheim müssen.

Uns ist klar dass ich dafür aufkommen muß wenn die Rente meiner Eltern und die Pflegeversicherung nicht ausreicht, ich weiß auch in etwa was mir und meiner Frau erhalten bleibt. Und ich weiß dass die zu zahlende Summe auch kommunenabhängig variiert.

Aber wie sieht es mit dem eigenen noch nicht komplett bezahlten Haus und auch vorhandenen Kapitallebensversicherungen aus die nicht mit meiner persönlichen Altersvorsorge verknüpft sind?
Falls man darauf zugreifen kann, sollte ich sie trotz Verlusten beim Rückkauf kündigen um das Geld dann in Lebensversicherungen für die eigene Altersfürsorge oder in Immobiliensparverträge zu stecken?

Was bringen uns Pflegezusatzversicherungen wirklich?

Ich würde mich wirklich über ein paar gute Ratschläge von Ihnen sehr freuen, danke schon jetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Johannsen

Sie haben Recht, die Unterhaltssätze sind regional unterschiedlich. Ich füge Ihnen mal einen Link zu den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Hamm bei, da erhalten Sie zumindest schonmal einen Überblick (bitte unbedingt GANZ lesen), wenn Sie in einem anderen OLG-Bezirk wohnen können Sie ja mal googeln, ob die dortigen Familiensenate auch entsprechende Leitlinien herausgegeben haben.

Viele Grüße aus dem Kamener Kreuz
Rainer Hübsche
http://www.olg-hamm.nrw.de/service/06_hammer_leitlin…

Hallo,

die Summe ist nicht kommunenabhängig, sondern wird in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt.

Für das eigene Alter darf man eine bestimmte Summe pro Lebensjahr, das sogenannte Schonvermögen, als Altersvorsorge haben, die nicht für den Elternunterhalt hergenommen werden muss.

Evtl. lesen: http://www.finanztip.de/recht/familie/elternunterhal…
http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/list/1190?entri…

Gruß